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131.11

Gemeindeverordnung

VGG

Präambel

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

1.10.25 - 130

Gemeindeverordnung (VGG)

(vom 29. Juni 2016)1, 2

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen und Organisation

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Elektronische

Publikation

Art. 1

DieGemeindenkönnenbeschliessen,ihreErlasse,allgemein verbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse amtlich im Internet zu veröffentlichen. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen ist die elektronische Fassung massgebend.

Die Gemeinden gewährleisten die Unveränderbarkeit der elekt- ronisch vorgenommenen Veröffentlichungen.

Sie beschliessen, wann, wie häufig und auf welcher Internetseite die Veröffentlichungen vorgenommen werden. Rechts- sammlung

Art. 2

Die systematisch aufgebaute Rechtssammlung der Gemein- den umfasst dieGemeindeordnung,dieGemeinde-und die Behörden- erlasse sowie die rechtsetzenden Verträge, insbesondere Zweckver- bandsstatuten.

Sie wird nach Sachgebieten geordnet.

Sie wird im Internet veröffentlicht und aktuell gehalten. Jahresrechnung und Budget

Art. 3

DerGemeindevorstandveröffentlichtdieJahresrechnungund das Budget.

. Abschnitt: Organisation und Zusammenarbeit17 Geheime Abstimmung in der Gemeinde- versammlung

Art. 4

Die Versammlungsleitung gibt vor der geheimen Abstim- mung zu einem Geschäft die Abstimmungsfrage bekannt.

Die Stimmberechtigten erhalten einen vorgedruckten Stimmzet- tel und Schreibzeug. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl aus- gegebener Stimmzettel fest.

Die Stimmenzählenden sammeln die ausgefüllten Stimmzettel in einer Urne. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl eingegangener Stimmzettel fest, sorgt für die Auszählung der Stimmen und gibt das Ergebnis bekannt.

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Bei Stimmengleichheit ist das Geschäft abgelehnt.

Art. 48

Abs 5 FürdieSicherungdesErgebnissesgilt über die politischen Rechte vom 27.

derVerordnung Oktober 20046 sinngemäss. Urnen- abstimmungen von Zweck- verbänden

Art. 4

a.16 1 Auf Antrag des Zweckverbands stimmen die Stimmbe- rechtigten der am Zweckverband beteiligten Gemeinden an der Urne ab über

  1. die Änderung der Rechtsgrundlage des Zweckverbands,
  2. die Umwandlung des Zweckverbands in eine andere Rechtsform,
  3. die Auflösung des Zweckverbands.

In den Gemeinden des Zweckverbands geben die Gemeindevor- stände und in Parlamentsgemeinden zusätzlich die Gemeindeparlamente ihre Abstimmungsempfehlung ab.

. Teil: Finanzhaushalt

. Abschnitt: Grundsätze Unterhalts- pflicht

Art. 5

Sachwerte sind laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach- oder Bauschäden auftreten. Gliederung nach Sach- gruppen und Funktionen

Art. 6

Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Investitionsrech- nung werden nach Sachgruppen gegliedert (Kontenrahmen).

Die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung werden zusätz- lich nach Funktionen gegliedert.

Die Funktionen gemäss Anhang 1 Ziff. 1 werden mindestens vier- stellig geführt, die Sachkonten gemäss Anhang 1 Ziff. 2 mindestens sechsstellig. Eigen- wirtschafts- betriebe

Art. 7

Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben um- fasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere Verzinsungen und Abschreibungen.

Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige neue Ausgabe bewilligen, wenn

  1. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,
  2. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären und
  3. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.

Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenom- men werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 Liegenschaften- fonds

Art. 8

DieGemeindenkönnenfürWohn-undGewerbeliegenschaf- ten,diedurchDrittegenutztwerden,Liegenschaftenfondsbilden.Diese sind zweckgebundenes Eigenkapital.

LiegenschaftenfondserforderneineRegelungineinemGemeinde- erlass.

DieÄufnungerfolgtausschliesslichausEinnahmenausdenWohn- und Gewerbeliegenschaften.

Die Fondsmittel werden für werterhaltende Erneuerungen und den Unterhalt verwendet.

Fondsentnahmen werden im gleichen Beschluss bewilligt, mit dem die Ausgabenbewilligung für Erneuerungen oder Unterhalt erfolgt. Sonder- rechnungen

Art. 9

Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung dargestellt.

Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.

. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts

  1. Haushaltsgleichgewicht Ausgleich des Budgets

Art. 10

Für die Berechnung des zulässigen Aufwandüberschusses

Art. 92

gemäss werden rücksic 2 Der m Ziff. 2 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG)3 die Abschreibungen aus Eigenwirtschaftsbetrieben nicht be- htigt. assgebende Steuerertrag bemisst sich gemäss Anhang 2 .1. Bilanz- fehlbetrag

Art. 11

Die erste Tilgungsquote wird im nächstfolgenden Budget eingestellt.

Art. 12

Information belastung un gelegten Ken Zur Beurteilung der Entwicklung von Eigenkapital, Zins- d Investitionen werden die im Anhang 2 Ziff. 2.2–2.4 fest- nzahlen in Budget und Jahresrechnung offengelegt.

  1. Budget

Art. 13

Darstellung jahres und m Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vor- it der letzten Jahresrechnung.

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

. Abschnitt: Ausgaben Prüfung gebun- dener Ausgaben

Art. 14

VerweigertdasBudgetorgandieAufnahmegebundenerAus- gaben ins Budget, kann der Gemeindevorstand diesen Beschluss beim Bezirksrat aufsichtsrechtlich überprüfen lassen. Inhalt des Verpflichtungs- kredits

Art. 15

DerVerpflichtungskreditumfasstallefürdasgeplanteVor- haben anfallenden Aufwendungen, insbesondere

  1. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,
  2. Landerwerb,
  3. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,
  4. diefürdensachgemässenGebraucherforderlichenAusstattungen,
  5. wesentliche Eigenleistungen der Gemeinde,
  6. Steuern und Abgaben.

Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten und -erträge aus.

Die Gemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleistun- gen als wesentlich gelten. Kredit- rückstellung bei Investitionen

Art. 16

Sind bei Investitionen lediglich noch kleinere Abschluss- arbeiten ausstehend, kann für diese eine Rückstellung in die Jahres- rechnung aufgenommen werden.

Die Rückstellung wird innerhalb von fünf Jahren aufgelöst.

. Abschnitt: Rechnungslegung und Berichterstattung

  1. Jahresrechnung Entnahmen aus der Reserve

Art. 17

Entnahmen aus der Reserve werden vom Budgetorgan beschlossen.

Sie werden in der Erfolgsrechnung, im ausserordentlichen Ergeb- nis, ausgewiesen. Geldfluss- rechnung

Art. 18

Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens drei Monate. Anhang der Jahresrechnung

Art. 19

Zur Beurteilung der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage enthält der Anhang der Jahresrechnung mindestens

  1. den Anlagenspiegel der Sachanlagen des Finanzvermögens und der Anlagen des Verwaltungsvermögens und der jeweiligen Eigen- wirtschaftsbetriebe,

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

  1. den Beteiligungs- und den Gewährleistungsspiegel,
  2. den Rückstellungsspiegel,
  3. den Eigenkapitalnachweis,
  4. die Sonderrechnungen,
  5. dasVerzeichnisdervondenStimmberechtigtenoderdemGemeinde- parlament beschlossenen Verpflichtungskredite.

Bei Zweckverbänden und interkommunalen Anstalten werden zudem die Beteiligungsverhältnisse der Trägergemeinden am Eigen- kapital im Anhang aufgeführt.

  1. Bilanzierung und Vermögensübertragung

Art. 20 Aktivierung

Ausgaben für Investitionen ins Verwaltungsvermögen,

Art. 21

welche die Aktivierungsgrenze gemäss Investitionsrechnung erfasst. Massgeb übersteigen, werden in der end sind die Gesamtkosten des Projekts oder Beschaffungsgeschäfts.

Unter der Aktivierungsgrenze liegende Ausgaben werden unter Vorbehalt von Abs. 3 der Erfolgsrechnung belastet.

Ungeachtet der Aktivierungsgrenze werden in der Investitions- rechnung des Verwaltungsvermögens Ausgaben erfasst für:

  1. Grundstücke,mitAusnahmevonStrassen-,Wasserbau-undWald- grundstücken,
  2. Investitionsbeiträge,
  3. Darlehen und Beteiligungen. Aktivierungs- grenze

Art. 21

Die Aktivierungsgrenze für Vermögenswerte des Verwal- tungsvermögens wird vom Gemeindevorstand festgelegt. Sie beträgt höchstens Fr. 50000.

Art. 30

Vorbehalten bleibt Abs. 3.

Art. 22 Rückstellungen a. dieVerpflich

FürVerpflichtungenwerdenRückstellungengebildet,wenn tungihrenUrsprungineinemEreignisvordemBilanz- stichtag hat,

  1. der Mittelabfluss wahrscheinlich ist,
  2. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und
  3. der Gesamtbetrag die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.

Die Wesentlichkeitsgrenze entspricht der Aktivierungsgrenze ge-

Art. 21

mäss 3 Die den ü Bildung,VerwendungundAuflösungvonRückstellungenwer- ber die Aufwand- und Ausgabenkonten verbucht.

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

DieVorgängegemässAbs.3werdenimRückstellungsspiegelerläu- tert. Bewertung des Finanz- vermögens

Art. 23

Die Positionen des Finanzvermögens werden zu den Wer- ten gemäss Anhang 2 Ziff. 1 bilanziert.

Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt die Bilanzierung in der Sachgruppe Anlagen im Bau. Die Übertragung auf das entsprechende Sachkonto in der Bilanz erfolgt bei Nutzungs- beginn.

Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

  1. Grund- eigentum

Art. 24

Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude wer- den in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet.

EineNeubewertungerfolgtunmittelbarnachWertänderungenins- besondere wegen

  1. Investitionen in das Grundeigentum,
  2. Einräumung und Aufhebung von Dienstbarkeiten,
  3. Änderungen der Bau- und Zonenordnung,
  4. Umwandlung von Verwaltungs- in Finanzvermögen,
  5. Feststellung von Altlasten. Bewertung des Verwaltungs- vermögens

Art. 25

Das Verwaltungsvermögen wird zum Anschaffungswert abzüglich erhaltener Beiträge bilanziert (Aktivierung der Nettoinves- titionen).

Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt

Art. 23

die Bilanzierung gemäss Abs. 2. Abschreibun- gen des Verwaltungs- vermögens

Art. 26

Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung entwertet wird, wird planmässig nach Anlagekategorie gemäss Anhang 2 Ziff. 4 über die festgelegte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Abschreibungen beginnen mit der Nutzung. Im ersten Jahr der Nutzung kann eine Jahresabschreibung vorgenommen werden.

  1. Grundstücke, Darlehen, Beteiligungen und Einlagen

Art. 27

Grundstücke, Darlehen und Beteiligungen des Verwal- tungsvermögens werden unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 nicht abge- schrieben. Bei Bedarf findet eine Wertberichtigung statt.

Abgeschrieben werden Strassen-, Wasserbau- und Waldgrund- stücke.

Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt und Einla- geninprivatrechtlicheStiftungenoderVereinezurBildungvonEigen- kapital werden als Investitionsbeiträge aktiviert und über eine Nut- zungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben.

  1. im Allgemeinen
  2. im Allgemeinen

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 Wert- berichtigung

Art. 28

Das Verwaltungsvermögen wird jährlich auf dauernde Wertminderungen geprüft.

IstbeieinerPositioneinedauerhafteWertminderungeingetreten, wird deren bilanzierter Wert ausserplanmässig abgeschrieben oder be- richtigt. Bewertung des Fremdkapitals

Art. 29

Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Anlagekate- gorien und Nutzungsdauer

Art. 30

Der Gemeindevorstand legt fest, ob anstelle des Mindest- standardsder erweiterteStandard gemässAnhang2Ziff. 4.1 angewen- det wird. Die Wahl kann in allgemeiner Weise oder in Bezug auf ein- zelne Projekte und Beschaffungsgeschäfte erfolgen.

In begründeten Fällen kann er eine kürzere Nutzungsdauer fest- legen.

Er kann für die im Anhang 2 Ziff. 4.2 aufgeführten Aufgabenberei- che beschliessen, dass sich die Aktivierungsgrenze und die Anlagekate- gorien nach bereichsspezifischen Regelungen richten. Die Anwendung dieser Regelungen ist im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen. Zuordnung von Liegenschaften

Art. 31

Liegenschaften,dieausschliesslichoderzurHauptsacheder ErfüllungöffentlicherAufgabendienen,werdendemVerwaltungsver- mögen zugeordnet.

Liegenschaften, die im untergeordneten Umfang der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, können anteilsmässig dem Finanz- und demVerwaltungsvermögenzugeordnetwerden.Andernfallswerdensie vollumfänglich dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.

  1. Rechnungsführung Grundsätze der Buchführung

Art. 32

Unabhängig vom Informationsträger sind bei der Führung derBücherundder Erfassung der Buchungsbelegedie Grundsätzeder ordnungsgemässen Buchführung und Aufbewahrung einzuhalten. Informations- träger

Art. 33

Zur Aufbewahrung und Archivierung von Büchern, Bu- chungsbelegen und Geschäftskorrespondenz sind unveränderbare In- formationsträger zulässig, namentlich Papier, Bildträger und Daten- träger.

  1. Zulässigkeit

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Veränderbare Informationsträger sind zulässig, wenn

  1. technische Verfahren eingesetzt werden, welche die Unverfälsch- barkeit und Echtheit der gespeicherten Informationen gewährleis- ten,
  2. der Zeitpunkt der Speicherung der Informationen unverfälschbar nachweisbar ist.
  3. Überprüfung und Daten- übertragung

Art. 34

Die Informationsträger werden regelmässig auf ihre Un- verfälschbarkeit und Lesbarkeit geprüft.

Die Daten können in andere Formate oder auf andere Informa- tionsträger übertragen werden, wenn sichergestellt wird, dass

  1. die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Informationen gewähr- leistet bleiben sowie
  2. die Verfügbarkeit und die Lesbarkeit den gesetzlichen Anforde- rungen weiterhin genügen.

Die Übertragung von Daten von einem Informationsträger auf einen anderen wird protokolliert. Das Protokoll wird zusammen mit den Informationen aufbewahrt. Anlagen- buchhaltung

Art. 35

Die Anlagenbuchhaltung umfasst die Sachanlagen, die über mehrere Jahre genutzt werden. Sie zeigt für jede Anlage insbesondere

  1. den Anschaffungswert,
  2. die erhaltenen Beiträge,
  3. die jährlichen und kumulierten planmässigen Abschreibungen,
  4. die Wertberichtigungen und ausserplanmässigen Abschreibungen,
  5. den Restbuchwert,
  6. die Zu- und Abgänge,
  7. die Umgliederungen,
  8. die Anlagekategorie und die Nutzungsdauer.

DieAnlagenwerdengemässdenSachgruppeninderBilanzgeglie- dert.

Art. 36 Interne Zinsen a. die Verpflic b. die Guthaben zial- und Vorfi c. die Liegensc d. das Verwaltu

Verzinst werden htungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen, und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spe- nanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe, haften des Finanzvermögens, ngsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe.

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Der Gemeindevorstand legteinemarktübliche interne Verzinsung fest.

Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und in der Jahresrechnung offengelegt.

  1. Finanzinformationen Finanz- kennzahlen

Art. 37

Im Finanz- und Aufgabenplan, im Budget und in der Jah- resrechnung werden folgende Finanzkennzahlen veröffentlicht:

  1. Selbstfinanzierungsgrad,
  2. Zinsbelastungsanteil,
  3. Nettoverschuldungsquotient,
  4. Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner.

DieBerechnungderKennzahlenrichtetsichnachAnhang2Ziff.3.

Art. 38 Finanzstatistik Innern bis 31. J genden Eckwerte a. Ertrags- oder b. langfristige c. zweckfreies E

Die Gemeinden stellen der Direktion der Justiz und des anuar das Budget für das laufende Jahr sowie die fol- des Finanz- und Aufgabenplans zu: Aufwandüberschuss, Finanzverbindlichkeiten, igenkapital,

  1. Steuerertrag,
  2. Steuerfuss,
  3. Einwohnerzahl.

Sie stellen der Direktion bis 30. Juni die Jahresrechnung des Vor- jahres zu.

Sie übermitteln die Daten elektronisch über die für den Aus- tausch der Gemeindefinanzstatistik verwendete Schnittstelle.

. Abschnitt: Rechnungs- und Buchprüfung Anwendbare Normen

Art. 39

1 Die finanztechnische Prüfung richtet sich nach den Schwei- zer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) von EXPERTsuisse*.

Sie erfolgt nach den massgeblichen beruflichen Standards für Ab- schlussprüfungen von Gemeinderechnungen. *Bezugsquelle: www.expertsuisse.ch. Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.

.11 Gemeindeverordnung (VGG) Massnahmen aufgrund des Prüfungs- berichts

Art. 40

Der Gemeindevorstand beschliesst aufgrund des Berichts der Prüfstelle, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Beseitigung beanstandeter Punkte getroffen werden.

Er teilt den Beschluss der Prüfstelle, der Rechnungsprüfungskom- mission und dem Bezirksrat mit.

. Teil: Änderungen im Bestand und Gebiet der Gemeinden Beitrag an die Projektkosten

Art. 41

Der Kanton leistet einen Beitrag an Projektkosten, die bei der Vorbereitung eines Zusammenschlusses von politischen Gemein- den, von Schulgemeinden oder einer Übernahme von Schulaufgaben durch eine politische Gemeinde anfallen.

Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung sind übereinstim- mende Beschlüsse der Gemeindevorstände der beteiligten Gemein- den über Inhalt und Verlauf des Projekts.

Der Beitrag an die Projektkosten beträgt:

  1. Fr. 100000 für den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein- den; für jede weitere beteiligte Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 20000,
  2. Fr.35000fürdenZusammenschlussvonzweiSchulgemeindensowie für die Übernahme von Schulaufgaben einer Schulgemeinde durch eine politische Gemeinde; für jede weitere beteiligte Gemeinde er- höht sich der Beitrag um Fr. 10000.
  3. Anpassung der Beiträge

Art. 42

WennderZusammenschlussderGemeindenoderdieÜber- nahmevonSchulaufgabendurchdiepolitischeGemeindenichtzustande kommt, wird der Beitrag anteilsmässig ausgerichtet.

Art. 41

Der Anteil am Beitrag gemäss Abs. 3 beträgt 25%, wenn die Stimmberechtigten

  1. in einer Grundsatzabstimmung den Zusammenschluss von Gemein- den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ablehnen,
  2. eine Initiative ablehnen, die einen Zusammenschluss von Gemein- den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde verlangt.

Art. 41

Der Anteil am Beitrag gemäss Abs. 3 beträgt 75%, wenn die Stimmberechtigten

  1. den Vertrag über den Zusammenschluss ablehnen,
  2. die Revision der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ab- lehnen.
  3. Voraus- setzungen und Höhe

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 Zusammen- schlussbeitrag

Art. 43

An den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein- den leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 350000. Für jede weitere beteiligte politische Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 350000.

An den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 100000. Für jede weitere beteiligte Schul- gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 100000.

An die Übernahme von Schulaufgaben leistet der Kanton der politischenGemeindeeinenBeitrag von Fr.100000fürjedeaufgelöste Schulgemeinde. Entschuldungs- beitrag

Art. 44

DerKantonleisteteinerzusammengeschlossenenGemeinde einen Entschuldungsbeitrag für jede am Zusammenschluss beteiligte Gemeinde,

  1. die weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt und
  2. die eine Nettoschuld von mehr als Fr. 1500 pro Einwohnerin und Einwohner aufweist.

Für Gemeinden mit höchstens 3000 Einwohnerinnen und Ein- wohnern entspricht der Beitrag dem Ergebnis der Multiplikation fol- gender Faktoren:

  1. Betrag, um den die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner der Gemeinde Fr. 1500 übersteigt,
  2. Einwohnerzahl der Gemeinde.

Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3000 und 5000 berechnet sich der Beitrag nach Anhang 2 Ziff. 5. Berechnungs- grundlagen

Art. 45

Die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner wird nach dem Durchschnitt des zehnten bis dritten Jahres berechnet, die dem Jahr des Zusammenschlusses vorangehen.

Massgebend für die Einwohnerzahlen ist der Einwohnerbestand am Ende des dritten Jahres, das dem Jahr des Zusammenschlusses vorangeht. Beitrag zum Ausgleich von Einbussen beim Finanzausgleich

Art. 46

Der Beitrag wird aus der Differenz zwischen den Finanz-

Art. 159

ausgleichsbeiträgen gemäss a. die den einzelnen beteil demZusammenschlussdurchschn Abs. 1 GG berechnet, igten Gemeinden in den vier Jahren vor ittlicheinzelnausbezahltwurden und

  1. die den beteiligten Gemeinden unter der Annahme ihres Zusam- menschlusses auf der Grundlage eines rechnerischen Steuerfusses gemässAbs.2indenvierJahrenvordemZusammenschlussdurch- schnittlich zugestanden hätten.

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Als rechnerischer Steuerfuss gilt der mit der berichtigten absolu-

Art. 7

ten Steuerkraft nach gust2011(FAV)5 gewoge beteiligten Gemeinden die Gesamtsteuerfüsse der Finanzausgleichsverordnung vom 17.Au- neGesamtsteuerfussderamZusammenschluss . Massgebend für die berichtigte Steuerkraft und sind die Werte des zweiten Kalenderjahres, das

Art. 8

dem jeweiligen Ausgleichsjahr gemäss gesetzes vom 12. Juli 20104 vorangeht 3 Der Beitrag gemäss Abs. 1 wird im e geleistet und in den folgenden Jahren lit. a des Finanzausgleichs- .8 rsten Jahr in voller Höhe um jährlich 25% vermindert.

. Teil: Schlussbestimmungen Vollzug der Haushalts- vorschriften

Art. 47

Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindege- setzes vom 20. April 20153 und dieser Verordnung werden erstmals für das Budget 2019 angewendet. Dieses zeigt mindestens einen Vergleich mit dem Budget 2018.

Die Jahresrechnung 2019 zeigt mindestens einen Vergleich mit dem Budget 2019.

Art. 94

Die Informationspflichten gemäss Budget und die Jahresrechnung 2019 ken. In den Folgejahren werden jewe GG können sich für das auf Werte jenes Jahres beschrän- ils die Informationen für ein wei- teres Jahr abgebildet.

  1. Jahresrech- nung 2018

Art. 48

Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindegeset- zes vom 6. Juni 1926 sowie der folgenden Verordnungen werden letzt- mals für die Jahresrechnung 2018 angewendet:

  1. Verordnungüber den Gemeindehaushalt vom 26. September 1984,
  2. VerordnungüberdieAbschreibungennachbetriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vom 30. Juli 1999,
  3. Verordnung über das Globalbudget in den Gemeinden vom 22. Ja- nuar 1997.

Im Übrigen richten sich die Zuständigkeiten und das Verfahren nach den Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 20. April 20153 und dieser Verordnung.

Art. 49 Eingangsbilanz waltungsvermöge 2 Die Gemeinden Verwaltungs- od

Das Budgetorgan hält in einem Beschluss fest, ob das Ver- nfürdieEingangsbilanzneubewertetwirdodernicht. prüfen die Zuordnung der Vermögenswerte zum er Finanzvermögen.

  1. Grundsatz

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Vermögenswerte, die aufgrund eines Beschlusses einer öffent- lichen Aufgabe dienen und irrtümlich im Finanzvermögen bilanziert sind, werden bei der Erstellung der Eingangsbilanz ins Verwaltungs- vermögen übergeführt.

Die betreffenden Vermögenswerte werden im Bilanzanpassungs- bericht unter Angabe ihres Buchwertes offengelegt.

OS 72, 238; Begründung siehe ABl 2016-07-15. Vom Kantonsrat genehmigt am

.November 2016.

Inkrafttreten: 1.Januar 2018.

LS 131.1.

LS 132.1.

LS 132.11.

LS 161.1.

Eingefügt durch RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABl 2017-07-14). In Kraft seit 1.Januar 2018.

Fassung gemäss RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABl 2017-07-14). In Kraft seit 1.Januar 2018.

Eingefügt durch RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABl 2018-09-07). In Kraft seit 1.Januar 2019.

Fassung gemäss RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABl 2018-09-07). In Kraft seit 1.Januar 2019.

FassunggemässRRBvom22.Mai2019(OS74,555;ABl2019-05-31).InKraft seit 1.Januar 2020.

Eingefügt durch RRB vom 26.August 2020 (OS 75, 549; ABl 2020-09-04). In Kraft seit 1.Januar 2021.

Fassung gemäss RRB vom 26.August 2020 (OS 75, 549; ABl 2020-09-04). In Kraft seit 1.Januar 2021.

Eingefügt durch RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1. Januar 2022.

Fassung gemäss RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1. Januar 2022.

Eingefügt durch RRB vom 14.Dezember 2022 (OS 78, 413; ABl 2022-12-23). In Kraft seit 1.Dezember 2023 (ABl 2023-09-22).

Fassung gemäss RRB vom 14.Dezember 2022 (OS 78, 413; ABl 2022-12-23). In Kraft seit 1.Dezember 2023 (ABl 2023-09-22).

Eingefügt durch RRB vom 30.August 2023 (OS 79, 77; ABl 2023-09-15). In Kraft seit 1.Mai 2024 (ABl 2024-03-08).

Fassung gemäss RRB vom 30.August 2023 (OS 79, 77; ABl 2023-09-15). In Kraft seit 1.Mai 2024 (ABl 2024-03-08).

Aufgehoben durch RRB vom 30.August 2023 (OS 79, 77; ABl 2023-09-15). In Kraft seit 1.Mai 2024 (ABl 2024-03-08).

Fassung gemäss RRB vom 21.August 2024 (OS 80, 157; ABl 2024-09-06). In Kraft seit 1.August 2025 (ABl 2025-05-30).

.11 Gemeindeverordnung (VGG) Anhang 1

. Funktionale Gliederung Funktion Bezeichnung

Allgemeine Verwaltung

Legislative und Exekutive

Legislative

Exekutive

Allgemeine Dienste

Finanz- und Steuerverwaltung

Allgemeine Dienste, übrige

Verwaltungsliegenschaften, übrige

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Öffentliche Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Rechtsprechung

Rechtsprechung

Allgemeines Rechtswesen

Allgemeines Rechtswesen 1408 Regionales Zivilstandsamt 1409 Regionales Gemeindeammann- und Betreibungsamt

Feuerwehr

Feuerwehr 1509 Regionale Feuerwehrorganisation

Verteidigung

Militärische Verteidigung

Zivile Verteidigung 1620 Zivilschutz 1621 Ziviler Gemeindeführungsstab 1629 Regionale Zivilschutzorganisation

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Bildung

Obligatorische Schule 21121 Primarstufe 1–2 (Kindergarten) 21221 Primarstufe 3–8 21321 Sekundarstufe I

Musikschulen

Schulliegenschaften

Tagesbetreuung

Obligatorische Schule, Übriges 21907 Schulleitung 21917 Schulverwaltung 2192–21998 Volksschule, Sonstiges

Sonderschulen

Sonderschulen

Berufliche Grundbildung

Berufliche Grundbildung

Allgemeinbildende Schulen

Gymnasiale Maturitätsschulen

Fachmittelschulen und andere allgemeinbildende Schulen

Höhere Berufsbildung 2609 Höhere Berufsbildung

Übriges Bildungswesen

Bildung, Übriges

Kultur, Sport und Freizeit

Kulturerbe

Museen und bildende Kunst

Denkmalpflege und Heimatschutz

Kultur, übrige 32110 Bibliotheken und Literatur 3228 Musik und Theater

Kultur, Übriges

Medien

Film und Kino

Massenmedien

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Sport und Freizeit

Sport

Freizeit

Kirchen und religiöse Angelegenheiten

Kirchen und religiöse Angelegenheiten

Gesundheit

Spitäler, Kranken- und Pflegeheime

Spitäler

Kranken-, Alters- und Pflegeheime 4125 Pflegefinanzierung Kranken-, Alters- und Pflegeheime

Psychiatrische Kliniken

Ambulante Krankenpflege

Ambulante Krankenpflege 4215 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex)

Rettungsdienste

Gesundheitsprävention

Alkohol- und Drogenprävention

Krankheitsbekämpfung, übrige

Schulgesundheitsdienst

Lebensmittelkontrolle

Gesundheitswesen, Übriges

Gesundheitswesen, Übriges

Soziale Sicherheit

Krankheit und Unfall

Krankenversicherung

Prämienverbilligungen

Unfallversicherungen

Invalidität

Ergänzungsleistungen IV

Invalidenheime

Leistungen an Invalide

Alter und Hinterlassene

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Ergänzungsleistungen AHV

Leistungen an Pensionierte

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Wohnen im Alter (ohne Pflege)

Leistungen an das Alter

Familie und Jugend

Alimentenbevorschussung und -inkasso

Jugendschutz

Leistungen an Familien 545113 Kindertagesstätten und Kinderhorte

Arbeitslosigkeit

Leistungen an Arbeitslose 552514 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Arbeitslosigkeit, Übriges

Sozialer Wohnungsbau

Sozialer Wohnungsbau

Sozialhilfe und Asylwesen

Beihilfen/Zuschüsse

Wirtschaftliche Hilfe 5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 5721 Freiwillige wirtschaftliche Hilfe

Asylwesen

Fürsorge, Übriges

Soziale Wohlfahrt, Übriges

Hilfsaktionen im Inland

Hilfsaktionen im Ausland

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Strassenverkehr

Nationalstrassen

Hauptstrassen nach Bundesrecht

Kantonsstrassen, übrige

Gemeindestrassen

Privatstrassen

Strassen, Übriges

Öffentlicher Verkehr

Öffentliche Verkehrsinfrastruktur

Regional- und Agglomerationsverkehr

Öffentlicher Verkehr, Übriges

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Verkehr, Übriges

Schifffahrt

Luft- und Raumfahrt

Sonstige Transportsysteme

Verkehrsplanung allgemein

Nachrichtenübermittlung

Nachrichtenübermittlung 640113 Netzwerke (Gemeindebetrieb)

Umweltschutz und Raumordnung

Wasserversorgung

Wasserversorgung 7100 Wasserversorgung (allgemein) 7101 Wasserwerk (Gemeindebetrieb)

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung 7200 Abwasserbeseitigung (allgemein) 7201 Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) 7202 Kläranlagen (Gemeindebetrieb)

Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft 7300 Abfallwirtschaft (allgemein) 7301 Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) 7302 Kehrichtverbrennungsanlagen (Betrieb)

Verbauungen

Gewässerverbauungen

Schutzverbauungen, übrige

Arten- und Landschaftsschutz

Arten- und Landschaftsschutz

Bekämpfung von Umweltverschmutzung

Luftreinhaltung und Klimaschutz

Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung

Übriger Umweltschutz

Friedhof und Bestattung 7719 Regionale Friedhoforganisation

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Umweltschutz, Übriges

Raumordnung

Raumordnung 7909 Regionale Planungsgruppen

Volkswirtschaft

Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Vieh

Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Pflanzen

Alpwirtschaft

Forstwirtschaft

Forstwirtschaft

Jagd und Fischerei

Jagd und Fischerei

Tourismus

Tourismus

Industrie, Gewerbe, Handel

Industrie, Gewerbe, Handel

Banken und Versicherungen

Banken und Versicherungen

Brennstoffe und Energie

Elektrizität 8710 Elektrizität (allgemein) 8711 Elektrizitätswerk – Elektrizitätsnetz (Gemeindebetrieb) 8712 Elektrizitätswerk – Stromhandel und Übriges (ohne Elektrizitätsnetz) (Gemeindebetrieb)

Erdöl und Gas 8720 Erdöl und Gas (allgemein) 8721 Gasversorgung (Gemeindebetrieb)

Nichtelektrische Energie 8730 Nichtelektrische Energie (allgemein) 8731 Fernwärmebetrieb nichtelektrische Energie (Gemeinde- betrieb)

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Energie, Übriges 8790 Energie, Übriges (allgemein) 8791 Fernwärmebetrieb Energie, Übriges (Gemeindebetrieb)

Sonstige gewerbliche Betriebe

Sonstige gewerbliche Betriebe

Finanzen und Steuern

Steuern

Steuern 9100 Allgemeine Gemeindesteuern 9101 Sondersteuern

Finanz- und Lastenausgleich

Finanz- und Lastenausgleich

Ertragsanteile, übrige

Ertragsanteile, übrige, ohne Zweckbindung

Vermögens- und Schuldenverwaltung

Zinsen

Emissionskosten

Liegenschaften des Finanzvermögens 9639 Gewinne und Verluste sowie Wertberichtigungen auf Liegenschaften des Finanzvermögens

Finanzvermögen, Übriges

Rückverteilungen

Rückverteilungen aus CO2-Abgabe

Nicht aufgeteilte Posten

Nicht aufgeteilte Posten 9900 Finanzpolitische Reserve, Einlagen und Entnahmen

Neutrale Aufwendungen und Erträge 9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge 9951 Zweckgebundene Zuwendungen

Abschluss 9990 Abtragung Bilanzfehlbetrag 9998 Abschluss Zweckverband 9999 Abschluss

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

. Kontenrahmen Sachgruppe Bezeichnung Bilanz

Aktiven

Finanzvermögen (FV)

Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 1000 Kasse 1001 Post 1002 Bank 1003 Kurzfristige Geldmarktanlagen 1004 Debit- und Kreditkarten 1009 Übrige flüssige Mittel

Forderungen 1010 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 1011 Kontokorrente mit Dritten 1012 Steuerforderungen 1013 Anzahlungen an Dritte 1014 Transferforderungen 1014.2 Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich 1015 Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten) 1016 Vorschüsse für vorläufige Verwaltungsausgaben 1019 Übrige Forderungen

Kurzfristige Finanzanlagen 1020 Kurzfristige Darlehen 1022 Verzinsliche Anlagen 1023 Festgelder 10269 Kurzfristige derivative Finanzinstrumente 1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen

Aktive Rechnungsabgrenzungen (RA) 1040 Aktive RA Personalaufwand 1041 Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 1043 Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung 1043.2 Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich 1044 Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag 1045 Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 1046 Aktive RA Investitionsrechnung

Vorräte und angefangene Arbeiten 1060 Handelswaren 1061 Roh- und Hilfsmaterial 1062 Halb- und Fertigfabrikate 1063 Angefangene Arbeiten 10711 Langfristige Finanzanlagen 1070 Aktien und Anteilscheine 1071 Verzinsliche Anlagen 1072 Langfristige Forderungen 10769 Langfristige derivative Finanzinstrumente 1079 Übrige langfristige Finanzanlagen 10815 Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen 1080 Grundstücke FV 1084 Gebäude FV 1086 Mobilien FV 1087 Anlagen im Bau FV 108915 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV

Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital 1091.013 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital 1091.077 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen Strassenbaus 1091.087 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts

Verwaltungsvermögen (VV)

Sachanlagen Verwaltungsvermögen 1400 Grundstücke VV 1400.0 Allgemeiner Haushalt 1400.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 140113 Strassen und Verkehrswege 1401.0 Allgemeiner Haushalt 1401.1–99 Eigenwirtschaftsbetriebe 1402 Wasserbau 1402.0 Allgemeiner Haushalt 1402.1–99 Eigenwirtschaftsbetriebe 1403 Übrige Tiefbauten 1403.0 Allgemeiner Haushalt

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 1403.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1404 Hochbauten 1404.0 Allgemeiner Haushalt 1404.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1405 Waldungen 1405.0 Allgemeiner Haushalt 1406 Mobilien VV 1406.0 Allgemeiner Haushalt 1406.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1407 Anlagen im Bau VV 1407.0 Allgemeiner Haushalt 1407.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1409 Übrige Sachanlagen 1409.0 Allgemeiner Haushalt 1409.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

Immaterielle Anlagen 1420 Software 1420.0 Allgemeiner Haushalt 1420.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1421 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 1421.0 Allgemeiner Haushalt 1421.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1427 Immaterielle Anlagen in Realisierung 1427.0 Allgemeiner Haushalt 1427.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1429 Übrige immaterielle Anlagen 1429.0 Allgemeiner Haushalt 1429.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen 1440 Darlehen an den Bund 1440.0 Allgemeiner Haushalt 1440.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1441 Darlehen an Kantone und Konkordate 1441.0 Allgemeiner Haushalt 1441.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1442 Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände 1442.0 Allgemeiner Haushalt

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 1442.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1443 Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen 1443.0 Allgemeiner Haushalt 1443.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1444 Darlehen an öffentliche Unternehmen21 1444.0 Allgemeiner Haushalt 1444.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1445 Darlehen an private Unternehmen21 1445.0 Allgemeiner Haushalt 1445.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1446 Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 1446.0 Allgemeiner Haushalt 1446.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1447 Darlehen an private Haushalte 1447.0 Allgemeiner Haushalt 1447.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1448 Darlehen an das Ausland 1448.0 Allgemeiner Haushalt 1448.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen, Grundkapitalien 1450 Beteiligungen am Bund 1450.0 Allgemeiner Haushalt 1450.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1451 Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten 1451.0 Allgemeiner Haushalt 1451.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1452 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden 1452.0 Allgemeiner Haushalt 1452.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1453 Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen 1453.0 Allgemeiner Haushalt 1453.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1454 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen21 1454.0 Allgemeiner Haushalt 1454.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1455 Beteiligungen an privaten Unternehmen21 1455.0 Allgemeiner Haushalt

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 1455.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1456 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs- zweck 1456.0 Allgemeiner Haushalt 1456.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1457 Beteiligungen an privaten Haushalten 1457.0 Allgemeiner Haushalt 1457.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1458 Beteiligungen im Ausland 1458.0 Allgemeiner Haushalt 1458.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

Investitionsbeiträge 1460 Investitionsbeiträge an den Bund 1460.0 Allgemeiner Haushalt 1460.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1461 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 1461.0 Allgemeiner Haushalt 1461.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1462 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 1462.0 Allgemeiner Haushalt 1462.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1463 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen 1463.0 Allgemeiner Haushalt 1463.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1464 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen21 1464.0 Allgemeiner Haushalt 1464.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1465 Investitionsbeiträge an private Unternehmen21 1465.0 Allgemeiner Haushalt 1465.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1466 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 1466.0 Allgemeiner Haushalt 1466.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1467 Investitionsbeiträge an private Haushalte 1467.0 Allgemeiner Haushalt 1467.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 1468 Investitionsbeiträge an das Ausland 1468.0 Allgemeiner Haushalt 1468.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe 1469 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau 1469.0 Allgemeiner Haushalt 1469.1–9 Eigenwirtschaftsbetriebe

Passiven 2013 Fremdkapital

Laufende Verbindlichkeiten 2000 Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen von Dritten 2001 Kontokorrente mit Dritten 2002 Steuern 2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten 2004 Transferverbindlichkeiten 2004.2 Transferverbindlichkeiten Finanz- und Lastenausgleich 2005 Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten) 2006 Depotgelder und Kautionen 20098 Übrige laufende Verbindlichkeiten

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären 20118 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen und Zweckverbänden 2012 Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten 2013 Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten 2014 Kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten 2015 Kurzfristiger Anteil langfristiger Leasingverbindlichkeiten 201610 Kurzfristige derivative Finanzinstrumente 2019 Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten

Passive Rechnungsabgrenzungen (RA) 2040 Passive RA Personalaufwand 2041 Passive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 2043 Passive RA Transfers der Erfolgsrechnung 2044 Passive RA Finanzaufwand/Finanzertrag 2045 Passive RA übriger betrieblicher Ertrag

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 2046 Passive RA Investitionsrechnung

Kurzfristige Rückstellungen 2050 Kurzfristige Rückstellungen aus Mehrleistungen des Personals 2051 Kurzfristige Rückstellungen für andere Ansprüche des Personals 2052 Kurzfristige Rückstellungen für Prozesse 2053 Kurzfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden 2054 Kurzfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen 2055 Kurzfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher Tätigkeit 2056 Kurzfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen 2057 Kurzfristige Rückstellungen für Finanzaufwand 2058 Kurzfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung 2058.0 Kurzfristige Rückstellungen für Sachanlagen der Investitionsrechnung 2058.1 Kurzfristige Rückstellungen für Investitionen auf Rechnung Dritter 2058.2 Kurzfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen 2058.6 Kurzfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge 2059 Übrige kurzfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung 2059.2 Kurzfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2060 Hypotheken 2062 Kassascheine 2063 Anleihen 2064 Darlehen, Schuldscheine 20669 Langfristige derivative Finanzinstrumente 2067 Leasingverträge 2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

Langfristige Rückstellungen 2081 Langfristige Rückstellungen für Ansprüche des Personals 2082 Langfristige Rückstellungen für Prozesse 2083 Langfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden 2084 Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und Garantieleistungen

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 2085 Langfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher Tätigkeit 2086 Langfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen 2087 Langfristige Rückstellungen für Finanzaufwand 2088 Langfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung 2088.0 Langfristige Rückstellungen für Sachanlagen der Investitionsrechnung 2088.1 Langfristige Rückstellungen für Investitionen auf Rechnung Dritter 2088.2 Langfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen 2088.6 Langfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge 2089 Übrige langfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung 2089.2 Langfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich

Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital 2091.013 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital 2091.007 Fonds Ersatzabgaben für Schutzraumbauten 2091.077 Fonds des überkommunalen Strassenbaus 2091.087 Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts 209213 VerbindlichkeitengegenüberLegatenundStiftungenohne eigene Rechtspersönlichkeit im Fremdkapital 2913 Eigenkapital 2908 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital 290013 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital 2900.1 Wasserwerk 2900.2 Abwasserbeseitigung 2900.3 Abfallwirtschaft

Fonds im Eigenkapital 2910.013 Fonds im Eigenkapital 2910.007 Fonds Ersatzabgaben für Parkplatzbauten 2910.017 Forstreservefonds 2910.0212 Mehrwertausgleichsfonds 2910.039 Wohnraumfonds 2910.1–97 Liegenschaftenfonds

Rücklagen der Globalbudgetbereiche 2920 Rücklagen der Globalbudgetbereiche

Vorfinanzierungen 2930 Vorfinanzierungen 2930.0 Allgemeiner Haushalt

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 2930.1 Wasserwerk 2930.2 Abwasserbeseitigung 2930.3 Abfallwirtschaft

Finanzpolitische Reserve 2940 Finanzpolitische Reserve 29613 Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten 2961 Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten

Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2990 Jahresergebnis 2999 Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre Erfolgsrechnung

Aufwand

Personalaufwand

Behörden und Kommissionen 3000 Entschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder an Behörden und Kommissionen 3001 Vergütungen an Behörden und Kommissionen (nicht zum massgebenden Lohn gehörend)

Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 3010 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals

Löhne der Lehrpersonen 3020 Löhne der Lehrpersonen

Temporäre Arbeitskräfte 3030 Temporäre Arbeitskräfte

Zulagen 3040 Kinder- und Ausbildungszulagen 3042 Verpflegungszulagen 3043 Wohnungszulagen 3049 Übrige Zulagen 30519 Arbeitgebendenbeiträge (AG) 3050 AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten 3052 AG-Beiträge an Pensionskassen 3053 AG-Beiträge an Unfall- und Personal-Haftpflicht- versicherungen 3054 AG-Beiträge an Familienausgleichskasse 3055 AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 3056 AG-Beiträge an Krankenkassenprämien 3059 Übrige AG-Beiträge 30619 Arbeitgebendenleistungen 3060 Ruhegehälter 3061 Renten oder Rentenanteile 3062 Teuerungszulagen auf Renten und Rentenanteilen 3063 Unfallrenten und Rentenablösungen 3064 Überbrückungsrenten 306919 Übrige Arbeitgebendenleistungen

Übriger Personalaufwand 309015 Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals 3091 Personalwerbung 3099 Übriger Personalaufwand

Sach- und übriger Betriebsaufwand

Material- und Warenaufwand 3100 Büromaterial 3101 Betriebs-, Verbrauchsmaterial 3102 Drucksachen, Publikationen 3103 Fachliteratur, Zeitschriften 3104 Lehrmittel 3105 Lebensmittel 3106 Medizinisches Material 3109 Übriger Material- und Warenaufwand

Nicht aktivierbare Anlagen 3110 Anschaffung Büromöbel und -geräte 3111 Anschaffung Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge 3112 Anschaffung Kleider, Wäsche, Vorhänge 3113 Anschaffung Hardware 3115 Anschaffung Viehhabe 3116 Anschaffung medizinische Geräte und Instrumente 3118 Anschaffung immaterielle Anlagen 3119 Anschaffung übrige nicht aktivierbare Anlagen

Ver-undEntsorgungLiegenschaftenVerwaltungsvermögen 3120 Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV

Dienstleistungen und Honorare 3130 Dienstleistungen Dritter

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 3131 Planungen und Projektierungen Dritter 313219 Honorare externe Beratungen, Gutachten, Fachexpertisen usw. 3133 Informatik-Nutzungsaufwand 3134 Sachversicherungsprämien 3135 Dienstleistungsaufwand für Personen in Obhut 313619 Dienstleistungsaufwand für privatärztliche Tätigkeit 3137 Steuern und Abgaben 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen 3139 Lehrlingsprüfungen

Baulicher und betrieblicher Unterhalt 3140 Unterhalt an Grundstücken 314113 Unterhalt Strassen und Verkehrswege 3142 Unterhalt Wasserbau 3143 Unterhalt übrige Tiefbauten 3144 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 3145 Unterhalt Wald 3149 Unterhalt übrige Sachanlagen

Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen 3150 Unterhalt Büromöbel und -geräte 3151 UnterhaltApparate,Maschinen,Geräte,Fahrzeuge,Werk- zeuge 3153 Informatik-Unterhalt (Hardware) 3156 Unterhalt medizinische Geräte und Instrumente 3158 Unterhalt immaterielle Anlagen 3159 Unterhalt übrige mobile Anlagen 31610 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungskosten 3160 Miete und Pacht Liegenschaften 3161 Mieten, Benützungskosten Mobilien 3162 Raten für operatives Leasing 3169 Übrige Mieten und Benützungskosten

Spesenentschädigungen 3170 Reisekosten und Spesen 3171 Exkursionen, Schulreisen und Lager

Wertberichtigungen auf Forderungen 3180 Wertberichtigungen auf Forderungen 3181 Tatsächliche Forderungsverluste

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 3181.115 Prämienverbilligungen: Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen 3181.1019 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG- Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.1119 Erlass von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.1319 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG- Prämien aus Nachlass an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende (rechtmässig bezogene Leistungen) 3181.214 Zusatzleistungen: Abschreibung und Erlass von Rück- erstattungsforderungen 3181.2014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän- zungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.2114 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän- zungsleistungen (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 3181.2214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.2314 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 3181.2414 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen Beihilfen 3181.2514 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen kantonalrechtliche Zuschüsse 3181.2614 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen Gemeindezuschüsse 3181.2814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Ergänzungs- leistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.2914 Erlass von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen) 3181.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Abschrei- bung und Erlass von Rückerstattungsforderungen 3181.6014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Über- brückungsleistungen 3181.6214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 3181.6814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Überbrückungs- leistungen 3181.6914 Erlass von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten 31913 Übriger Betriebsaufwand 3190 Schadenersatzleistungen 3192 Abgeltung von Rechten 3199 Übriger Betriebsaufwand

Abschreibungen Verwaltungsvermögen

Abschreibungen Sachanlagen VV 3300 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen VV 3300.0 Planmässige Abschreibungen Grundstücke VV 3300.113 Planmässige Abschreibungen Strassen und Verkehrswege VV 3300.2 Planmässige Abschreibungen Wasserbau VV 3300.3 Planmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV 3300.4 Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV 3300.5 Planmässige Abschreibungen Waldungen VV 3300.6 Planmässige Abschreibungen Mobilien VV 3300.9 Planmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV 3301 Ausserplanmässige Abschreibungen Sachanlagen VV 3301.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Grundstücke VV 3301.113 Ausserplanmässige Abschreibungen Strassen und Verkehrswege VV 3301.2 Ausserplanmässige Abschreibungen Wasserbau VV 3301.3 AusserplanmässigeAbschreibungenübrigeTiefbautenVV 3301.4 Ausserplanmässige Abschreibungen Hochbauten VV 3301.5 Ausserplanmässige Abschreibungen Waldungen VV 3301.6 Ausserplanmässige Abschreibungen Mobilien VV 3301.7 Ausserplanmässige Abschreibungen Anlagen im Bau VV 3301.9 AusserplanmässigeAbschreibungenübrigeSachanlagenVV

Abschreibungen immaterielle Anlagen 3320 Planmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen 3320.0 Planmässige Abschreibungen Software 3320.1 Planmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 3320.9 PlanmässigeAbschreibungen übrigeimmaterielleAnlagen 3321 AusserplanmässigeAbschreibungenimmaterielleAnlagen

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 3321.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Software 3321.1 Ausserplanmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungs- rechte, Markenrechte 3321.7 AusserplanmässigeAbschreibungenimmaterielleAnlagen in Realisierung 3321.9 Ausserplanmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen

Finanzaufwand

Zinsaufwand 3400 Verzinsung laufende Verbindlichkeiten 3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten 3409 Übrige Passivzinsen 34113 Realisierte Verluste FV 341013 Realisierte Verluste auf Finanzanlagen FV 3410.0 Realisierte Verluste auf Aktien und Anteilscheinen FV 3410.1 Realisierte Verluste auf verzinslichen Anlagen FV 3410.9 Realisierte Verluste auf übrigen Finanzanlagen 341115 Realisierte Verluste auf Sach- und immateriellen Anlagen FV 3411.0 Realisierte Verluste auf Grundstücken FV 3411.4 Realisierte Verluste auf Gebäuden FV 3411.6 Realisierte Verluste auf Mobilien FV 3411.915 Realisierte Verluste auf übrigen Sach- und immateriellen Anlagen FV 341915 Übrige realisierte Verluste aus Finanzvermögen

Kapitalbeschaffungs- und -verwaltungskosten 3420 Kapitalbeschaffung und -verwaltung

Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen 3430 Baulicher Unterhalt Liegenschaften FV 3431 Nicht baulicher Unterhalt Liegenschaften FV 3439 Übriger Liegenschaftsaufwand FV

Wertberichtigungen Anlagen FV 3440 Wertberichtigungen Finanzanlagen FV 3440.011 Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV 3440.1 Wertberichtigungen Darlehen FV 3440.2 Wertberichtigungen Beteiligungen FV 344115 Wertberichtigungen Sach- und immaterielle Anlagen FV 3441.0 Wertberichtigungen Grundstücke FV

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 3441.4 Wertberichtigungen Gebäude FV 3441.6 Wertberichtigungen Mobilien FV 3441.7 Wertberichtigungen Anlagen im Bau FV 3441.915 Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV 34913 Übriger Finanzaufwand 3499 Übriger Finanzaufwand 3499.1 Vergütungszinsen auf Steuern 3513 Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds 35013 Einlagen in Fonds des Fremdkapitals 350113 Einlagen in Fonds des Fremdkapitals 350213 Einlagen in Legate und Stiftungen des Fremdkapitals 35113 Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigen- kapitals 351013 Einlagen in Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals 351113 Einlagen in Fonds des Eigenkapitals

Transferaufwand

Ertragsanteile an Dritte 3600 Ertragsanteile an den Bund 3601 Ertragsanteile an Kantone und Konkordate 3602 Ertragsanteile an Gemeinden und Zweckverbände 3603 Ertragsanteile an öffentliche Sozialversicherungen 3604 Ertragsanteile an öffentliche Unternehmen21 3618 Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen 3610 Entschädigungen an den Bund 3611 Entschädigungen an Kantone und Konkordate 3612 Entschädigungen an Gemeinden und Zweckverbände 3613 Entschädigungen an öffentliche Sozialversicherungen 3614 Entschädigungen an öffentliche Unternehmen21

Finanz- und Lastenausgleich 3621 Finanz- und Lastenausgleich an Kanton 3621.5 Finanzausgleichsbeiträge an Kanton 3621.50 Ressourcenausgleichsbeiträge 3621.6 Lastenausgleichsbeiträge an Kanton 3621.63 RückerstattungindividuelleSonderlastenausgleichsbeiträge 3638 Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte 3630 Beiträge an den Bund

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 3631 Beiträge an Kantone und Konkordate 3632 Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände 3633 Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen 3634 Beiträge an öffentliche Unternehmen21 3635 Beiträge an private Unternehmen21 3635.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Unternehmen21 3635.1019 Beiträge an obligatorische Krankenpflegeversicherung (Krankenkassen) für Sozialhilfebeziehende 3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 3637 Beiträge an private Haushalte 3637.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Haushalte 3637.1019 Beiträge an Sozialhilfebeziehende 3637.1119 Beiträge für Ergänzungsleistungsbeziehende 3637.1219 Beiträge für Beihilfebeziehende 3637.2 Zusatzleistungen: Beiträge an private Haushalte 3637.20 Ergänzungsleistungen zur IV 3637.21 Ergänzungsleistungen zur AHV 3637.22 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur IV) 3637.23 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur AHV) 3637.24 Beihilfen 3637.25 Kantonalrechtliche Zuschüsse 3637.26 Gemeindezuschüsse 3637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Beiträge an private Haus- halte 3637.30 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische Staatsangehörige ohne Kostenersatz 3637.31 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz 3637.34 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische Staatsangehörige ohne Kostenersatz 3637.35 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz 3637.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Beiträge an private Haushalte 3637.6014 Überbrückungsleistungen 3637.6214 ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten 3638 Beiträge an das Ausland

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Wertberichtigungen Darlehen VV 3640 Wertberichtigungen Darlehen VV 3640.0 Wertberichtigungen Darlehen VV an den Bund 3640.1 Wertberichtigungen Darlehen VV an Kantone und Konkordate 3640.2 Wertberichtigungen Darlehen VV an Gemeinden und Zweckverbände 3640.3 Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Sozial- versicherungen 3640.4 Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Unter- nehmungen 3640.5 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Unter- nehmungen 3640.6 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Organi- sationen ohne Erwerbszweck 3640.7 Wertberichtigungen Darlehen VV an private Haushalte 3640.8 Wertberichtigungen Darlehen VV an das Ausland

Wertberichtigungen Beteiligungen VV 3650 Wertberichtigungen Beteiligungen VV 3650.0 Wertberichtigungen Beteiligungen VV am Bund 3650.1 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Kantonen und Konkordaten 3650.2 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Gemeinden und Zweckverbänden 3650.3 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen Sozialversicherungen 3650.4 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen Unternehmen21 3650.5 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Unternehmen21 3650.6 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 3650.7 Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten Haushalten 3650.8 Wertberichtigungen Beteiligungen VV im Ausland

Abschreibungen Investitionsbeiträge 366015 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge 3660.0 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den Bund

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 3660.1 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 3660.2 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 3660.3 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen 3660.4 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen21 3660.5 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Unternehmen21 3660.6 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 3660.7 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Haushalte 3660.8 Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das Ausland 366115 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge 3661.0 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den Bund 3661.1 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 3661.2 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 3661.3 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen 3661.4 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen21 3661.5 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Unternehmen21 3661.6 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 3661.7 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an private Haushalte 3661.8 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das Ausland 3661.9 Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau 36913 Übriger Transferaufwand 3690 Übriger Transferaufwand

Durchlaufende Beiträge

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Durchlaufende Beiträge 3700 Durchlaufende Beiträge an den Bund 3701 Durchlaufende Beiträge an Kantone und Konkordate 3702 Durchlaufende Beiträge an Gemeinden und Zweck- verbände 3703 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Sozial- versicherungen 3704 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Unternehmen21 3705 Durchlaufende Beiträge an private Unternehmen21 3706 Durchlaufende Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 3707 Durchlaufende Beiträge an private Haushalte 3708 Durchlaufende Beiträge ins Ausland

Ausserordentlicher Aufwand

Einlagen in das Eigenkapital 3892 Einlagen in Rücklagen der Globalbudgetbereiche 389313 Einlagen in Vorfinanzierungen des Eigenkapitals 3894 Einlagen in finanzpolitische Reserve 3899 Abtragung Bilanzfehlbetrag

Interne Verrechnungen

Material- und Warenbezüge 3900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen

Dienstleistungen 3910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen

Pacht, Mieten, Benützungskosten 3920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs- kosten

Betriebs- und Verwaltungskosten 3930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs- kosten

Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand 3940 Interne Verrechnung von kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen 3950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan- mässigen Abschreibungen

Übertragungen 3980 Interne Übertragungen

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Übrige interne Verrechnungen 3990 Übrige interne Verrechnungen

Ertrag

Fiskalertrag

Direkte Steuern natürliche Personen 4000 Einkommenssteuern natürliche Personen 4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr 4000.1 Einkommenssteuern natürliche Personen früherer Jahre 4000.2 Nachsteuern Einkommenssteuern natürliche Personen 4000.4 Aktive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern natürliche Personen 4000.5 Passive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern natürliche Personen 4000.613 Anrechnung ausländischer Quellensteuern natürliche Personen 4001 Vermögenssteuern natürliche Personen 4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr 4001.1 Vermögenssteuern natürliche Personen früherer Jahre 4001.2 Nachsteuern Vermögenssteuern natürliche Personen 4001.4 Aktive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern natürliche Personen 4001.5 Passive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern natürliche Personen 4002 Quellensteuern natürliche Personen 4008 Personensteuern 4009 Übrige direkte Steuern natürliche Personen

Direkte Steuern juristische Personen 4010 Gewinnsteuern juristische Personen 4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr 4010.1 Gewinnsteuern juristische Personen früherer Jahre 4010.2 Nachsteuern Gewinnsteuern juristische Personen 4010.4 Aktive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische Personen 4010.5 Passive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische Personen 4010.613 Anrechnung ausländischer Quellensteuern juristische Personen

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 4011 Kapitalsteuern juristische Personen 4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr 4011.1 Kapitalsteuern juristische Personen früherer Jahre 4011.2 Nachsteuern Kapitalsteuern juristische Personen 4011.4 Aktive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen 4011.5 Passive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen 4012 Quellensteuern juristische Personen 4019 Übrige direkte Steuern juristische Personen

Übrige direkte Steuern 4021 Grundsteuern 4022 Vermögensgewinnsteuern 4022.0 Grundstückgewinnsteuern 4022.1 Mehrwertabschöpfung 4023 Vermögensverkehrssteuern 4024 Erbschafts- und Schenkungssteuern

Besitz- und Aufwandsteuern 4033 Hundesteuern 4039 Übrige Besitz- und Aufwandsteuern

Regalien und Konzessionen

Regalien 4100 Regalien

Konzessionen 4120 Konzessionen

Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten 4130 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten

Entgelte

Ersatzabgaben 4200 Ersatzabgaben

Gebühren für Amtshandlungen 4210 Gebühren für Amtshandlungen

Spital- und Heimtaxen, Kostgelder 4220 Taxen und Kostgelder 4221 Vergütung für besondere Leistungen

Schul- und Kursgelder 4230 Schulgelder

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 4231 Kursgelder

Benützungsgebühren und Dienstleistungen 4240 Benützungsgebühren und Dienstleistungen

Erlös aus Verkäufen 4250 Verkäufe

Rückerstattungen 4260 Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter

Bussen 4270 Bussen

Übrige Entgelte 4290 Übrige Entgelte 4290.114 Prämienverbilligungen: Eingang abgeschriebener Rück- erstattungsforderungen 4290.1119 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien von Ergänzungsleistungs- und Beihilfe- beziehenden (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4290.1319 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien von Ergänzungsleistungsbeziehenden (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4290.214 Zusatzleistungen: Eingang abgeschriebener Rück- erstattungsforderungen 4290.2014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4290.2114 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Ergänzungsleistungen (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4290.2214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4290.2314 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4290.2414 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4290.2514 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen)

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 4290.2614 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4290.2714 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Beihilfen (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4290.2814 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4290.2914 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig bezogene Leistungen) 4290.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Eingang abgeschriebener Rückerstattungsforderungen 4290.6014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen Überbrückungsleistungen 4290.6214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde- rungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten 4313 Übrige Erträge 43013 Übrige betriebliche Erträge 430019 Erträge aus privatärztlicher Tätigkeit 4301 Beschlagnahmte Vermögenswerte 4309 Übriger betrieblicher Ertrag 43117 Übertragungen in die Investitionsrechnung 4310 Aktivierbare Eigenleistungen auf Sachanlagen 4311 Aktivierbare Eigenleistungen auf immateriellen Anlagen 4312 Aktivierbare Projektierungskosten

Bestandesveränderungen 4320 Bestandesveränderungen Halb- und Fertigfabrikate 4321 Bestandesveränderungen angefangene Arbeiten (Dienstleistungen) 4329 Übrige Bestandesveränderungen

Übriger Ertrag 4390 Übriger Ertrag 439118 Aufwertungen VV

Finanzertrag

Zinsertrag 4400 Zinsen flüssige Mittel 4401 Zinsen Forderungen und Kontokorrente

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 4401.1 Zinsen auf Steuerforderungen 4402 Zinsen Finanzanlagen 4409 Übrige Zinsen von Finanzvermögen

Realisierte Gewinne FV 4410 Gewinne aus Verkäufen von Finanzanlagen FV 4410.0 Gewinne aus Verkäufen von Aktien und Anteilscheinen FV 4410.1 Gewinne aus Verkäufen von verzinslichen Anlagen FV 4410.9 Gewinne aus Verkäufen von übrigen Finanzanlagen FV 441115 Gewinne aus Verkäufen von Sach- und immateriellen Anlagen FV 4411.0 Gewinne aus Verkäufen von Grundstücken FV 4411.4 Gewinne aus Verkäufen von Gebäuden FV 4411.6 Gewinne aus Verkäufen von Mobilien FV 4411.915 Gewinne aus Verkäufen von übrigen Sach- und imma- teriellen Anlagen FV 4419 Übrige realisierte Gewinne aus Finanzvermögen FV

Beteiligungsertrag Finanzvermögen 4420 Dividenden 4429 Übriger Beteiligungsertrag

Liegenschaftenertrag Finanzvermögen 4430 Pacht- und Mietzinse Liegenschaften FV 4431 Vergütung für Dienstwohnungen FV 4432 Vergütung für Benützungen Liegenschaften FV 4439 Übriger Liegenschaftenertrag FV

Wertberichtigungen Anlagen Finanzvermögen 444011 Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV 444111 Wertberichtigungen Darlehen FV 444211 Wertberichtigungen Beteiligungen FV 444311 Wertberichtigungen Liegenschaften FV 4443.011 Wertberichtigungen Grundstücke FV 4443.411 Wertberichtigungen Gebäude FV 444915 Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV 4449.611 Wertberichtigungen Mobilien FV 4449.915 Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Finanzertrag aus Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens 4450 Erträge aus Darlehen VV 4451 Erträge aus Beteiligungen VV ohne öffentliche Unter- nehmen21

Finanzertrag von öffentlichen Unternehmen21 (VV) 4460 Öffentliche Betriebe des Bundes 4461 Öffentliche Unternehmen der Kantone mit öffentlich- rechtlicher Rechtsform, Konkordate 4462 Zweckverbände, selbstständige und unselbstständige Gemeindebetriebe 4463 Öffentliche Unternehmen als Aktiengesellschaft oder andere privatrechtliche Organisationsform 4468 Öffentliche Unternehmen21 im Ausland 4469 Übrige öffentliche Unternehmen21

Liegenschaftenertrag Verwaltungsvermögen 4470 Pacht- und Mietzinse Liegenschaften VV 4471 Vergütung Dienstwohnungen VV 4472 Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV 4479 Übrige Erträge Liegenschaften VV

Erträge von gemieteten Liegenschaften 4480 Mietzinse von gemieteten Liegenschaften 4489 Übrige Erträge von gemieteten Liegenschaften 44913 Übrige Finanzerträge 449020 449913 Übrige Finanzerträge 4513 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds 45013 Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals 450113 Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals 450213 Entnahmen aus Legaten und Stiftungen des Fremdkapitals 45113 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigenkapitals 451013 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals 451113 Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals

Transferertrag 46011 Ertragsanteile von Dritten 4600 Anteil an Bundeserträgen 4600.5 Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 4601 Anteil an Kantonserträgen und Konkordaten 4601.0 Anteil am Ertrag kantonaler Steuern 4601.1 Anteil am Ertrag kantonaler Regalien und Konzessionen 4601.2 Anteil an kantonalen Gebühren 4601.9 Anteil an übrigen kantonalen Erträgen 4602 Anteil an Erträgen von Gemeinden und Zweckverbänden 4603 Anteil an Erträgen öffentlicher Sozialversicherungs- anstalten 4604 Anteil an Erträgen öffentlicher Unternehmen21 4618 Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen 4610 Entschädigungen vom Bund 4611 Entschädigungen von Kantonen und Konkordaten 4612 Entschädigungen von Gemeinden und Zweckverbänden 4613 Entschädigungen von öffentlichen Sozialversicherungen 4614 Entschädigungen von öffentlichen Unternehmen21

Finanz- und Lastenausgleich 4621 Finanz- und Lastenausgleich vom Kanton 4621.5 Finanzausgleichsbeiträge vom Kanton 4621.50 Ressourcenausgleichsbeiträge 4621.6 Lastenausgleichsbeiträge vom Kanton 4621.61 Demografische Sonderlastenausgleichsbeiträge 4621.62 Geografisch-topografischeSonderlastenausgleichsbeiträge 4621.63 Individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge 4621.64 Zentrumslastenausgleichsbeiträge 4638 Beiträge von öffentlichen Gemeinwesen und Dritten 4630 Beiträge vom Bund 4631 Beiträge von Kantonen und Konkordaten 4631.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen des Kantons 4631.31 Kostenerstattungen des Kantons für schweizerische Staats- angehörige mit vollem Kostenersatz 4631.35 Kostenerstattungen des Kantons für ausländische Staats- angehörige mit vollem Kostenersatz 4632 Beiträge von Gemeinden und Zweckverbänden 4632.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen von Gemeinden 4632.31 Kostenerstattungen von Gemeinden für schweizerische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 4632.35 Kostenerstattungen von Gemeinden für ausländische Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz 4633 Beiträge von öffentlichen Sozialversicherungen 4634 Beiträge von öffentlichen Unternehmen21 4635 Beiträge von privaten Unternehmen21 4636 Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 4637 Beiträge von privaten Haushalten 4637.1 Prämienverbilligungen: Rückerstattungen Dritter 4637.1019 Durch Sozialhilfebeziehende rückerstattete Prämien; individuelle Prämienverbilligung (IPV), Regionale Durch- schnittsprämie (RDP) und weitere nachträgliche Erträge 4637.1119 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien) 4637.1219 Durch Beihilfebeziehende rückerstattete KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien) 4637.1319 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete KVG-Prämien (rechtmässig bezogene KVG-Prämien aus Nachlass) 4637.2 Zusatzleistungen: Rückerstattungen Dritter 4637.2015 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4637.2115 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4637.2215 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs- kosten (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4637.2315 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs- kosten (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4637.2415 Rückerstattungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4637.2515 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4637.2615 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene Leistungen) 4637.2714 Rückerstattungen Beihilfen (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4637.2814 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass) 4637.2914 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig bezogene Leistungen)

.11 Gemeindeverordnung (VGG) 4637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Rückerstattungen Dritter 4637.30 Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats- angehörige ohne Kostenersatz 4637.31 Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats- angehörige mit vollem Kostenersatz 4637.34 Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats- angehörige ohne Kostenersatz 4637.35 Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats- angehörige mit vollem Kostenersatz 4637.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Rück- erstattungen Dritter 4637.6014 Rückerstattungen Überbrückungsleistungen 4637.6214 Rückerstattungen ÜL-Krankheits- und Behinderungs- kosten 4638 Beiträge aus dem Ausland 46913 Übriger Transferertrag 4690 Übriger Transferertrag 4699 Rückverteilungen 4699.1 Rückverteilung CO2-Abgabe

Durchlaufende Beiträge

Durchlaufende Beiträge 4700 Durchlaufende Beiträge vom Bund 4701 Durchlaufende Beiträge von Kantonen und Konkordaten 4702 Durchlaufende Beiträge von Gemeinden und Zweck- verbänden 4703 Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Sozial- versicherungen 4704 Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Unternehmen21 4705 Durchlaufende Beiträge von privaten Unternehmen21 4706 Durchlaufende Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 4707 Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten 4708 Durchlaufende Beiträge aus dem Ausland

Ausserordentlicher Ertrag

Entnahmen aus dem Eigenkapital 4892 Entnahmen aus Rücklagen der Globalbudgetbereiche 4893 Entnahmen aus Vorfinanzierungen des EK 4894 Entnahmen aus finanzpolitischer Reserve

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Interne Verrechnungen

Material- und Warenbezüge 4900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen

Dienstleistungen 4910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen

Pacht, Mieten, Benützungskosten 4920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs- kosten

Betriebs- und Verwaltungskosten 4930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs- kosten

Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand 4940 Interne Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und Finanzaufwand

Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen 4950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan- mässigen Abschreibungen

Übertragungen 4980 Interne Übertragungen

Übrige interne Verrechnungen 4990 Übrige interne Verrechnungen Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

Investitionsausgaben

Sachanlagen

Grundstücke 5000 Grundstücke 50113 Strassen und Verkehrswege 501013 Strassen und Verkehrswege

Wasserbau 5020 Wasserbau

Übriger Tiefbau 5030 Übrige Tiefbauten

Hochbauten 5040 Hochbauten

Waldungen 5050 Waldungen

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Mobilien 5060 Mobilien

Übrige Sachanlagen 5090 Übrige Sachanlagen 5113 Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter

Grundstücke 510013 Investitionsausgaben für Grundstücke auf Rechnung Dritter 51113 Strassen und Verkehrswege 511013 Investitionsausgaben für Strassen und Verkehrswege auf Rechnung Dritter

Wasserbau 512013 Investitionsausgaben für Wasserbau auf Rechnung Dritter

Übriger Tiefbau 513013 Investitionsausgaben für übriger Tiefbau auf Rechnung Dritter

Hochbauten 514013 Investitionsausgaben für Hochbauten auf Rechnung Dritter

Waldungen 515013 Investitionsausgaben für Waldungen auf Rechnung Dritter

Mobilien 516013 Investitionsausgaben für Mobilien auf Rechnung Dritter

Übrige Sachanlagen 519013 Investitionsausgaben für übrige Sachanlagen auf Rechnung Dritter

Immaterielle Anlagen

Software 5200 Software 52113 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 521013 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte

Übrige immaterielle Anlagen 5290 Übrige immaterielle Anlagen

Darlehen

Bund 5400 Darlehen an den Bund

Kantone und Konkordate 5410 Darlehen an Kantone und Konkordate

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Gemeinden und Zweckverbände 5420 Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände

Öffentliche Sozialversicherungen 5430 Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 544015 Darlehen an öffentliche Unternehmen21

Private Unternehmen21 5450 Darlehen an private Unternehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 5460 Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 5470 Darlehen an private Haushalte

Ausland 5480 Darlehen an das Ausland

Beteiligungen und Grundkapitalien

Bund 5500 Beteiligungen am Bund

Kantone und Konkordate 5510 Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten

Gemeinden und Zweckverbände 5520 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden

Öffentliche Sozialversicherungen 5530 Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 5540 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen21

Private Unternehmen21 5550 Beteiligungen an privaten Unternehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 5560 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs- zweck

Private Haushalte 5570 Beteiligungen an privaten Haushalten

Ausland 5580 Beteiligungen im Ausland

Eigene Investitionsbeiträge

Bund 5600 Investitionsbeiträge an den Bund

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Kantone und Konkordate 5610 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate

Gemeinden und Zweckverbände 5620 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände

Öffentliche Sozialversicherungen 5630 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 5640 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen21

Private Unternehmen21 5650 Investitionsbeiträge an private Unternehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 5660 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 5670 Investitionsbeiträge an private Haushalte

Ausland 5680 Investitionsbeiträge an das Ausland

Durchlaufende Investitionsbeiträge

Bund 5700 Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund

Kantone und Konkordate 5710 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate

Gemeinden und Zweckverbände 5720 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände

Öffentliche Sozialversicherungen 5730 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Sozial- versicherungen

Öffentliche Unternehmen21 5740 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Unter- nehmen21

Private Unternehmen21 5750 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Unter- nehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 5760 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Organi- sationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 5770 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte

Ausland 5780 Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland

Übertrag an Bilanz

Passivierungen 5900 Passivierte Einnahmen

Investitionseinnahmen

Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen

Übertragung von Grundstücken 6000 Übertragung von Grundstücken ins FV 60113 Übertragung von Strassen und Verkehrswegen 601013 Übertragung von Strassen und Verkehrswegen ins FV

Übertragung von Wasserbauten 6020 Übertragung von Wasserbauten ins FV

Übertragung übrige Tiefbauten 6030 Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV

Übertragung Hochbauten 6040 Übertragung von Hochbauten ins FV

Übertragung Waldungen 6050 Übertragung von Waldungen ins FV

Übertragung Mobilien 6060 Übertragung von Mobilien ins FV

Übertragung übrige Sachanlagen 6090 Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV 6115 Rückerstattungen von Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter

Grundstücke 6100 RückerstattungenDritterfürInvestitioneninGrundstücke 61113 Strassen und Verkehrswege 611013 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen und Verkehrswege

Wasserbau 6120 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Übriger Tiefbau 6130 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen Tiefbau

Hochbauten 6140 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten

Waldungen 6150 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen

Mobilien 6160 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien

Übrige Sachanlagen 6190 Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige Sachanlagen

Übertragung von immateriellen Anlagen in das Finanz- vermögen

Software 6200 Übertragung von Software ins FV 62113 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 621013 Übertragung von Lizenzen, Nutzungsrechten, Markenrechten ins FV

Übrige immaterielle Anlagen 6290 Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV

Investitionsbeiträge für eigene Rechnung

Bund 6300 Investitionsbeiträge vom Bund

Kantone und Konkordate 6310 Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten 6319 Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau

Gemeinden und Zweckverbände 6320 Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweck- verbänden

Öffentliche Sozialversicherungen 6330 Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 6340 Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmen21

Private Unternehmen21 6350 Investitionsbeiträge von privaten Unternehmen21

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 6360 Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 6370 Investitionsbeiträge von privaten Haushalten 6379 Entnahmen aus Fonds

Ausland 6380 Investitionsbeiträge aus dem Ausland

Rückzahlung von Darlehen

Bund 6400 Rückzahlung von Darlehen an den Bund

Kantone und Konkordate 6410 Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate

Gemeinden und Zweckverbände 6420 Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweck- verbände

Öffentliche Sozialversicherungen 6430 Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Sozial- versicherungen

Öffentliche Unternehmen21 6440 Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Unternehmen21

Private Unternehmen21 6450 Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 6460 Rückzahlung von Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 6470 Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte

Ausland 6480 Rückzahlung von Darlehen an das Ausland

Übertragung von Beteiligungen in das Finanzvermögen

Bund 6500 Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV

Kantone und Konkordate 6510 Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten ins FV

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Gemeinden und Zweckverbände 6520 Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden ins FV

Öffentliche Sozialversicherungen 6530 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Sozial- versicherungen ins FV

Öffentliche Unternehmen21 6540 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Unter- nehmen21 ins FV

Private Unternehmen21 6550 Übertragung von Beteiligungen an privaten Unter- nehmen21 ins FV

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 6560 Übertragung von Beteiligungen an privaten Organi- sationen ohne Erwerbszweck ins FV

Private Haushalte 6570 Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten ins FV

Ausland 6580 Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV

Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge

Bund 6600 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund

Kantone und Konkordate 6610 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone und Konkordate

Gemeinden und Zweckverbände 6620 RückzahlungvonInvestitionsbeiträgenanGemeindenund Zweckverbände

Öffentliche Sozialversicherungen 6630 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 6640 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Unternehmen21

Private Unternehmen21 6650 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Unter- nehmen21

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 6660 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Organi- sationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 6670 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haus- halte

Ausland 6680 Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland

Durchlaufende Investitionsbeiträge

Bund 6700 Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund

Kantone und Konkordate 6710 Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten

Gemeinden und Zweckverbände 6720 Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden

Öffentliche Sozialversicherungen 6730 Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmen21 6740 Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmen21

Private Unternehmen21 6750 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Unternehmen21

Private Organisationen ohne Erwerbszweck 6760 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Organi- sationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte 6770 Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haus- halten

Ausland 6780 Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland

Übertrag an Bilanz

Aktivierungen 6900 Aktivierte Ausgaben

.11 Gemeindeverordnung (VGG) Investitionsrechnung Finanzvermögen

Ausgaben für Sach- und immaterielle Anlagen des Finanzvermögens 7017 Investitionen in Sach- und immaterielle Anlagen

Grundstücke 7000 Investitionen in Grundstücke

Gebäude 7040 Investitionen in Gebäude

Mobilien 7060 Investitionen in Mobilien 70917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 709017 Investitionen in übrige Sach- und immaterielle Anlagen 7217 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Sach- und immateriellen Anlagen

Grundstücke 7200 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken (liquiditätswirksam) 7201 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken (nicht liquiditätswirksam)

Gebäude 7240 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden (liquiditätswirksam) 7241 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden (nicht liquiditätswirksam)

Mobilien 7260 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien (liquiditätswirksam) 7261 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien (nicht liquiditätswirksam) 72917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 729017 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen (liquiditätswirksam) 729117 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen (nicht liquiditätswirksam) 7517 Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen aus dem Verwaltungsvermögen

Grundstücke 7500 Übertragung von Grundstücken aus dem VV

Gebäude

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 7540 Übertragung von Gebäuden aus dem VV

Mobilien 7560 Übertragung von Mobilien aus dem VV 75917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 759017 Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen aus dem VV 7717 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

Grundstücke 7700 ÜbertragungvonrealisiertenGewinnenausGrundstücken in die Erfolgsrechnung

Gebäude 7740 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Gebäuden in die Erfolgsrechnung

Mobilien 7760 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Mobilien in die Erfolgsrechnung 77917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 779017 Übertragung von realisierten Gewinnen aus übrigen Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

Übertrag an Bilanz 79917 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen 799017 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen FV

Einnahmen für Sach- und immaterielle Anlagen des Finanzvermögens 8017 Verkauf von Sach- und immateriellen Anlagen

Grundstücke 8000 Verkauf von Grundstücken

Gebäude 8040 Verkauf von Gebäuden

Mobilien 8060 Verkauf von Mobilien 80917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 809017 Verkauf von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen 8217 Beiträge Dritter für Sach- und immaterielle Anlagen

Grundstücke 8200 Beiträge Dritter für Grundstücke

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Gebäude 8240 Beiträge Dritter für Gebäude

Mobilien 8260 Beiträge Dritter für Mobilien 82917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 829017 Beiträge Dritter für übrige Sach- und immaterielle Anlagen 8517 Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen ins Verwaltungsvermögen

Grundstücke 8500 Übertragung von Grundstücken ins VV

Gebäude 8540 Übertragung von Gebäuden ins VV

Mobilien 8560 Übertragung von Mobilien ins VV 85917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 859017 Übertragungvonübrigen Sach- undimmateriellenAnlagen ins VV 8717 Übertragung von realisierten Verlusten aus Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

Grundstücke 8700 Übertragung von realisierten Verlusten aus Grundstücken in die Erfolgsrechnung

Gebäude 8740 Übertragung von realisierten Verlusten aus Gebäuden in die Erfolgsrechnung

Mobilien 8760 ÜbertragungvonrealisiertenVerlustenausMobilienindie Erfolgsrechnung 87917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen 879017 Übertragung von realisierten Verlusten aus übrigen Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

Übertrag an Bilanz 89917 Zugang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen 899017 Zugang Sach- und immaterielle Anlagen FV

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 Abschluss Erfolgsrechnung

Abschlusskonten

Abschluss Erfolgsrechnung

Abschluss allgemeiner Haushalt 9000 Ertragsüberschuss 9001 Aufwandüberschuss

.11 Gemeindeverordnung (VGG) Anhang 2

. Bewertung Finanzvermögen Die Positionen des Finanzvermögens werden wie folgt bewertet:

. flüssige Mittel zu Nominalwerten,

. Forderungen zu Nominalwerten,

. Geldmarkt- und Festgeldanlagen zu Nominalwerten,

. Darlehens- und Hypothekarforderungen zu Nominalwerten,

. Wertschriften mit Kurswert zum Kurswert,

. Wertschriften ohne Kurswert zum Anschaffungswert,

. Fremdwährungen zum Kurswert,

. aktive Rechnungsabgrenzungen zu Nominalwerten,

. Vorräte und angefangene Arbeiten zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter liegt,

. Mobilien zum Verkehrswert, unter Berücksichtigung der Nutzungs- dauer,

. Grundstücke zum Verkehrswert,

. mit Baurechten belastete Grundstücke anhand des Baurechtszinses, kapitalisiert zu einem marktkonformen Zinsfuss,

. Gebäude zum Verkehrswert nach der Formel: einfacher Realwert plus dreifacher Ertragswert, geteilt durch vier,

. grundbuchamtlich ausgeschiedene Miteigentumsanteile entspre- chend der Formel für Gebäude,

. grundbuchamtlich nicht ausgeschiedene Grundeigentumsanteile zum kapitalisierten Ertragswert.

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

. Steuerertrag und Kennzahlen zum Haushaltsgleichgewicht

.1 Massgebender Steuerertrag

Art. 10

Der massgebende Steuerertrag gemäss Abs. 2 setzt sich aus folgenden Konten zusammen: 9100.4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr 9100.4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr 9100.4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr 9100.4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

.2 Zinsbelastungsquote Die Zinsbelastungsquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

.3 Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet: Zinsbelastungsquote (in %) = (kurz- und langfristige Schulden × 5% – Finanzvermögensertrag) × 100 laufender Ertrag Zinsbelastungsquote (in %) = [(201 + 206) × 5% – (440 + 442 + 443)] × 100

+ 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46 Eigenkapitalquote (in %) = zweckfreies Eigenkapital × 100 Bilanzsumme – zweckgebundene Mittel Eigenkapitalquote (in %) = (299 + 294 + 2961) × 100

– 209 – 290 – 291 – 292 – 293

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

.4 Investitionsanteil DerInvestitionsanteilwirdausdenBeträgenderfolgendenSachgruppenderInves- titions- und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

. Finanzkennzahlen

.1 Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Erfolgs- und der Investitionsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

.2 Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet: Investitionsanteil (in %) = Bruttoinvestitionen × 100 Gesamtausgaben Investitionsanteil (in %) = (50 + 51 + 52 + 54 + 55 + 56) × 100

+ 51 + 52 + 54 + 55 + 56 + 30 + 31 – 3180 + 34 – 344 + 36 – 364 – 365 – 366 Selbstfinanzierungsgrad (in %) = Selbstfinanzierung × 100 Nettoinvestitionen Selbstfinanzierungsgrad (in %) = (9000 – 9001 + 33 + 35 – 45 + 364 + 365 + 366 + 389 – 489 – 4490) × 100

+ 51 + 52 + 54 + 55 + 56 – 60 – 61 – 62 – 63 – 64 – 65 – 66 Zinsbelastungsanteil (in %) = Nettozinsaufwand × 100 laufender Ertrag Zinsbelastungsanteil (in %) = (340 – 440) × 100

+ 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

.3 Nettoverschuldungsquotient Der Nettoverschuldungsquotient wird aus den Beträgen der folgenden Sachgrup- pen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet:

.4 Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner Die Nettoschuld I wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet: Der Einwohnerbestand richtet sich nach der Einwohnerzahl ge-

Art. 8

mäss lit. e des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 20104 und § 1 FAV5. Nettoverschuldungsquotient (in %) = Nettoschuld I × 100 direkte Steuern der natürlichen und juristischen Personen Nettoverschuldungsquotient (in %) = (20 – 10) × 100

+ 401 Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = Nettoschuld I Einwohnerbestand Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = (20 – 10) Einwohnerbestand

.11 Gemeindeverordnung (VGG)

. Anlagekategorien und Nutzungsdauern

.1 Allgemeine Anlagekategorien und Nutzungsdauern Anlagekategorien Nutzungsdauern Mindest- erweiterter standard Standard

  1. Sachanlagen

. Grundstücke – –

. Strassen 40

. Strassen, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen 10

. Gemeindestrassen 40

. Brücken 40

. Parkplätze 40

. Verkehrsanlagen 20

. Öffentliche Beleuchtung, Kabelleitungen 40

. Öffentliche Beleuchtung, Anlagen oberirdisch 25 (Kandelaber und Ausleger)

. Waldstrassen und -wege, Wanderwege, übrige Wege 25

. Gewässerverbauungen 50

. Kanal- und Leitungsnetze 50

. Friedhöfe 30

. Hafenanlagen 40

. Übrige Tiefbauten 30

. Übrige Tiefbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen 20

. Hochbauten 33

. Hochbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen 20

. Verwaltungsliegenschaften (BKP1-Nrn. 1, 2 und 5) 33

. Schulliegenschaften (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 33

. Sport- und Freizeitanlagen (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 40

. Betriebsgebäude und Werkhöfe (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 40

. Sonderbauwerke (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 50

. Parkhäuser (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 25

. Übrige Gebäude (BKP-Nrn. 1, 2 und 5) 25

. Containerbauten, Fahrnisbauten, Provisorium 10

. Betriebseinrichtungen (Installationen, BKP-Nr. 3) 20

. Umgebung (BKP-Nr. 4) 20

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130 Anlagekategorien Nutzungsdauern Mindest- erweiterter standard Standard

. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei unbefristetem 15 Mietverhältnis

. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei befristetem – Mietverhältnis gemäss Mietvertrag

. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften 33

Art. 23

. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften bei Führung gem.

Art. 8

eines Liegenschaftenfonds gemäss Abs. 3 WBFV2

. Waldungen 40

. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungen 8

. Spezialfahrzeuge 15

. Personenwagen, Last- und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t 8

. Spezialfahrzeuge, Last- und Nutzfahrzeuge über 3,5 t 15

. Geräte, Maschinen, Ausstattungen (BKP-Nr. 9) 10

. Medizinische Geräte (BKP-Nr. 9) 8

. Lagereinrichtungen (Gestelle, Behälter, Transportwagen; 10 BKP-Nr. 9)

. Laboreinrichtungen (BKP-Nr. 9) 10

. Mobiliar (Möbel, mobile Beleuchtungskörper usw.; BKP-Nr. 9) 5

. Informatik- und Kommunikationsanlagen 4

. Glasfasernetze 30

. Übrige Informatikanlagen und Telekommunikationseinrichtungen 5

. Personalcomputer (Hardware inkl. Zubehör und Peripherie) 3

. Übrige Mobilien 3

. Anlagen im Bau – –

. Übrige Sachanlagen 10

. Kulturgüter 1

BKP = Baukostenplan

WBFV = Wohnbauförderungsverordnung vom 1. Juni 2005

.11 Gemeindeverordnung (VGG) Anlagekategorien Nutzungsdauern Mindest- erweiterter standard Standard

  1. Immaterielle Anlagen

. Software 5

. Informatik-Software und -Lizenzen (Arbeitsplatz-Software) 5

. Informatik-Software (selbsterstellte Software) 3

. Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 5

. Immaterielle Anlagen in Realisierung – –

. Planungs- und Vermessungsausgaben 10

. Entschädigung aus materieller Enteignung 10

. Übrige immaterielle Anlagen 5

  1. Darlehen

. Darlehen – –

. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt gem. lit. E

  1. Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen – –
  2. Investitionsbeiträge – Beiträge an Dritte (Ausgaben) Die geleisteten Investitionsbeiträge werden gemäss Anlagekategorie über die fest- gelegte Nutzungsdauer der mitfinanzierten Anlage abgeschrieben.

. Anlagekategorie und Nutzungsdauer gem. Anlage

. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt 25

. Einlagen in privatrechtliche Stiftungen und Vereine 25

. Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau – –

  1. Investitionsbeiträge – Beiträge von Dritten (Einnahmen) Anschlussgebühren 40

Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

.10.25 - 130

.2 Bereichsspezifische Anlagekategorien und Nutzungsdauern

  1. Branchenregelungen Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die Anlagekate- gorien und Nutzungsdauern der aufgeführten Branchenregelungen

Art. 30

Abs angewendetwerden( Branchenregelung* – Abwasserbeseiti Verband Schweizer Organisation Komm Gebührensystem un – Elektrizitätsve Verband Schweizer Handbuch für das

  1. Nach kantonalem Recht Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die aufgeführ- ten Anlagekategorien und Nutzungsdauern angewendet werden:

. Fernwärmeversorgung – Steuerungsanlagen inkl. EDV, Mobiliar 10 – Versorgungs-, Wärmeerzeugungsanlagen 25 – Wärmeverteilung 33 – HKW-Gebäude, Fernwärmestollen 50

. Anlagen der Kehrichtverbrennung und der Kehrichtentsorgung Neuanlagen – Bauliche Anlagenteile max. 33 – Mechanische Anlagenteile max. 20 Ersatzinvestitionen Abschreibungen grundsätzlich in Abhängigkeit von der mutmasslichen Nutzungsdauer: – Abschreibungssatz 20% bis 5 – Abschreibungssatz 10% 5 bis 10 – Abschreibungssatz 6% über 10

. Entschuldungsbeitrag Abgestufter Entschuldungsbeitrag (in Fr.) = voller Entschuldungsbeitrag × 5000 – Einwohnerbestand 2000 ( )