MiGEK a. der der si Einwoh b. der kument b.9 1 Das MiGEK dient Vereinfachung und Unterstützung der Zusammenarbeit sowie cheren Kommunikation zwischen dem Migrationsamt und den nerkontrollen des Kantons Zürich, gegenseitigen elektronischen Übermittlung von Daten und Do- en im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, insbesondere von:
. Gesuchen um Erteilung und Verlängerung von ausländerrecht- lichen Bewilligungen und Ausweisen,
. Mutationsmeldungen über die persönlichen Verhältnisse der aus- ländischen Person,
- der Vereinbarung von Terminen für die Erfassung von Daten für den Ausländerausweis.
Das MiGEK enthält Personendaten aus dem ELAR und dem ZEMIS sowie Daten zur Terminvereinbarung für die Erfassung der Daten für den Ausländerausweis.
Es gelten folgende Zugriffsberechtigungen:
- Das Migrationsamt ist berechtigt, sämtliche Daten zu bearbeiten.
- Die kommunalen Einwohnerkontrollen sind berechtigt,
. die Daten der in ihrer Gemeinde wohnhaften ausländischen Per- sonen zu bearbeiten, die notwendig sind für die Meldung von Adressmutationen einschliesslich Zu- und Wegzügen, Zivilstands- änderungen, Änderungen der Personalien, zur Terminvereinba- rung für die Erfassung der für den Ausländerausweis notwendi- gen Daten sowie für die Übermittlung von Bewilligungsgesu- chen,
V über das elektronische Archiv des Migrationsamtes (ELARV) 142.51
.1.23 -119
. die Daten der im Kanton Zürich ausserhalb ihrer Gemeinde wohnhaften ausländischen Personen abzufragen und zu bearbei- ten, wenn dies zur Erfassung eines Zu- oder Wegzugs in eine andere Gemeinde notwendig ist. Beschaffung von Personendaten