1 Das Amtsblatt erscheint in elektronischer Form.
Es erscheint Montag bis Freitag und trägt das Datum der Veröf- fentlichung. Es erscheint nicht an den allgemeinen Feiertagen gemäss Verordnung vom 15. Februar 2006 über das Schweizerische Handels- amtsblatt (VSHAB)6.
AuswichtigenGründenkannaneinzelnenTagenaufdasErschei- nen des Amtsblattes verzichtet werden.
Amtliche Texte, die auch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erscheinen, werden gleichentags im Amtsblatt veröffentlicht.
AndereamtlicheTextewerdenandemTagveröffentlicht,dendie Meldestelle festgelegt hat.
Amtliche Texte in der Rubrik «Rechtsetzung und politische Rechte» werden in der Regel am Freitag veröffentlicht. Für dringliche Fälle ist eine zusätzliche Veröffentlichung an einem anderen Tag mög- lich.