f. Ersatz von Sachschäden ( FürdieBenützungöffentlicher Anspruch auf Entschädigung VVO). Verkehrsmittelgemässlit.abesteht eines Generalabonnements 1. Klasse der SBB. Beim Austritt aus dem Amt wird auf eine Rückforderung des Zeit- werts für die restliche Laufzeit eines Abonnements verzichtet. Die vollständig ausgefüllten und persönlich unterzeichneten Spesen- belege mitden notwendigenBeilagen (Quittungen)sindder Staatskanz- leieinzureichen.DieAuszahlungerfolgtmitdernächstenLohnzahlung.
Entschädigung für die Mitglieder des Regierungsrates 172.181
.7.19 - 105
. Autoabstellplatz FürdieprivatenPersonenwagenderMitgliederdesRegierungsrates stehen im Untergeschoss des Verwaltungsgebäudes Walchetor Abstell- plätze zur freien Verfügung. Der Garagenbetrieb des Strassenverkehrs- amtes übernimmt für diese Fahrzeuge als sicherheitsrelevante Mass- nahme kostenlos ordentliche Kontrollarbeiten.
. Informations- und Kommunikationsmittel (IKT-Ausrüstung) DieMitgliederdesRegierungsrateserhaltendiedienstlichnotwendi- gen IKT-Mittel wie Mobiltelefon, Laptop usw. wie die übrige Arbeits- infrastruktur durch ihre DirektionkostenloszurVerfügung gestellt.Die anfallenden Betriebskosten werden durch die Direktion getragen. Die private Benützung dieser Ausrüstung ist zu vergüten, soweit die Kosten den üblichen Umfang übersteigen.
. Vollzug FürdenVollzugdesKRBunddieserVollzugsregelungistdieStaats- kanzlei in Absprache mit der Finanzdirektion zuständig.
OS 74, 172; Begründung siehe ABl 2019-04-18.
Inkrafttreten: 6.Mai2019.
LS 172.18.
LS 177.111.