Das Bildungspraktikum wird in der Volksschule (3.–11.Schul- jahr nach HarmoS-Konkordat, d.h. Primarschule und Sekundarstufe 1) und im kirchlichen Unterricht unter Anleitung von Praktikumslehr- personen wo immer möglich zeitlich parallel absolviert.
Im schulischen und im kirchlichen Unterricht sind die Studierenden mit differenzierten Fragestellungen in Zweiergruppen von Februar bis Juni in 90 Lektionen präsent, davon mindestens 45 schulische und min- destens 30 kirchliche Lektionen. Von diesen Lektionen erteilen sie in
.411 Ausbildungsordnung (AO) jedem Bereich mindestens acht Lektionen Unterricht, in denen sie in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung begleitet werden. 15 Lek- tionen können nach Wahl in einem weiteren Bildungsbereich (Erwach- senenbildung, Lager usw.) eingesetzt werden.5
Die Studierenden wählen aus einer Liste der Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung die Praktikumslehrpersonen für das Bildungs- praktikum gemäss Abs.2.
Die Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung evaluiert die Prak- tikumslehrpersonen periodisch.
Während des Bildungspraktikums finden Studientage statt. Diese werden von der Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung durchgeführt. Diese kann externe Referentinnen und Referenten beiziehen. Reflexions- gruppen