Die strategische Führung wird in jedem Bereich von einem Leitungsgremium wahrgenommen, dessen Vorsitz jeweils die zustän- dige Ressortleiterin oder der zuständige Ressortleiter innehat. Im Üb- rigen konstituiert sich das Leitungsgremium selbst. Die fachliche und personelle Führung in den Bereichen obliegt den Bereichsleitenden des Synodalrates oder des Generalvikariats.6 *Die Anhänge 1–3 werden nicht in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) auf- genommen. Sie sind erhältlich bei: Katholische Kirche im Kanton Zürich, Synodalrat, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, Telefon 044 266 12 12, E-Mail synodalrat@zhkath.ch
Geschäftsordnung des Synodalrates (GeschO SyR) 182.21
.7. 21 - 113
Ständigen Einsitz in die Leitungsgremien nehmen die jeweils zu- ständigen Ressortleiterinnen und Ressortleiter des Synodalrates, die Bereichsleitenden des Synodalrates und, bei Bereichen mit Fachver- antwortungbeimGeneralvikar,derGeneralvikaroderdiezuständigen BereichsleitendendesGeneralvikariats.Letzteresindberechtigt,beiBe- reichenmitFachverantwortungbeimGeneralvikarThemenaufdieTrak- tandenlistedesLeitungsgremiumszusetzen.BeiThemenderDienststel- len nehmen zudem die zuständigen Dienststellenleitenden Einsitz.
IndenBereichenmitFachverantwortungbeimGeneralvikarnimmt der Generalvikar oder die oder der Bereichsleitende des Generalvika- riats die fachliche und personelle Führung im Leitungsgremium wahr. DieZuständigkeitenundKompetenzendesSynodalratesinseinerFunk- tionalsArbeitgeberallerAngestelltenderKörperschaftbleibeninallen Fällen vorbehalten.
IndenBereichenmitFachverantwortungbeimSynodalratnehmen die Ressortleiterinnen und Ressortleiter und die Bereichsleitenden des SynodalratesdiefachlicheundpersonelleFührungimLeitungsgremium wahr. Der Generalvikar oder die Bereichsleitenden des Generalvika- riatsnehmennurbeiBedarfimLeitungsgremiumEinsitz.DieRessort- leiterinnen und Ressortleiter bestimmen, ob ein solcher Bedarf besteht.
Die Führung betreffend Organisation, Finanzen und Administra- tion wird in allen Bereichen von den Ressortleiterinnen und Ressort- leitern sowie den Bereichsleitenden des Synodalrates wahrgenommen. Entscheid- findung in den Leitungs- gremien