Die Finanzordnung regelt für die Römisch-katholische Kör- perschaft des Kantons Zürich (Körperschaft)
- den Finanzhaushalt und die Rechnungslegung,
- die Führung der Zentralkasse,
- das Ausgabenrecht.
Ausserdem regelt sie für die Körperschaft und die Kirchgemein- den
- die Beiträge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse und ihre Verwendung,
- die Ausgestaltung des Programms über die Tätigkeiten von gesamt- gesellschaftlicher Bedeutung,
- die Konkretisierung der negativen Zweckbindung der Steuern der juristischen Personen,
- den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden. Begriffs- definitionen des Ausgaberechts