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212.22

Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte

Präambel

212.22 Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte (vom 11. Juli 2022)1

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Obergerichts vom 27. Oktober 20212 und der Justizkommission vom 31. Mai 2022, beschliesst: I. Die Zahl der Stellenprozente und die Mindestzahl der Mitglie- der der Bezirksgerichte wird wie folgt festgesetzt: Bezirksgericht Stellenprozente Mindestzahl Mitglieder Affoltern 400 6 Andelfingen 260 5 Bülach 1150 14 Dielsdorf 650 8 Dietikon 750 9 Hinwil 650 8 Horgen 900 11 Meilen 1050 12 Pfäffikon 400 6 Uster 950 12 Winterthur 1250 14 Zürich 6600 72 II. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte vom 9. Januar 2017 aufgehoben.

1 OS 77, 426. 2 ABl 2021-12-03.

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