212.521
Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts
Präambel
212.521 Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts (vom 20. März 2023)1
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 14. September 20222, beschliesst: I. Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamt- lichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 4600. II. Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30. III. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 9. Januar 2017 aufgehoben.
1 OS 78, 216. 2 ABl 2022-10-14.
1. 7. 23 - 121 1