Für die Führung eines Zivilprozesses beträgt die Grund- gebühr: Streitwert Gebühr (in Franken) (in Franken) bis 5 000 25% des Streitwertes, mind. aber Fr. 100 über 5 000 bis 10 000 1 250 zuzügl. 23% des Fr. 5 000 übersteigenden Streitwertes über 10 000 bis 20 000 2 400 zuzügl. 15% des Fr. 10 000 übersteigenden Streitwertes über 20 000 bis 40 000 3 900 zuzügl. 11% des Fr. 20 000 übersteigenden Streitwertes über 40 000 bis 80 000 6 100 zuzügl. 9% des Fr. 40 000 übersteigenden Streitwertes über 80 000 bis 160 000 9 700 zuzügl. 6% des Fr. 80 000 übersteigenden Streitwertes über 160 000 bis 300 000 14 500 zuzügl. 3,5% des Fr. 160 000 übersteigenden Streitwertes über 300 000 bis 600 000 19 400 zuzügl. 2% des Fr. 300 000 übersteigenden Streitwertes über 600 000 bis 1 Mio. 25 400 zuzügl. 1,5% des Fr. 600 000 übersteigenden Streitwertes über 1 Mio. bis 4 Mio. 31 400 zuzügl. 1% des Fr. 1 Mio. übersteigenden Streitwertes über 4 Mio. bis 10 Mio. 61 400 zuzügl. 0,75% des Fr. 4 Mio. übersteigenden Streitwertes über 10 Mio. 106 400 zuzügl. 0,5% des Fr. 10 Mio. übersteigenden Streitwertes
Ist die Verantwortung oder der Zeitaufwand der Vertretung oder die Schwierigkeit des Falls besonders hoch oder tief, kann die Gebühr um bis zu einem Drittel erhöht oder ermässigt werden.
Bei Streitigkeiten über wiederkehrende Nutzungen oder Leistun- gen gemäss Art.92 ZPO kann die Gebühr bis auf die Hälfte ermässigt werden.
- Nicht vermö- gensrechtliche Streitigkeiten