Lexipedia

232.351

Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener

Präambel

1.4.17 -96

Verordnung

über die Entschädigung der Fachärztinnen

und Fachärzte bei der fürsorgerischenUnterbringung

freiwillig Eingetretener

(vom 15. November 2016)1, 2

Der Regierungsrat,

Art. 35

gestützt auf Erwachsenensc a Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Kindes- und hutzrecht vom 25. Juni 2012 (EG KESR)3, beschliesst: Stunden- pauschale

Art. 1

Die Stundenpauschale gemäss § 35 Abs. 2 EG KESR beträgt Fr. 250.

Art. 2 Zuschläge tagen,Sonn

Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sams- tagenundFeiertagenerhöhtsichdieStundenpauschaleum

%.

Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster- montag,1.Mai,Auffahrtstag,Pfingstmontag,1.August,Weihnachtstag und Stephanstag.

OS 72, 17; Begründung siehe ABl 2016-12-02.

Inkrafttreten: 1. März 2017.

LS 232.3.