gestützt auf Erwachsenensc a Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Kindes- und hutzrecht vom 25. Juni 2012 (EG KESR)3, beschliesst: Stunden- pauschale
232.351
Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
Präambel
1.4.17 -96
Verordnung
über die Entschädigung der Fachärztinnen
und Fachärzte bei der fürsorgerischenUnterbringung
freiwillig Eingetretener
(vom 15. November 2016)1, 2
Der Regierungsrat,
Art. 35
Art. 1
Die Stundenpauschale gemäss § 35 Abs. 2 EG KESR beträgt Fr. 250.
Art. 2 Zuschläge tagen,Sonn
Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Sams- tagenundFeiertagenerhöhtsichdieStundenpauschaleum
%.
Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster- montag,1.Mai,Auffahrtstag,Pfingstmontag,1.August,Weihnachtstag und Stephanstag.
OS 72, 17; Begründung siehe ABl 2016-12-02.
Inkrafttreten: 1. März 2017.
LS 232.3.