235.41
Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages
Präambel
1 235.41 1.1.14 - 83 Beschluss des Regierungsrates über die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrages (vom 11. September 2013)1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen im Kanton Zürich sind verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages das Formular gemäss Art. 270 Abs. 2 OR2 zu verwenden. II. Dieser Beschluss tritt am 1. November 2013 in Kraft. 1 OS 68, 342; Begründung siehe ABl 2013-09-20. 2 SR 220.