Diplom, Titel a) die Bezeich b) die persönl c) den Vermerk der Spezialisi d) die Untersc Das Diplom enthält: nung der Schule und deren Sitzkanton, ichen Angaben des oder der Diplomierten, «Diplom in bildender Kunst» und die Bezeichnung erung(en), hrift der Schulleitung und der zuständigen Aufsichtsbe- hörde,
- den Ort und das Datum. Das anerkannte Diplom trägt den zusätzlichen Vermerk «Das Diplom ist schweizerisch anerkannt (Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom …)».
.441 Anerkennung der Diplome in bildender Kunst – Reglement Der Inhaber oder die Inhaberin eines anerkannten Diploms ist berechtigt, sich als «diplomiert in bildender Kunst» zu bezeichnen.
. Kapitel: Anerkennungsverfahren Anerkennungs- kommission