vom 13. Juni 19992, beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeines
413.211.2
Unterrichtsreglement 413.211.2 Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) (vom 25. August 2021)1
Der Bildungsrat, gestützt auf §
vom 13. Juni 19992, beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeines
Geltungsbereich a. die Rahmenvorgaben zur Stundentafel, b. die formalen Vorgaben zu Lehrplänen und Fachschaftsrichtlinien, c. die Immersion, d. den Antrag auf Zuteilung der Maturitätsprofile, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer sowie Schultypen.
2. Abschnitt: Rahmenvorgaben zur Stundentafel
A. Untergymnasium
den Promotionsreglementen sowie die Fächer Sport und Religionen, Kulturen, Ethik unterrichtet. 2 Für Schülerinnen und Schüler der Bereiche Sport und Tanz der
Kunst- und Sport-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich (K+S-Klassen) wird das Fach Sport nicht unterrichtet. 3 Die Schulen können ihr Unterrichtsangebot um weitere, nicht pro-
motionsrelevante Fächer ergänzen.
höchstens 136 Semesterlektionen in Fächern gemäss
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b. Mindest-
dotationen folgende Mindestdotationen (in Semesterlektionen) pro Fach: Fach Mindestdotation Deutsch 15 Französisch 12 Englisch 10 Latein 12 Mathematik 17 Biologie 4 Chemie 2 Physik 2 Informatik 2 Geschichte 7 Geografie 7 Religionen, Kulturen, Ethik 3 Bildnerisches Gestalten 8 Musik 8 Sport 12 2 Weitere sechs Semesterlektionen müssen für Fächer aus dem Be- reich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) verwendet werden. 3 Höchstens neun zusätzliche Semesterlektionen können frei in der
Stundentafel eingesetzt werden. 4 Für die K+S-Klassen kann eine gegenüber den Mindestdotationen
reduzierte Stundentafel festgesetzt werden, welche die Vorgaben zur Fächerverteilung sinngemäss umsetzt. c. Zuordnung
MINT-Bereich Mathematik, Informatik, Chemie, Physik und Biologie weitere Fächer zuordnen. Der Bildungsrat entscheidet im Rahmen der Genehmigung des Lehrplans und der Stundentafel über die Zulässigkeit der Zuord- nung. d. Verteilung
auf Semester jahres mindestens zwei Fächer aus Informatik, Chemie, Physik und Bio- logie.
2
Unterrichtsreglement 413.211.2 2 Die Stundentafel enthält spätestens im ersten Semester des zwei-
ten Schuljahres folgende Fächer: a. Informatik, Chemie, Physik und Biologie sowie b. alle in
des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasia- len Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 (MAV/ MAR) als Schwerpunktfach angeboten werden können.
B. Obergymnasium
für den obligatorischen Unterricht höchstens 268 Semesterlektionen lektionenzahl zur Verfügung. 2 Für den Bildungsgang am Liceo artistico stehen höchstens 344 Se-
mesterlektionen für den obligatorischen Unterricht zur Verfügung.
gesamt mindestens acht Semesterlektionen für das Fach Informatik in tion Informatik die Stundentafel einzusetzen. 2 Die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) kann die
Dotation für das Fach Informatik angemessen reduzieren.
gogik/Psychologie ist je zur Hälfte auf die Teile Philosophie und Päda- Schwerpunkt- fach Philo- gogik/Psychologie zu verteilen. sophie/ Pädagogik/ Psychologie
nen in die Stundentafel einzusetzen.
3. Abschnitt: Formale Vorgaben zu Lehrplänen und Fachschafts- richtlinien
gründung. 2 Der Antrag für Änderungen des Lehrplans enthält eine Begrün-
dung sowie eine Übersicht der beantragten Änderungen.
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Fachschafts-
richtlinien linien. 2 Die Fachschaftsrichtlinien werden von der Schulleitung genehmigt.
Diese prüft, ob eine vorgängige Lehrplanänderung notwendig ist.
4. Abschnitt: Immersion
Beginn des
Unterrichts hestens nach der Probezeit. 2 Ausgenommen von dieser Regelung sind
a. das Liceo artistico, wo der Ausbildungsgang ab Beginn zweispra- chig erfolgt, b. die KME, soweit Schülerinnen und Schüler den Unterricht direkt im dritten Semester beginnen. Gesamt-
lektionenzahl unterrichts im Untergymnasium beträgt mindestens 12 und höchstens Immersion im Unter- 18 Semesterlektionen, ohne Einrechnung des Sprachunterrichts. gymnasium
Getrennte
Klassen im derjenigen Sprache, in der auch Fachunterricht erteilt wird, für Schüle- Obergymna- sium rinnen und Schüler des immersiven Ausbildungsganges in einer sepa- raten Klasse statt.
5. Abschnitt: Antrag auf Zuteilung der Maturitätsprofile, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer sowie Schultypen
Antragsbeilage
punkt- und Ergänzungsfächer sowie der Schultypen an die einzelnen Schulen, der auch andere Schulen wesentlich betrifft, ist eine Stellung- nahme der Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen beizu- legen.
4
Unterrichtsreglement 413.211.2 6. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 ihre Ausbildung im Obergymna- bestimmung sium begonnen haben, bei Abschluss ihrer Ausbildung acht Semester- Informatik lektionen im Fach Informatik besucht haben.
lektionen unterrichten, bis zum Schuljahr 2026/2027, sinngemäss um- bestimmung Mindest- gesetzt. dotationen
1 OS 77, 85; Begründung siehe ABl 2021-09-03. 2 LS 413.21. 3 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 25. Oktober 2021 (OS 77, 90;
ABl 2021-11-05). In Kraft seit 1. August 2023.
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