Ausbildungsangebote nichtstaatlicher Mittelschulen können subventioniert werden, wenn
- sie den staatlichen Bildungsauftrag unterstützen oder das Bildungs- angebot der staatlichen Mittelschulen ergänzen,
- ihr Abschluss schweizerisch anerkannt ist,
- die Vorgaben, welche die Ausbildungsqualität an staatlichen Mittel- schulen sicherstellen, eingehalten werden,
- sichergestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler keinen päda- gogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt sind, die denZielendesZürcherBildungswesensgrundlegendwidersprechen,
- dieSchulgelderdievonderBildungsdirektionfestgelegtenBeträge nicht übersteigen.