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413.231

Beschluss des Regierungsrates über die Einführung von Gymnasialklassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche

Präambel

1 1.7.00 - 29 413.231 Beschluss des Regierungsrates über die Einführung von Gymnasialklassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche (vom 20. Oktober 1999)1 Der Regierungsrat beschliesst: I. 1 Der Kanton führt ab Schuljahr 2000/01 Klassen für musisch und sportlich besonders begabte Jugendliche (K+S Klassen). 2 Das Mathematisch-naturwissenschaftliche Gymnasium der Kan- tonsschule Rämibühl Zürich wird mit der Führung der K+S Klassen beauftragt. II. In der Einführungsphase (bis Ende des Schuljahres 2004/05) werden höchstens zwei Klassen mit maximal je 24 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang gebildet. III. ImAufnahmeverfahrenfindetzusätzlichzurordentlichenAuf- nahmeprüfungeineEignungsabklärungzummusischenodersportlichen Bereichstatt.DieseerfolgtdurcheineKommissionausFachleutenund Lehrpersonen,diederSchulleitungAntragstellt.DieSchulleitungent- scheidet aufgrund der Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der verfügbaren Plätze über die Aufnahme oder Nicht- aufnahme. IV. ZurFinanzierungder überdieSchülerpauschale hinausgehen- den Mehrkosten wird für den Besuch der K+S Klassen ein Schulgeld von Fr. 1400 pro Jahr erhoben. V. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. 1 OS 55, 502.