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413.251.4

Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Präambel

Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4

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Promotionsreglement

für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

(vom 29. Juni 2007)1

Der Bildungsrat,

nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni

2007,

beschliesst:

A. Geltungsbereich

Art. 1

Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode.

  1. Massgebliche Fächer Promotions- fächer

Art. 2

Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unter- richtet wurden.

Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.

Art. 3

Weitere Fächer Entscheid über Zeugnis aufgefü C. Beurteilung Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den die Promotion nicht massgeblich, werden aber im hrt. der Leistungen

Art. 4

Zeugnis lerinnen über ihr 2 Für di schluss Im Sinne lern auf tungen i

1 Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schü- und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis e Leistungen ausgestellt. e letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Ab- mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schü- Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leis- n ganzen und halben Noten mitgeteilt.

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Art. 5

Noten und ha unter Leistu beurte Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen lben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten 4 stehen für ungenügende Leistungen. ngs- ilung

Art. 6

Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schrift- lichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung ange- messen zu berücksichtigen.

Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung.

  1. Promotionsentscheide

Art. 7

Entscheid nisperiode

Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeug- , letztmals am Ende des 4.Semesters, über die Promotion.

Art. 8

Bedingungen len Promotio richtet werd a. die doppe nicht grösse nach oben un b. nicht meh Provisorisch Promotion un Nichtpromoti Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in al- nsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unter- en,8 lte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten r ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 d r als drei Noten unter 4 erteilt werden. e d on

Art. 9

1 Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnis- periode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die

Art. 8

Bedingungen für die Promotion nach 2 Sie werden nicht promoviert, wenn nicht erfüllen. sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden. Letzte Promo- tionstermine

Art. 10

Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3.Se- mesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4.Semesters ausgesprochen werden.

Art. 11 Repetition tion in der 2 Während d tiert werde Klasse frei 3 Eine Wied schlussprüf einem Wechs im Sinne vo

Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repeti- nächsttieferen Klassenstufe zugelassen. er ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repe- n. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine willig wiederholt. erholung im Anschluss an eine nicht bestandene Ab- ung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach el des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition n Abs.2.9

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  1. Besondere Bestimmungen

Art. 13

Besondere Fälle In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten

Art. 8

der Schülerin oder des Schülers von § –12 dieser Promotionsbestim- mungen abweichen.

  1. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Art. 14

Inkrafttreten (20. August 20 Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 07) in Kraft. Übergangs- bestimmung

Art. 15

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schul- jahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 1979. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6.März 2023 (OS 78, 155) Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schul- jahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer ge-

Art. 2

mäss 1 OS 2 Ein ABl 2 3 Fas ABl 2 4 Auf ABl 2 5 Obs 6 Fas 2020- nach dem Anhang in der Fassung vom 22.August 2011. 62, 405. gefügt durch Beschluss des Bildungsrates vom 20.Juni 2011 (OS 66, 500; 011, 1995). In Kraft seit 22.August 2011. sung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 20.Juni 2011 (OS 66, 500; 011, 1995). In Kraft seit 22.August 2011. gehoben durch Beschluss des Bildungsrates vom 20.Juni 2011 (OS 66, 500; 011, 1995). In Kraft seit 22.August 2011. olet. sung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6.Juli 2020 (OS 75, 389; ABl 08-07). In Kraft seit 16.Juni 2020.

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Fassung gemäss Berichtigung vom 21.Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit

.Juni 2020.

Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14.März 2022 (OS 77, 277; ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1.August 2022.

Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6.März 2023 (OS 78, 155; ABl 2023-03-10). In Kraft seit 1.August 2023.

Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4

.7. 23 - 121 Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)9 Pädagogik Kommunikation und Information Gesundheit und Naturwissenschaften Sprachen Sprachen Sprachen Deutsch Deutsch Deutsch Französisch Französisch Französisch Englisch Englisch Englisch Mathematik, Naturwissen- schaften, Informatik Mathematik, Naturwissen- schaften, Informatik Mathematik, Naturwissen- schaften, Informatik Mathematik Mathematik Mathematik Biologie Biologie Biologie Chemie Chemie Chemie Physik Physik Physik Informatik Informatik Informations- und Kommu- nikationstechnologien Informations- und Kommu- nikationstechnologien Informations- und Kommu- nikationstechnologien Geistes- und Sozialwissen- schaften Geistes- und Sozialwissen- schaften Geistes- und Sozialwissen- schaften Geschichte Geschichte Geschichte Geografie Geografie Geografie Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde Praxis Psychologie und Kommunikation Praxis Psychologie und Kommunikation Praxis Psychologie und Kommunikation Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Musik Musik Musik

.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement

Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik

Anrechnung der Note zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach Pädagogik Kommunikation und Information Gesundheit und Naturwissenschaften Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer Profilspezifisches Integrationsfach: Profilspezifisches Integrationsfach: Profilspezifisches Integrationsfach: – Pädagogik – Medien und Kommunikation – Bewegung und Gesundheit – Medien und Kommunikation – Interkulturelle Kommunikation Integriertes Projekt Nachhaltigkeit – Rhetorik und Auftritts- kompetenz – Rhetorik und Auftritts- kompetenz Biologie Integriertes musisches oder sozialwissenschaftliches Projekt Französisch Chemie Bildnerisches Gestalten Französische Kommunikation2 Physik Musik Englisch Informatik Chor1 Englische Kommunikation2 Ethik und Kultur Bildnerisches Gestalten oder Musik Medien und Gestaltung Vorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung Biologie Integriertes musisches oder sozialwissenschaftliches Projekt Integriertes Projekt Kommu- nikation und Information Journalistisches Schreiben Vorbereitung Fachmaturitätspraktikum, Studienvorbereitung