gestützt auf Abs. 5 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 20072, beschliesst:
. Abschnitt: Leitung
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Organisationsreglement des Fachhochschulrats 414.113
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Organisationsreglement
des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
(vom 25. August 2009)1
Der Fachhochschulrat,
gestützt auf Abs. 5 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 20072, beschliesst:
. Abschnitt: Leitung
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen des hulrats. er vertritt den Fachhochschulrat nach aussen.
Vizepräsidium Vizepräsidenti 2 Sie oder er Präsidenten de 2. Abschnitt:
Der Fachhochschulrat wählt aus seinen Mitgliedern eine n oder einen Vizepräsidenten. übernimmt bei Abwesenheit der Präsidentin oder des n Vorsitz. Sitzungen
Der Fachhochschulrat hält in der Regel acht bis zehn ordent- ungen im Jahr ab. dentliche Sitzungen können durch die Präsidentin oder enten einberufen werden. Sie werden ferner auf Antrag der er Mitglieder des Fachhochschulrats durchgeführt.
Einladung teilnehmer Sitzung zu Die Einladung mit den Sitzungsunterlagen wird den Sitzungs- innen und -teilnehmern in der Regel zehn Tage vor der gestellt.
Das Aktuariat stellt aufgrund der schriftlichen Anträge der achhochschulrats und weiterer antragsberechtigter andenliste zusammen. chäfte können durch Mehrheitsbeschluss der ieder an der Sitzung traktandiert werden.
.113 Organisationsreglement des Fachhochschulrats Sitzungs- teilnehmerinnen und -teilnehmer
An den Sitzungen des Fachhochschulrats nehmen neben den Mitgliedern teil:
Der Fachhochschulrat kann für einzelne Geschäfte Fachleute beiziehen.
. Abschnitt: Abstimmungen und Wahlen Antrags- und Stimmrecht
Die Mitglieder des Fachhochschulrats haben Antrags- und Stimmrecht. Sie sind zur Stimmabgabe verpflichtet.
Die übrigen Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäss Abs. 1 lit. a–d haben beratende Stimme. Beschluss- fähigkeit
DerFachhochschulratistbeschlussfähig,wenndieMehrheit der Mitglieder anwesend ist.
In Ausnahmefällen können drei Mitglieder gültig über ein Ge- schäft beschliessen, sofern sie einstimmig dessen Erledigung für dring- lich erklären.
Beschlüsse fachen Mehr die Präside Der Fachhochschulrat fasst seine Beschlüsse mit dem ein- der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat ntin oder der Präsident den Stichentscheid. Zirkular- beschlüsse
Die Präsidentin oder der Präsident kann ausnahmsweise die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg anordnen.
Für einen Zirkularbeschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Jedes Mitglied kann die ordentliche Traktan- dierung des Geschäfts verlangen.
Mitglieder des Fachhochschulrats und übrige Sitzungsteil- en und -teilnehmer treten in den Ausstand, wenn sie in der sönlich befangen erscheinen. Ausstand strittig, entscheidet darüber der Fachhochschul- i betroffene Mitglieder vom Entscheid ausgeschlossen sind.
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Über die Sitzungen des Fachhochschulrats wird ein Proto- rt, das die Beschlüsse festhält. derheit des Fachhochschulrats ist berechtigt, ihre Stimm- er Anführung der Gründe im Protokoll vermerken zu las- sen. Präsidial- verfügung
Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über dring- liche Geschäfte zwischen den Sitzungen durch präsidiale Verfügung.
Die Präsidialverfügung ist in der folgenden Sitzung dem Fach- hochschulrat zur Kenntnis zu bringen.
. Abschnitt: Schweigepflicht und Information
Schweigepflicht nehmerandenSitzu vertrauliche Inf tion zur Kenntni Die Mitglieder sowie die übrigen Teilnehmerinnen und Teil- ngendesFachhochschulratssindverpflichtet,über ormationen, die ihnen bei der Ausübung ihrer Funk- s gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren. Information der Öffentlichkeit
Der Fachhochschulrat beschliesst an jeder Sitzung, über welche Geschäfte die Öffentlichkeit informiert werden soll.
. Abschnitt: Ausschüsse und Kommissionen
Der Fachhochschulrat kann für wichtige Bereiche wie dFinanzenständigeAusschüssebilden,diesichmitFragen chs auseinandersetzen und Geschäfte vorbereiten. ochschulrat kann einzelne Mitglieder mit besonderen trauen. it - bereich
Der Fachhochschulrat entscheidet über die Wahl oder die Anstellung der Mitglieder der Hochschulleitungen.
Die Präsidentin oder der Präsident ist für die Modalitäten der Anstellung sowie für Qualifikationen und Beförderungen von Mit- gliedern der Hochschulleitungen zuständig. Sie oder er kann der Rek- torin oder dem Rektor die Qualifikation der übrigen Mitglieder der Hochschulleitung übertragen.
Kommissionen schulrat Komm ausserhalb de Zur Vorbereitung einzelner Geschäfte kann der Fachhoch- issionen einsetzen und Personen von innerhalb und r Zürcher Fachhochschule beiziehen.
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. Abschnitt: Aktuariat
Das Aktuariat trifft die organisatorischen und administra- nahmen zur Vorbereitung und Erledigung der Geschäfte chschulrats. Es ist der Präsidentin oder dem Präsidenten chschulrats unterstellt. ariat wird vom Hochschulamt geführt, das auch die der den Aktuar stellt.
Aktenablage 7. Abschnitt Aufhebung bi herigen Rech Die Aktenablage erfolgt am Sitz des Aktuariats. : Schlussbestimmungen s- ts
Das Organisationsreglement des Fachhochschulrats vom
. Februar 1999 wird auf den 30. September 2009 aufgehoben.
Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
OS 64, 544.
LS 414.10.