Module können einmal wiederholt werden. 2 Nicht bestandene Wahlpflichtund Wahlmodule können wiederholt werden, sofern die betreffenden Module wieder durchgeführt werden.
RPO ZHAW 414.252.
Die Studienordnungen können bei einem Wahlpflichtmodul anstelle einer Wiederholung den Besuch eines anderen Wahlpflichtmoduls ermöglichen. Der Besuch des neuen Wahlpflichtmoduls gilt diesfalls als zweiter Versuch des ersetzten Wahlpflichtmoduls. Abs. 4 ist anwendbar.
Ist ein Wahlpflichtmodul nach der Wiederholung erneut nicht bestanden, kann es nicht durch ein anderes Modul aus derselben Gruppe substituiert werden, sondern gilt als endgültig nicht bestanden.
Die Studienordnungen können für Praktika oder andere praxisbezogene Ausbildungseinheiten eine Wiederholungsmöglichkeit ausschliessen, wenn schwerwiegende Gründe, die in der Person des oder der Studierenden liegen, einer Wiederholung des Praktikums entgegenstehen.