gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.115
Masterstudiengang Architektur an der ZHAW 414.253.115
1.1.23 -119
Studienordnung
für den Masterstudiengang Architektur
an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
(vom 17. Dezember 2009)1
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu der ZHAWvom tektur des Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an 29.Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Archi- Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieur- wesen.
Anhang genden pen, we Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup- rden im Anhang geregelt.
Der Masterstudiengang Architektur wird als Vollzeit- oder m angeboten. zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen men werden im Anhang geregelt. Anrechnung von Credits und Studien- leistungen
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden grundsätzlich während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Studierenden mit einem Diplom eines vierjährigen Architektur-
studiums können gestützt auf höchstens 30 Credits angerech RPO2 Vorkenntnisse im Umfang von net werden. Beschränkung der Belegung vonWahlpflicht- und Wahl- modulen
DieBelegungvonWahlpflicht-undWahlmodulenkannmen- genmässig beschränkt werden.
.253.115 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
Anmeldefristen die Studienleit B. Zulassung zu DieAnmeldefristenfürModulewerdensemesterweisedurch ung festgelegt. m Studium
Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zuge- lassen, wenn sie
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem das Auf- nahmeverfahren erfolgreich absolvieren. Aufnahme- verfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihren Anmelde- unterlagen ein Portfolio einreichen. Das Portfolio enthält die gebün- delte, kritisch hinterfragende Darstellung von architektonischen (Pro- jekt-)Arbeiten aus Studium und Praxis.
Die Anmeldeunterlagen und das Portfolio werden durch die Stu- dienleitung, die Departementsleitung und die Leiterinnen oder Leiter der Zentren des Instituts Bauwesen beurteilt. Diese bilden die Auf- nahmekommission und entscheiden über die Aufnahme.
Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und Experten.
Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder Dozierende der ZHAW beigezogen werden.
Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prüfenden Dozierenden zu. Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
Schriftliche Leistungsnachweise können nicht mündlich wieder- holt werden.
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FüreinzelneModulegemässAnhangkönnenNachprüfun- werden. n sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres abzulegen. Nach- besserungen
Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnach- weisen sind im Anhang geregelt.
Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen wer- den.
Masterarbeit D. Studienabs Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Anhang geregelt. chluss und Masterdiplom Bestehens- voraussetzungen
Das Masterdiplom wird erteilt, wenn
Die Abschlussnote errechnet sich aus den Modulbewer- amten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt. en werden nach Credits gewichtet.
Titel «Maste E. Sch Genehm
Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel r of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen. luss- und Übergangsbestimmungen igung und Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1.April 2010 in Kraft.
Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstu- diengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom 25. Ok- tober 2005. Übergangs- bestimmungen
Studierende,dieihrStudiumvordemHerbstsemester2010/ 2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs- ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch- schule Winterthur vom 25. Oktober 2005 fort.
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Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2012 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studiumdieser Stu- dienordnung unterstellt.
Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leis- tungen.
OS 65, 128. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.
LS 414.252.3.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 491; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.