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414.253.215

Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215

1.1.23 -119

Studienordnung

für den Europäischen Masterstudiengang

in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

(vom 26. September 2013)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu derZHAWvom2 diengang in 2 Der Maste Partnerhoch – Hogeschoo Sciences, S – Karolinsk – Universit einigtes Kö – Universid

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an 9.Januar2008(RPO)3 denEuropäischenMasterstu- Ergotherapie des Departements Gesundheit. rstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden schulen durchgeführt:7 l van Amsterdam, Amsterdam University of Applied chool of Occupational Therapy, Niederlande, a Institutet, Division of Occupational Therapy, Schweden, y of Brighton, School of Sport and Health Sciences, Ver- nigreich, ade da Coruña, Faculty of Health Sciences, Spanien. Anhang und «Teaching and Examination Regulations»

Art. 2

EinzelheitenzumStudiengang,insbesonderezumZulassungs- verfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit,werdenineinemAnhangundin«TeachingandExamina- tion Regulations» inklusive deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungs- bestimmungen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam er- lassenundgeltenfürsämtlicheStudierendenimEuropäischenMaster- studiengang in Ergotherapie.

.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW Studienform und Studiendauer

Art. 3

Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird als Teilzeitstudium angeboten.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester. Anrechnung von Credits

Art. 4

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

  1. Zulassung zum Studium Allgemeine Voraussetzungen

Art. 5

1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer

  1. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in Ergotherapie oder
  2. über einen Bachelor-of-Science-Abschluss in einem verwandten Fachgebiet gemäss «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen verfügt.

Bewerberinnen und Bewerber gemäss Abs. 1 lit. b und solche, dieeinenAbschlussinErgotherapiebesitzen,derdieVoraussetzungen gemäss Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, werden anhand schriftlich eingereich- ter Dokumente nach den Kriterien und dem Verfahren gemäss den «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungs- bestimmungen geprüft. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.

Art. 6

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Art. 7

Die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Ab-

Art. 5

schluss, der die Anforderungen gemäss die Studiengangleitung geprüft. Die Kr PrüfungschriftlicheingereichterDokumen and Examination Regulations» und deren geregelt. Die Studiengangleitung entsc erfüllt, wird einzeln durch iterien und das Verfahren für die tewerdeninden«Teaching Ausführungsbestimmungen heidet über die Zulassung. Sprach- kenntnisse

Art. 8

Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse gemäss den Anforderungen in den «Teaching and Examination Regu- lations» und deren Ausführungsbestimmungen erfüllen oder einen der dort genannten Englischtests bestehen.

Art. 9

Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215

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  1. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Module und Leistungs- nachweise

Art. 10

Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Jedes Modul wird mit einem Leistungs- nachweis abgeschlossen.

Art. 10

Nachbesserung beit kann eine and Examinatio unddieModulbes a.4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Ar- Nachbesserung erbracht werden, wenn die «Teaching n Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen chreibungdie MöglichkeiteinerNachbesserungvor- sehen.

Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit «bestanden» bewertet.

Art. 11

Wiederholung Leistungsnach Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen weise des Moduls wiederholen. Expertinnen und Experten

Art. 12

Der Beizug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfun- gen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt.

  1. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 13

Abschluss a. alle im b. 90 Cred Das Studium gilt als bestanden, wenn Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind, its erreicht sind.

Art. 14

Titel «Europ

Der Europäische Masterstudiengang wird mit dem Titel äischer Master of Science ZHAW in Ergotherapie» abgeschlos- sen. Abschluss- prädikat

Art. 15

Beim Abschluss des Studiums wird keine Abschlussnote

Art. 57

RPO bestimmt.Eine ECTS-Einstufungstabellegemäss erstellt. Als Abschlussbewertung wird im Di

wirdnicht plomzeugnis das Prädikat «bestanden» ausgewiesen.

OS 68, 440; Begründung sieheABl 2013-10-11.Vom Fachhochschulratgeneh- migt am 1. Oktober 2013.

Inkrafttreten: 1. Januar 2014.

LS 414.252.3.

.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW

Eingefügt durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018.

FassunggemässBvom24.August 2017(OS72,618;ABl2017-10-27).In Kraft seit 1. Januar 2018.

Aufgehoben durch B vom 24. August 2017 (OS 72, 618; ABl 2017-10-27). In Kraft seit 1. Januar 2018.

Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Oktober 2022.

Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 428; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW 414.253.215

.1.23 -119 Anhang7 zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudien- gang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wis- senschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.