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414.253.235

Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW 414.253.235

1.1.23 -119

Studienordnung

fürdenMasterstudiengangHebammeanderZürcher

Hochschule für Angewandte Wissenschaften

(vom 3. November 2016)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAWvom29.J des Departe

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnungfürBachelor-undMasterstudiengängeander anuar2008(RPO)3 denMasterstudiengangHebamme ments Gesundheit.

. . .5

Art. 2

Anhang sungsve len und einem A Studien Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zum Zulas- rfahren, zur Eignungsabklärung, zu den zu belegenden Modu- den zu erreichenden Credits sowie zur Masterthesis werden in nhang geregelt. form und Studiendauer

Art. 3

Der Masterstudiengang Hebamme kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits.

Studierende im Teilzeitstudium sollen in der Regel Module im Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen. Anrechnung von Credits

Art. 4

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während sieben Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

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  1. Zulassung zum Studium Zulassungs- bedingungen

Art. 5

Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss Bachelor Hebamme und Berufsbefähigung Heb- amme mit einer Note von mindestens 5 gemäss Schweizer Notensys- tem (6–1); über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.

Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden.

  1. Besondere Zulassung

Art. 6

Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Äquivalenzver- fahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten Abschlus- ses als diplomierte Hebamme sein und zusätzlich eine im Umfang und Inhalt dem Bachelor Hebamme vergleichbare Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese schliesst insbesondere wissenschaftliches Arbeiten, klinisches Assessment und Englischkenntnisse ein.

  1. Aufnahme- prüfung fach- liche Eignung

Art. 7

1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahme- prüfung fachliche Eignung durchlaufen.

Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt.

Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Aufnahme- prüfung fachliche Eignung voraus.

Art. 8

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 9

Personen, die an einer anderen Fachhochschule in einem in- haltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wur- den, werden nicht zum Studium zugelassen.

  1. Studium

Art. 10

Module werden Überzäh Credits Wahl- o Wahlpfl Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang im Anhang geregelt. lige aus der icht- modulen

Art. 11

Überzählige Module bzw. Credits werden nicht berück- sichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module.

Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg.

  1. Allgemein

Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW 414.253.235

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  1. Leistungsnachweise

Art. 12 Nachbesserung ten kann eine a. derLeistung

Für Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Arbei- Nachbesserung erbracht werden, wenn snachweismiteinerNotezwischen3,50und3,99bewer- tet wurde und

  1. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor- sieht.

Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.

Art. 13 Nachprüfungen angeboten werd 2 FolgendeLeis wenn es die Mo a. Leistungsna b. Leistungsna denen Modulgru

Für einzelne Leistungsnachweise können Nachprüfungen en. tungsnachweisekönneneinmalnachgeprüftwerden, dulbeschreibung vorsieht: chweise von ungenügenden Einzelmodulen, chweise von ungenügenden Modulen in nicht bestan- ppen. Expertinnen und Experten

Art. 14

Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter Beizug von Expertinnen und Experten statt.

Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.

Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.

Art. 15 Wiederholung Leistungsnach 2 Die Noten d Beurteilung d E. Masterthes

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen weise des Moduls wiederholen. er bestandenen Leistungsnachweise werden für die es Moduls übernommen. is

Art. 16 Masterthesis Lernleistunge 2 Kriterien f werden im Anh 3 Die Mastert Ausnahmen ent

Mit der Masterthesis kann frühestens nach Abschluss von n im Umfang von 30 Credits begonnen werden. ür die Zulassung und Einzelheiten zur Masterthesis ang und in der Modulbeschreibung geregelt. hesis darf sich über zwei Semester erstrecken. Über scheidet die Studienleitung.

.253.235 Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW

  1. Studienabschluss und Masterdiplom Bestehens- voraussetzungen

Art. 17

Das Studium gilt als bestanden, wenn

  1. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind,
  2. 90 Credits erreicht sind.

Art. 18

Titel ter of

Der Masterstudiengang Hebamme wird mit dem Titel «Mas- Science ZHAW Hebamme» abgeschlossen.

Art. 19 Abschlussnote Module zusamme 2 Die Noten we

Die Abschlussnote setzt sich aus den Bewertungen aller n. rden nach der Anzahl Credits eines Moduls gewich- tet.

OS 72,152; Begründung sieheABl 2017-02-17.Vom Fachhochschulratgeneh- migt am 7.Februar 2017.

Inkrafttreten: 1.April 2017.

LS 414.252.3.

Fassung gemäss B vom 23.August 2018 (OS 74, 22; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1.Februar 2019.

Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 22; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1.Februar 2019.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 495; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW 414.253.235

.1.23 -119 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften DerAnhangzurStudienordnungfürdenMasterstudiengangHebamme anderZürcherHochschulefürAngewandteWissenschaftenwirdweder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Lose- blattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.