gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.311
Studienordnung für Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.311
1.1.26 -131
Studienordnung
für die Bachelorstudiengänge Applied Digital Life
Sciences, Biomedizinische Labordiagnostik,
Biotechnologie, Chemie, Facility Management,
Food Science und Umweltingenieurwesen
an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften25
(vom 12.November 2009)1
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu derZHAWvom2 Departement Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an 9.Januar2008(RPO)2 dieBachelorstudiengängedes s Life Sciences und Facility Management.
Anhang Modulen Credits Studien und Stu
Einzelheiten zu den Studiengängen, zu den zu belegenden , den Modulgruppen, den Modultypen und der Anzahl ECTS- pro Modul, werden in einem Anhang geregelt. gänge dien- form
Am Departement Life Sciences und Facility Management der ZHAW werden die Bachelorstudiengänge Applied Digital Life Sciences, Biomedizinische Labordiagnostik, Biotechnologie, Chemie, Facility Management, Food Science und Umweltingenieurwesen ange- boten.25
In den nachfolgend aufgeführten Bachelorstudiengängen können folgende Vertiefungen angeboten werden:
.253.311 Studienordnung für Bachelorstudiengänge an der ZHAW b.15 Biotechnologie – Bioprozessentwicklung und Bioengineering, – Molekular-, Mikro- und Zellbiologie,
Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeit- und als Teilzeit- studium angeboten werden. Anrechnung von ECTS- Credits15
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits15 können höchstens zehn Jahre ab dem Semester ihres Erwerbs ange- rechnet werden. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
Für nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter werden Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Die Ein- zelheiten sind im Anhang geregelt.
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Für einen Eintritt ins dritte Semester müssen mindestens
ECTS-Credits15 in den für den Studiengang im Anhang vorgegebe- nen Modulen erworben sein.
Für Teilzeitstudierende gelten grundsätzlich die gleichen Eintritts- bedingungen. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
In mündlichen Modulprüfungen sowie bei Bachelorarbei- tenwerdenzusätzlichzudenprüfendenDozierendenExpertinnenund Experten beigezogen.
Die Expertinnen und Experten werden auf Antrag der Studien- gangleitung durch die Studienleitung ernannt.13
1 DieBenotungerfolgt einvernehmlichzwischenderExper- tin oder dem Experten und der prüfenden Dozentin oder dem prüfen- denDozenten.KommtkeineEinigungzustande,stehtderStichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
DieExpertinoderderExpertekannbeiderStudienleitungeinGe- such um Korrektur der Note einreichen. Die Studienleitung entscheidet in Absprache mit der Studiengangleitung und der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten.
Bachelorarbeit mit einem schri weis abgeschlos Die Bachelorarbeit ist eine praxisbezogene Arbeit. Sie wird ftlichen Bericht und einem mündlichen Leistungsnach- sen. Die Anforderungen sind in der Modulbeschrei- bung geregelt.
Die Expertin oder der Experte beurteilt die Bachelor- arbeit zusätzlich zum Dozierenden und von diesem unabhängig.
WeichendieNotenderbeidenBeurteilungenummehrals0,5No- tenpunkte voneinander ab, so haben sich Expertin bzw. Experte und Dozentin bzw. Dozent auf eine Note zu einigen. Bei Uneinigkeit wird
wie in c. Nach besseru verfahren. - ng
Für Leistungsnachweise in der Bachelorarbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn die Gesamtbewer- tung der Bachelorarbeit zwischen 3,5 und 3,9 liegt. Für eine erfolgrei- che Nachbesserung wird die Note 4,0 erteilt.
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Praxismodule den Praxismod oder der Indu vat- und Indu 2 Die Organis 3 Die Wiederh schwerwiegend liegen, einer dienleitung e E. Module und a.16 1 Im Studiengang Biomedizinische Labordiagnostik wer- ule in ausgewählten Institutionen des Gesundheitswesens strie durchgeführt (z.B. Laboratorien von Spitälern, Pri- strielaboren). ation der Module obliegt der ZHAW. olung eines Praxismoduls ist ausgeschlossen, wenn e Gründe, die in der Person der oder des Studierenden Wiederholung des Praktikums entgegenstehen. Die Stu- ntscheidet. Kurse
Module a. die Modul g Ein Modul ist bestanden, wenn Modulnote 4,00 oder die Modulgruppennote, zu welcher das ehört, 4,00 erreicht ist und
Wiederholung von Leistungs- nachweisen in Modulen
Der Termin für die Anmeldungen wird von der Studienlei- tung bekannt gegeben. Bei der Anmeldung zur Wiederholung eines Moduls entscheidet sich die oder der Studierende für eine der folgen- den Varianten:
Titel geschl – Bach Vertie – Bach
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab- ossen: elor of Science ZHAW in Applied Digital Life Sciences mit fung in [gewählte Vertiefungsrichtung], elor of Science ZHAW in Biomedizinischer Labordiagnostik,
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.1.26 -131 – Bachelor of Science ZHAW in Biotechnologie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung], – Bachelor of Science ZHAW in Chemie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung], – Bachelor of Science ZHAW in Facility Management mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung], – Bachelor of Science ZHAW in Food Science mit Vertiefung in [ge- wählte Vertiefungsrichtung], – Bachelor of Science ZHAW in Umweltingenieurwesen mit Vertie- fung in [gewählte Vertiefungsrichtung]. Bestehens- voraussetzungen
Das Studium ist bestanden, wenn aus Pflicht- und Wahl- pflichtmodulen des Studienganges gemäss Anhang 180 ECTS-Credits15 erworben oder anerkannt wurden.
Abschlussnote Anhang relevan 2 Die Modulnot b. ECTS-Credit aus Wahlpflich
1 Die Abschlussnote setzt sich aus den Noten der gemäss ten Module zusammen. en werden nach ECTS-Credits gewichtet. s t- modulen
a.21 Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die all- fällige Modulgruppennote und die Abschlussnote ein.
Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. März 2010 in Kraft.
SieersetztdieStudien-undPrüfungsordnungfürBachelor-Studien- gänge der Hochschule Wädenswil vom 1. September 2006. Übergangs- bestimmungen
Studierende, die ihr Studium im Herbst 2009 oder früher aufgenommenhaben, setzen es nachder Studien-undPrüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Hochschule Wädenswil vom 1. Septem- ber 2006 fort.
Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühjahrssemester 2013undStudierendeimTeilzeitstudium,diebisEndeFrühjahrssemes- ter 2016 ihr Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das wei- tere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
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Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2015/ 2016 aufgenommen und dieses bis Ende Frühlingssemester 2017 been- det haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der vor der Än- derung vom 26. März 2015 geltenden Regelung ab.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2016/2017 aufgenommen haben, richten sich die Vertiefungstitel nach den Übergangsbestimmungen gemäss Anhang zur Studienordnung.
1 Studierende im Vollzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2019/2020 aufgenommen haben, und Studierende im Teilzeitstudium,dieihrStudiumvordemHerbstsemester2017/2018auf- genommen haben und dieses bis Ende Frühlingssemester 2021 nicht be- endet haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 23. August 2018 geltenden Regelung ab.
Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium per Herbstsemes- ter 2017/2018 oder 2018/2019 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 23.August 2018 geltenden Regelung ab.
1 StudierendeimVollzeitstudium, dieihrStudiumvordem Herbstsemester 2020/2021 aufgenommen haben, und Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2018/2019 aufgenommenunddiesesbisEndeFrühlingssemester2022nichtbeendet haben,schliessenmitdenVertiefungstitelngemässdernachderÄnde- rung vom 22.August 2019 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierende, die im Herbstsemester 2022/2023 lediglich noch die Bachelorarbeit bestehen müssen. Diese Studierenden schliessen erst dann, wenn sie das Studium per Ende Herbstsemester 2022/2023 nicht beendethaben,mitdenVertiefungstitelngemässdernachderÄnderung vom 22. August 2019 geltenden Regelung ab.
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Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium per Herbstsemes- ter 2018/2019 oder 2019/2020 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 22.August 2019 geltenden Regelung ab.
1 Studierende im Vollzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2021/2022 aufgenommen haben, und Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2019/2020 aufgenommen und dieses bis Ende Frühlingssemester 2023 nicht been- det haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 20.August 2020 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierende, die im Herbstsemester 2023/2024 lediglich noch die Bachelorarbeit bestehen müssen. Diese Studierenden schliessen erst dann, wenn sie das Studium auf Ende Herbstsemester 2023/2024 nicht beendet haben, mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 20.August 2020 geltenden Regelung ab.
Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium auf Herbstsemes- ter 2019/2020 oder 2020/2021 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss der nach der Änderung vom 20.August 2020 geltenden Regelung ab.
Studierende im Studiengang Lebensmitteltechnologie, die ihr Studium bis Ende Herbstsemester 2025/2026 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Lebens- mitteltechnologie mit Vertiefung in [gewählte Vertiefungsrichtung]» ab. Alle anderen Studierenden im selben Studiengang schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Food Science mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab.
OS 65, 31. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 15. Dezember 2009.
LS 414.252.3.
Eingefügt durch B vom 20. März 2014 (OS 69, 276; ABl 2014-04-25). In Kraft seit 1. August 2014.
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Fassung gemäss B vom 20. März 2014 (OS 69, 276; ABl 2014-04-25). In Kraft seit 1. August 2014.
Eingefügt durch B vom 26. März 2015 (OS 70, 173; ABl 2015-04-24). In Kraft seit 1. August 2015.
Fassung gemäss B vom 26. März 2015 (OS 70, 173; ABl 2015-04-24). In Kraft seit 1. August 2015.
Eingefügt durch B vom 10. Mai 2016 (OS 71, 235; ABl 2016-06-10). In Kraft seit 1. August 2016.
Fassung gemäss B vom 10. Mai 2016 (OS 71, 235; ABl 2016-06-10). In Kraft seit 1. August 2016.
Eingefügt durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 24; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 24; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
AufgehobendurchBvom23.August2018(OS74,24;ABl2018-12-07).InKraft seit 1. Februar 2019.
Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 32; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.
Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 32; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.
Eingefügt durch B vom 20.August 2020 (OS 75, 574; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1.Januar 2021.
Fassung gemäss B vom 20.August 2020 (OS 75, 574; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1. Januar 2021.
Eingefügt durch B vom 20.August 2020 (OS 76, 234; ABl 2021-04-30). In Kraft seit 1.September 2021.
Fassung gemäss B vom 20.August 2020 (OS 76, 234; ABl 2021-04-30). In Kraft seit 1.September 2021.
Fassung gemäss B vom 8.April 2021 (OS 76, 376; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1. November 2021.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 497; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.
Eingefügt durch B vom 1.September 2022 (OS 77, 563; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1.Januar 2023.
Eingefügt durch B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 497; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.April 2023.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 497; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.April 2023.
Aufgehoben durch B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 497; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1.April 2023.
Studienordnung für Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.311
.1.26 -131
Eingefügt durch B vom 5. September 2024 (OS 79, 446; ABl 2024-10-25). In Kraft seit 1.Januar 2025.
Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 446; ABl 2024-10-25). In Kraft seit 1.Januar 2025.
Aufgehoben durch B vom 28. August 2025 (OS 80, 303; ABl 2025-09-05). In Kraft seit 1. Januar 2026.
.253.311 Studienordnung für Bachelorstudiengänge an der ZHAW Anhang25 zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Applied Digital Life Sciences, Biomedizinische Labordiagnostik, Biotechnologie, Chemie, Facility Management, Food Science und Umwelt- ingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Applied Digital Life Sciences, Biomedizinische Labordiagnostik, Biotechnologie, Chemie, Facility Management, Food Science und Umweltingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblatt- sammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.