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414.253.315

Studienordnung für den Masterstudiengang in Life Sciences des Departements Life Sciences und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW 414.253.315

1.1.23 -119

Studienordnung

für den Masterstudiengang in Life Sciences

des Departements Life Sciences und Facility

Management an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

(vom 16. November 2017)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnungfürBachelor-undMasterstudiengängeander . Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang in Life Sciences.

DerMasterstudiengangwirdinKooperationmitderBernerFach- hochschule (BFH), der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) sowie der Haute Ecole Spécialisée de Suisse occidentale (HES-SO) durchgeführt.

Art. 2

Anhang genden Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3 Vertiefungen durchgeführt a. Food and B b. Pharmaceut c. Chemistry d. Applied Co 2 Ein Wechsel Die Studienga

Das Masterstudium kann in den folgenden Vertiefungen werden: everage Innovation, ical Biotechnology, for the Life Sciences oder mputational Life Sciences. der Vertiefung muss schriftlich beantragt werden. ngleitung entscheidet über den Vertiefungswechsel.

.253.315 Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW

Art. 4 Studienform dium geführt 2 Die Studie gung pro Sem Module werde die Studieng 3 Ein Wechse schriftlich

Das Masterstudium kann als Vollzeit- oder als Teilzeitstu- werden. renden legen die Abfolge der Module und die Bele- ester im Rahmen des Angebots fest. Die zu besuchenden n in einer Studienvereinbarung festgehalten, die durch angleitung bewilligt wird. l vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist bei der Studiengangleitung zu beantragen. Studiendauer und Umfang

Art. 5

DasVollzeitstudiumdauertdreiSemesterundumfasst90Cre- dits. Im Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Anrechnung von Credits

Art. 6

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. Anrechnung von übrigen Vorkenntnissen

Art. 7

Studierenden mit einem Fachhochschulabschluss im Bereich der gewählten Vertiefungsrichtung kann eine mindestens zweijährige Arbeitserfahrung in einem für das Studienprofil relevanten Bereich mit maximal 30 Credits angerechnet werden.

Der Abschluss eines Weiterbildungs-Masterstudiengangs in Life Sciences, Wirtschaft oder einem verwandten Gebiet kann mit maximal

Credits angerechnet werden.

  1. Zulassung zum Studium Zulassungs- entscheid

Art. 8

Für den Zulassungsentscheid ist diejenige Hochschule ver- antwortlich, an der die Anmeldung eingegangen ist. Zulassungs- bedingungen

Art. 9

Zum Masterstudium wird zugelassen, wer

  1. einen Bachelorabschluss in einer Studienrichtung gemäss Anhang erworben und mit dem Grade A, B oder mindestens einer guten Leistung abgeschlossen hat oder
  2. über einen gleichwertigen Hochschulabschluss mit Bewertungen gemäss lit. a verfügt.

Die Aufnahme an einer der Hochschulen der Kooperationspart- ner ist nicht auf eine andere Hochschule oder eine andere Vertiefung derselben Hochschule übertragbar.

Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW 414.253.315

.1.23 -119 Eignungsprü- fung, Auflagen und Ergän- zungsleistungen zur Zulassung

Art. 10

Studieninteressierte, die die Aufnahmebedingungen nicht vollständig, aber weitgehend erfüllen, können eine Eignungsprüfung ablegen.

Die Art und Anzahl der Prüfungsfächerrichtet sich nach der Vor- bildung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Die einzelnen Prüfungen werden mündlich oder schriftlich abge- nommen.

Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

Ist die Eignungsprüfung bestanden, wird während der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Danach ist das Zu- lassungsverfahren erneut zu durchlaufen.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die Aufnahmebedingun- gen nicht vollständig erfüllen, kann die Vertiefungsleitung in Abspra- che mit der Studiengangleitung zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompetenznachweisen oder Ergänzungsleistungen für dieZulassungindeneinzelnenVertiefungsrichtungenvorsehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des ersten Studienjahres erfüllt werden. Zusätzliche Zulassungs- voraussetzungen

Art. 11

DieZHAWkannimAnhangzusätzlicheZulassungsvoraus- setzungenfürdieeinzelnenVertiefungsrichtungenvorsehen,diefüralle Bewerberinnen und Bewerber gelten.

Von fremdsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern kann der Nachweis ausreichender Kenntnis der Unterrichtssprache oder der Unterrichtssprachen verlangt werden. Einschränkung der Zulassung

Art. 12

FüreinzelneVertiefungsrichtungendesMasterstudiengangs bestehen Mindest-Teilnehmerzahlen.

Ist die Teilnehmerzahl für eine Vertiefungsrichtung zu gering, können Kandidatinnen und Kandidaten zurückgestellt werden.

  1. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 13 Master Thesis ten Vertiefung entscheidet di 2 Die Master T zelarbeit gele schriftlichen 3 Mit der Mast

DerMasterstudiengangwirdmiteinerThesisindergewähl- srichtung abgeschlossen. Über begründete Ausnahmen e Studiengangleitung. hesis ist eine eigenständige Arbeit und muss als Ein- istet werden. Sie besteht auseinem mündlichen und einem Teil. er Thesis kann bereits bei Antritt des Studiums be- gonnen werden.

.253.315 Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW

Für Leistungsnachweise in der Master Thesis kann eine Nachbes- serung erbracht werden, wenn die Gesamtbeurteilung zwischen 3,50 und3,99liegtodermitdemPrädikat«nichtbestanden(Nachbesserung möglich)» versehen wird. Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder die Bewertung «bestanden» erteilt. Wurde die Mas- ter Thesis mit der Note 3,49 oder tiefer oder mit dem Prädikat «nicht bestanden» bewertet oder wird die nachgebesserte Master Thesis er- neut als ungenügend beurteilt, muss sie wiederholt werden. Festlegung der Bedingungen der Leistungs- kontrolle

Art. 14

Die Studiengangleitung legt die Bedingungen der Kompe- tenznachweise der Vertiefungsmodule fest.

Der Leitungsausschuss des Kooperationsmasters legt die Bedin- gungenderKompetenznachweisesowiedieWechsel-,Wiederholungs- und Nachbesserungsmöglichkeiten für die Kooperationsmodule fest. Expertinnen und Experten

Art. 15

Mündliche Prüfungen finden unter Beizug von Expertin- nen und Experten statt.

Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.

Die Bewertung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie- renden.

Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prü- fenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.

Art. 16

Wiederholung weise des Mod D. Studienabs Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Kompetenznach- uls wiederholen. chluss und Masterdiplom

Art. 17

Titel ZHAW i a. Foo b. Pha c. Che d. App abgesc Besteh voraus

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n Life Sciences mit Vertiefung in d and Beverage Innovation, rmaceutical Biotechnology, mistry for the Life Sciences oder lied Computational Life Sciences» hlossen. ens- setzungen

Art. 18

Das Masterstudium ist bestanden, wenn

  1. 90 ECTS-Credits insgesamt erreicht und
  2. alle Module gemäss Anhang bestanden sind.

Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW 414.253.315

.1.23 -119 Überzählige Module und Credits

Art. 19

ÜberzähligeModulebzw.Creditswerdenberücksichtigt.Das Belegen von überzähligen Modulen wird im Anhang geregelt.

Art. 20

Abschlussnote Studiumbestand noten werden n E. Schlussbest Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten aller im enenModulegemässAnhangzusammen.DieModul- ach Credits gewichtet. immungen Aufhebung bis- herigen Rechts

Art. 21

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang in Life Sciences des Departements Life Sciences und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 20. März 2014. Übergangs- bestimmungen vom 16. Novem- ber 2016

Art. 22

In der Vertiefung «Natural Resource Sciences» kann das Masterstudium letztmals im Herbstsemester 2017/2018 begonnen wer- den.

FürStudierendederVertiefung«NaturalResourceSciences»kom- men die Übergangsbestimmungen der Studienordnung für den Mas- terstudiengang Environment and Natural Resources an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 16. November 2016 zur Anwendung. Übergangs- bestimmungen vom 16. Novem- ber 2017

Art. 23

Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom

. März 2014 aufgenommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen:

  1. BeiStudierenden,dieaufEndedesFrühlingssemesters2018alleKo- operationsmodule bestanden haben, errechnet sich die Abschluss- note gemäss der Studienordnung vom 20. März 2014. Im Übrigen gilt die vorliegende Studienordnung.
  2. Studierende, die auf Ende des Frühlingssemesters 2018 noch nicht alleKooperationsmodulebestandenhaben, setzendas Studiumge- mäss der vorliegenden Studienordnung fort.

OS 73, 81; Begründung siehe ABl 2017-12-22. Vom Fachhochschulrat geneh- migt am 12. Dezember 2017.

Inkrafttreten: 1.März 2018.

LS 414.252.3.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 499; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

.253.315 Masterstudiengang in Life Sciences an der ZHAW Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang inLifeSciencesdesDepartementsLifeSciencesundFacility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Life Sciences des Departements Life Sciences und Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder indie OffizielleGesetzessammlung(OS)nochindieZürcherLoseblatt- sammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.