terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
414.253.325
Masterstudiengang Real Estate & Facility Management 414.253.325 Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 5. Mai 2021)1, 2
Die Hochschulleitung, gestützt auf
terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Real Es- tate & Facility Management des Departements Life Sciences und Facility Management.
genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
studium angeboten werden. und Umfang 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
boten werden:8 a. Digitalisation & Sustainability, b. Economics & Finance, c. Workplace & Services, d. Strategy & Entrepreneurship.
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange- von ECTS- Credits rechnet. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
1. 4. 25 - 128 1
414.253.325 Masterstudiengang Real Estate & Facility Management
Unterrichts-
sprache durchgeführt.
B. Zulassung zum Studium
Voraus-
setzungen lorabschluss von 180 ECTS-Credits oder über einen gleichwertigen Hoch- schulabschluss im Fachbereich Facility Management, Immobilienmanage- ment oder Betriebsökonomie oder in einem verwandten Gebiet verfügt und mindestens die Abschlussnote 4,75 gemäss Schweizer Notensystem (6–1) erreicht hat. Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleich- wertigkeit der Abschlussnote ausländischer Abschlüsse. Eignungs-
abklärung oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss in den Fachbereichen a. Allgemein gemäss
Eignungsabklärung absolvieren.6 2 In der Eignungsabklärung werden folgende Fähigkeiten überprüft:
a. Allgemeine Fachkompetenz, b. Managementkompetenz, c. Sozialkompetenz, d. Sprachkompetenz in Deutsch und Englisch. 3 Die Einzelheiten zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Eignungs-
abklärung werden im Anhang geregelt. 4 Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
b. Auflagen
bedingungen nicht vollständig erfüllen, kann die Studiengangleitung zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompetenznach- weisen oder Ergänzungsleistungen von höchstens 25 ECTS-Credits vor- sehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des ersten Semesters des Masterstudiums erbracht werden. Gültigkeit
beginn im Jahr der Eignungsabklärung und für den Studienbeginn im darauffolgenden Jahr gültig. 2 . . .9
2
Masterstudiengang Real Estate & Facility Management 414.253.325 C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen und Experten statt. und Experten 2 Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und achten
auf die korrekte Durchführung der Prüfung. 3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozieren-
den. 4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prü-
fenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wurde und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor- sieht. 2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder
dem Prädikat «bestanden» bewertet.
liche Arbeiten kann eine einmalige Nachprüfung angeboten werden, wenn a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet wurde und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vor- sieht. 2 Eine erfolgreiche Nachprüfung wird mit der Note 4,00 oder dem
Prädikat «bestanden» bewertet.
des Moduls wiederholen.
schriftlichen und einem mündlichen Teil. 2 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 30 ECTS-Cre-
dits erreicht sind. Über Ausnahmen entscheidet die Studienganglei- tung. 3 Die Masterarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken. Über
Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
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D. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehens- 15. Der Mastertitel wird vergeben, wenn voraus- setzungen a. in den geforderten Modulen 90 ECTS-Credits erworben sind, b. die Masterarbeit bestanden ist. Abschlussnote
und überzählige der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht und Wahl- Credits pflichtmodule gemäss Anhang. Es können überzählige Wahlpflicht- module belegt werden, sofern dies im Anhang vorgesehen ist. Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die Abschlussnote ein.8 2 Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines
Moduls gewichtet. Titel
ence ZHAW in Real Estate & Facility Management mit Vertiefung in [gewählten Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
E. Schluss- und Übergangsbestimmungen8
Schluss-
bestimmung Masterstudiengang Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 24. März 2011. Übergangs-
bestimmung 24. März 2011 aufgenommen und dieses bis Ende Herbstsemester 2022/ 2023 nicht abgeschlossen haben, werden in die Studienordnung vom 5. Mai 2021 überführt.
F. Übergangsbestimmung vom 2. Oktober 20247
2026 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaf- ten in der Fassung vom 5. Mai 2021 ab.
1 OS 76, 379; Begründung siehe ABl 2021-07-23. 2 Inkrafttreten: 1. November 2021. 3 LS 414.252.3.
4
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4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 500; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. 5 Eingefügt durch B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In
Kraft seit 1. August 2024. 6 Fassung gemäss B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In Kraft
seit 1. August 2024. 7 Eingefügt durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft
seit 1. Januar 2025. 8 Fassung gemäss B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft
seit 1. Januar 2025. 9 Aufgehoben durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In
Kraft seit 1. Januar 2025.
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Anhang6 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Es- tate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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