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414.253.511

Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511

1.1.23 -119

Studienordnung

für den Bachelorstudiengang in Angewandter

Psychologie an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

(vom 4. Juni 2009)1

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Rahmenprüfu der ZHAW vo Angewandter Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an m 29. Januar 2008 (RPO)2 den Bachelorstudiengang in Psychologie des DepartementsAngewandte Psychologie.

Art. 2

Anhang genden Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3

Vollzeit- und Teilzeitstudium

Art. 4

Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4

Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf.

EinWechselvomVollzeit-insTeilzeitstudiumoderumgekehrtist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen. Anrechnung von Credits

Art. 5

An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

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  1. Zulassung zum Studium Eignungs- abklärung

Art. 6

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs- abklärung bestehen.

Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale, soziale und motivationale Kompetenzen.

Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die definitive Zulassung.

Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6

a.3 Personen,dieaneineranderenHochschuleimselbenFach- bereich und auf derselben Studienstufe endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen.

  1. Module

Art. 7

Angebot Pflichtm Überzähl Wahl- un Wahlpfli Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus odulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen. ige d cht- module

Art. 8

Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksich- tigt.

Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen Noten als überzählig weg.

  1. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Zeitpunkt der Leistungs- nachweise

Art. 9

Leistungsnachweise werden laufend erbracht.

In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit- lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden. Expertinnen und Experten

Art. 10

Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.

Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prü- fung.

Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511

.1.23 -119 Nach- besserungen

Art. 11

1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn

  1. dieGesamtbewertungdesModulszwischen3,50und3,99liegtoder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» be- wertet wird und
  2. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor- sieht.

Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.

Art. 12

Nachprüfungen malige Nachprü a. dieGesamtbe mit dem Prädik wertet wird un b. die Modulbe

Für andere Formen von Leistungsnachweisen können ein- fungen angeboten werden, wenn wertungdesModulszwischen3,50und3,99liegtoder at «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» be- d schreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vor- sieht. Besuch von Anschluss- modulen

Art. 13

Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse- rung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht wer- den.

Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wieder- holung des vorangehenden Moduls möglich.

Art. 14 Wiederholung a.4 Module mi b. Module mit c. Module nac losen Nachprü d. Module, be fung verzicht 2 Es sind säm zu wiederhole

Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: t einer Bewertung unter 3,50, dem Prädikat «nicht bestanden», h einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolg- fung, i denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprü- et wurde. tliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls n.

Art. 15

Bachelorarbeit von 90 Credits 2 Die Bachelora

1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen begonnen werden. rbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben wer- den.

Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstre- cken.

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Art. 16

Praktikum im Verlauf 2 Mit dem dits begon 3 Die Stud Abs. 2 zul E. Studien

1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Cre- nen werden. ienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von assen. abschluss und Bachelordiplom

Art. 17

Titel ence Z Abschl Studiu

Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Sci- HAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen. uss des ms

Art. 18

DasBachelorstudiumistabgeschlossen,wenn180Creditsin den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wur- den.

Art. 19

Abschlussnote sämtlicher Not Bachelorarbeit modulen gemäss F. Schlussbest Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt en in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflicht- Anhang werden doppelt gewichtet. immungen Genehmigung und Inkrafttreten

Art. 20

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.

SieersetztdieStudien-undPrüfungsordnungfürBachelor-Studien- gängederHochschulefürAngewandte Psychologie (HAP)vom10. Au- gust 2005. Übergangs- bestimmungen

Art. 21

Studierende,dieihrStudiumvordemHerbstsemester2009/ 2010begonnenhaben,unterstehenweiterhinderStudien-undPrüfungs- ordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.

Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das wei- tere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.

Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511

.1.23 -119

  1. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 20173

Art. 22

1 Studierende,dieihrStudiumvordemHerbstsemester2017/ 2018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits Credits aus Mo- dulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Än- derung vom 23. Februar 2017 geltenden Regelung fort und schliessen mit jenen Vertiefungstiteln ab.

Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters 2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung ge- mäss Änderung vom 23.Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Stu- dium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psy- chologie» ab.6

OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009.

LS 414.252.3.

EingefügtdurchBvom23.Februar2017(OS72,333;ABl2017-04-07).InKraft seit 1. Juni 2017.

FassunggemässB vom23. Februar2017(OS 72,333; ABl2017-04-07). InKraft seit 1. Juni 2017.

Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 506; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW Anhang3 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in An- gewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.