gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29.Januar 20082, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.515
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515
1.1.23 -119
Studienordnung
für den Masterstudiengang in Angewandter
Psychologie an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
(vom 8. August 2008)1
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29.Januar 20082, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom 29 wandter Psy Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der .Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang in Ange- chologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang genden Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
a.8 Vollzeit- und Teilzeitstudium
Der Masterstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4
Der Regelstudienverlauf entspricht dem Vollzeitstudium. Die Stu- dierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahmen des Angebots fest.
. . .8 Anrechnung von ECTS- Credits7
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits7 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange- rechnet.
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.7
.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen den Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitstätigkeit erbringen.
Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob im Verlauf des Masterstudiums zusätzliche Module zu belegen sind. Eignungs- abklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einem schweizeri- schen Bachelorabschluss in Psychologie (Hauptfach), deren Abschluss- note weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder einem ausländischen Psychologieabschluss müssen eine Eignungsabklä- rung durchlaufen.4
Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Eignungsabklärung durchlaufen müssen, wird bei positivem Aufnahmeentscheid während der nächsten zwei Jahre ein Studienplatz zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
a.7 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fach- bereich endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Masterstudium zugelassen.
Angebot Pflichtm Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus odulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen.
Leistungsnachweise werden laufend erbracht.
In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeit- lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.515
.1.23 -119 Expertinnen und Experten
1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozieren- den. Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Praktikum im Verlauf 2 Mit dem begonnen w 3 Die Stud von Abs.2
1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits erden. Die Praktikumsrichtlinien regeln die Einzelheiten. iengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
Nachbesserung eines Moduls k a. die Gesamtb b. mit dem Prä
1 Für die als ungenügend bewerteten Leistungsnachweise ann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn ewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder dikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» ver- sehen wird.
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
. . .8
Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse- rung des vorangehenden Moduls besucht werden.
Wird auf eine Nachbesserung verzichtet, ist der Besuch eines An- schlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehen- den Moduls möglich.
Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: t einer Bewertung unter 3,50, dem Prädikat «nicht bestanden», h einer erfolglosen Nachbesserung, i denen auf eine Nachbesserung verzichtet wurde. tliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls n.
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämt- edits7 aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des esters Vollzeit erreicht sind.4 rbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden.
.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
Titel ZHAW i Abschl Studiu
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n Angewandter Psychologie» abgeschlossen. uss des ms
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Cre- dits7 in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erwor- ben wurden.
Abschlussnote Noten der prom wird doppelt g
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der otionsrelevanten Module. Die Note der Masterarbeit ewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen
, 6 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1.Oktober 2008 in Kraft.
1 Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, schliessen dieses mit den Vertiefungs- titeln gemäss der vor der Änderung vom 30.April 2020 geltenden Rege- lung ab.
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Ausgenommen sind Studierende, die ihr Studium nicht bis Ende des Herbstsemesters 2023/2024 abgeschlossen haben, sowie Studie- rende, die durch Verzögerungen in den Studiengang ohne Vertiefun- gen übertreten. Diese schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.9
OS 63, 503. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 26.August 2008.
LS 414.252.3.
Eingefügt durch B vom 23.Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1.Juni 2017.
Fassung gemäss B vom 23.Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1.Juni 2017.
Aufgehoben durch B vom 23.Februar 2017 (OS 72, 336; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1.Juni 2017.
Eingefügt durch B vom 30.April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1.August 2021.
Fassung gemäss B vom 30.April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1.August 2021.
Aufgehoben durch B vom 30.April 2020 (OS 75, 390; ABl 2020-06-12). In Kraft seit 1.August 2021.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 507; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.
.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW Anhang4 zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Ange- wandterPsychologieanderZürcherHochschulefürAngewandteWis- senschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.