gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.611
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der ZHAW 414.253.611
1.4.23 -120
Studienordnung
für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(vom 8. November 2010)1, 2
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom 29 Arbeit des Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnungfürBachelor-undMasterstudiengängeander . Januar 2008 (RPO)3 den Bachelorstudiengang Soziale Departements Soziale Arbeit.
Anhang Einzelheiten zum Studiengang werden in einem Anhang gere- gelt.
Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit wird als Vollzeit- zeitstudium geführt. l vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umge- hriftlich bei der Studienleitung zu beantragen. Anrechnung von Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss die nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und StudienanwärtermüsseneineAufnahmeprüfungablegen.DieAnforde- rungen der Aufnahmeprüfung entsprechen dem allgemeinbildenden Teil der Berufsmaturität.
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Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang gere- gelt.
Die Studienleitung entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme von Studienanwärterinnen und Studienanwärtern, die eine der Auf- nahmeprüfung entsprechende gleichwertige Prüfung bestanden haben. Eignungs- abklärung
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs- abklärung bestehen.
Die Modalitäten der Eignungsabklärung werden im Anhang fest- gehalten.
Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die Zulassung zum Studium. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
a.4 Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die an einer anderen Hochschule im Fachbereich Soziale Arbeit endgültig abge- wiesen wurden, werden nicht zugelassen.
Die Praxisausbildung findet in einer vom Departement Soziale Arbeit anerkannten Praxisorganisation statt und wird von qualifizier- ten Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet. Studierende in der Praxis- ausbildung
Die Studierenden absolvieren die Praxisausbildung als Mit- arbeiterin oder Mitarbeiter in Ausbildung oder als Praktikantin oder Praktikant.
Die Praxisausbildung erfolgt in Modulen. Ein Modul erstreckt sich über ein oder zwei Semester. Die Studienleitung kann für Teilzeit- studierende Ausnahmen bewilligen.
Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Bachelorarbeiten und münd- lichen Prüfungen, herangezogen werden.6
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie- renden.KommtkeineEinigungzustande,stehtderStichentscheiddem oder der prüfenden Dozierenden zu.
Die Studienleitung ernennt die Expertinnen und Experten.
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Nachbesserung die mit Noten bestanden(Nach besserung erbr keit einer Nac ausbildung ode 2 Eine erfolgr dem Prädikat « 3 Die Nachbess weisen ist aus
1 FürLeistungsnachweiseinFormeinerschriftlichenArbeit, zwischen 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht besserungmöglich)»bewertetwurden,kanneineNach- acht werden, wenn die Modulbeschreibung die Möglich- hbesserung vorsieht oder es sich um Module zur Praxis- r die Bachelorarbeit handelt. eiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder mit bestanden» bewertet. erung von unbegründet versäumten Leistungsnach- geschlossen.
Nachprüfung Noten zwisch (Nachprüfung geboten werd Nachprüfung 2 Eine Nachp weisen ist a a.4 1 Für andere Formen von Leistungsnachweisen, die mit en 3,50 und 3,99 oder mit dem Prädikat «nicht bestanden möglich)»bewertetwurden,kanneineNachprüfungan- en, wenn die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer vorsieht. rüfung von unbegründet versäumten Leistungsnach- usgeschlossen.
Bachelorarbeit des Vollzeitstu werden, wenn di 2 Die Studienle herigen Studien lorarbeit begin 3 Der Abgabeter lorarbeit festg E. Studienabsch
1 Die Bachelorarbeit wird frühestens im fünften Semester diums verfasst. Mit der Bachelorarbeit kann begonnen e Voraussetzungen gemäss Anhang erfüllt sind. itung legt für Teilzeitstudierende aufgrund ihres bis- verlaufs fest, zu welchem Zeitpunkt sie mit der Bache- nen können. min der Bachelorarbeit wird bei Beginn der Bache- elegt. luss und Bachelordiplom
Titel ence Z Besteh voraus
Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Sci- HAW in Sozialer Arbeit» abgeschlossen. ens- setzungen
Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn die gemäss Anhang erforderlichen Module bestanden sind.
Die Abschlussnote errechnet sich aus den Noten der ge- levanten Module.9 en werden grundsätzlich nach der Anzahl Credits ewichtet. dule und das Bachelormodul können besonders en. Die Gewichtung wird im Anhang festgehalten.
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a.8 1 Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt wer- den, sofern dies im Anhang vorgesehen ist.
Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die allfällige Modul- gruppennote und in die Abschlussnote ein.
Diese Studienordnung ersetzt das Reglement betreffend den Bachelorstudiengang in Sozialer Arbeit der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich vom 13.April 2005 und dessen ausführende Bestimmun- gen.
Studierende,dieihrStudiumvordemHerbstsemester2011/ nommen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu- g unterstellt. ienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leis- ch individuelle Transferregelungen. ;BegründungsieheABl2011,36.VomFachhochschulratgenehmigt ember 2010. reten: 1. August 2011. 52.3. t durch B vom 23.August 2018 (OS 74, 26; ABl 2018-12-07). In Kraft ruar 2019. gemäss B vom 23.August 2018 (OS 74, 26; ABl 2018-12-07). In Kraft ruar 2019. gemäss B vom 26.August 2021 (OS 77, 13; ABl 2021-10-29). In Kraft ruar 2022. gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 508; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 023. t durch B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 508; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 23. gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 508; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 23.
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.4.23 -120 Anhang7 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zür- cher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.