gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
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Bachelorstudiengänge School of Engineering – ZHAW 414.253.711
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Studienordnung
für die Bachelorstudiengänge des Departements
Technik und Informatik (School of Engineering)
an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften
(vom 25. März 2010)1
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20082, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu Zürcher Hoc 2008 (RPO)2 Informatik werden könn Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der hschule für Angewandte Wissenschaften vom 29.Januar die Bachelorstudiengänge des Departements Technik und (School of Engineering), die in Vertiefungen durchgeführt en19: a.9 Aviatik
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Anhang belegen Voll- u zeitstu Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu den Modulen, werden im Anhang geregelt. nd Teil- dium
Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeitstudium und alsTeilzeitstudiumgeführtwerden.EinWechselvomTeilzeit-zumVoll- zeitstudium und umgekehrt ist auf Antrag der oder des Studierenden an die Studiengangleitung möglich. Anrechnung von ECTS- Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden in der Regel während fünf Jahren ab dem Semester ihres Er- werbs angerechnet.
Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
a.14 Studierende,dieaneineranderenFachhochschuleineinem Studiengangendgültigabgewiesenwurden,werdennichtindengleichen Studiengang an der School of Engineering aufgenommen.
Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und -anwärtermüsseneineAufnahmeprüfungablegen.DieAufnahmeprü- fung steht nur Studienanwärterinnen und -anwärtern offen, welche die StudienberechtigungnichtüberdieAusbildungswegederBerufsmatu- rität, Fachmaturität oder gymnasialen Maturität erwerben können.7
Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang gere- gelt.
Über die Anerkennung von anderen Aufnahmeprüfungen ent- scheidet die Studienleitung.
Umfang im Voll dium in Die Module der Assessmentstufe werden im Regelstudium zeitstudium in den ersten zwei Semestern und im Teilzeitstu- den ersten vier Semestern besucht.
Abschluss mentstufe
DieAssessmentstufebildetzweiModulgruppen.DieAssess- ist bestanden, wenn beide Modulgruppen bestanden sind.
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Module des Hauptstudiums dürfen erst dann belegt werden, wenndasAssessmentbestandenist.AusgenommensinddieModuleaus der Modulkategorie «Kontextmodule» sowie für Teilzeitstudierende die im Anhang aufgeführten Module.
Wiederholung weise des Mod Ist ein Modul nicht bestanden, müssen alle Leistungsnach- uls wiederholt werden. Expertinnen und Experten
1 MündlichePrüfungen(einschliesslichVerteidigungderBa- chelorarbeit) werden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten abgenommen. Die Expertinnen und Experten werden von der Studien- gangleitung eingesetzt.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie- renden.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Bachelorarbeit abgeschlossener mindestens 130 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreich Projektarbeit gemäss Anhang sowie Erreichen von ECTS-Credits begonnen werden. Rundung von Kursnoten
Die Kursnoten werden auf halbe Noten gerundet.
Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn
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Abschlussnote Anhang relevan den nach ECTS-
Die Abschlussnote errechnet sich aus den Noten der gemäss ten Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Die Module wer- Credits gewichtet. ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen20
a.14 1 WerdenmehrWahlpflichtmodulealsnötigbelegt,sogel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Im Anhang wird geregelt,
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.
Titel geschl a.9 Av b. Dat c.5 El d.3 En e. Inf f.11 M g.18 M h.13 S Medizi i.22 M j.11 W matik, G. Übe Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab- ossen: Bachelor of Science ZHAW in17 iatik, a Science, ektrotechnik, ergie- und Umwelttechnik, ormatik, aschinentechnik, edizininformatik, ystemtechnik mit Vertiefung in [Robotik und Mechatronik oder ntechnik], obility Science, irtschaftsingenieurwesen mit Vertiefung in [Wirtschaftsmathe- Industrial Engineering oder Data & Service Engineering]. rgangsbestimmungen
Allgemein 2011 aufge gangsbesti Studierend im Assessm (Studien- Prüfungsor Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2010/ nommen haben, unterstehen den nachfolgenden Über- mmungen. e ent und d- nung 2006)
Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2010/2011 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.
StudierendeimTeilzeitstudium,dieimHerbstsemester2009/2010 das Assessment begonnen haben, werden in diese Studienordnung übergeführt.
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Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Studierende im Hauptstudium (Studien- und Prüfungsord- nung 2006)
Studierende, die im Herbstsemester 2010/2011 das Haupt- studium begonnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 fort.
Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studiumdieser Stu- dienordnung unterstellt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Studierende im Assessment des Bachelorstudien- gangs Verkehrs- systeme (Stu- dienordnungfür den Bachelor- studiengang Verkehrs- systeme vom
. Juni 2009)
Studierende im Vollzeitstudium Verkehrssysteme, die im Herbstsemester 2010/2011 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.
Studierende im Teilzeitstudium Verkehrssysteme, die im Herbst- semester 2009/2010 das Assessment begonnen haben, werden in diese Studienordnung übergeführt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Studierende im Hauptstudium des Bachelor- studiengangs Verkehrs- systeme
Studierende, die im Herbstsemester 2010/2011 das Haupt- studium Verkehrssysteme beginnen, setzen das Studium nach der Stu- dienordnung für den Bachelorstudiengang Verkehrssysteme an der ZürcherHochschulefürAngewandteWissenschaftenvom4.Juni2009 fort.
Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium Verkehrssysteme nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studiengangleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2010 in Kraft. Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Zürcher Hoch- schule Winterthur vom 8. Juni 2006 und die Studienordnung für den BachelorstudiengangVerkehrssystemeanderZürcherHochschulefür Angewandte Wissenschaften vom 4. Juni 2009.
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1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2013/2014 aufgenommen haben, setzen dieses nach den Studienmodel- len und Vertiefungen gemäss der vor der Änderung vom 18. Oktober 2012 geltenden Regelung fort.
Studierende im Teilzeitstudium, die ihr Studium vor dem Herbst- semester 2013/2014 aufgenommen haben und infolge Verzögerungen in einen Bachelorstudiengang übertreten, in welchem kein Teilzeitstu- dium mehr angeboten wird, besuchen die zu repetierenden Module mit den Vollzeitstudierenden.
Studierende im Studiengang Aviatik, die im Herbstsemes- ter 2014/2015 das Hauptstudium begonnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, schliessen ihr Studium in der von ihnen gewählten Vertiefung mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Avia- tik mit Vertiefung in [Operation & Management oder Technics & En- gineering]» ab. Studiengang Verkehrs- systeme
Studierende im Studiengang Verkehrssysteme, die ihr Stu- dium vor dem Herbstsemester 2015/2016 aufgenommen haben, schlies- senesmitdenVertiefungengemässdervorderÄnderungvom30.Okto- ber2014geltendenRegelungab.AusgenommensindjeneStudierenden, die infolge Verzögerungen in einen Bachelorstudiengang übertreten, in dem keine Vertiefungen mehr angeboten werden.
1 Es gelten folgende Übergangsbestimmungen:
. August 2018 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierenden, die infolge Verzögerungen in einen Bachelorstudien- gang übertreten, in dem keine Vertiefungen mehr angeboten wer- den.
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. August 2018 unterstellt.
Im Übrigen gilt die Studienordnung gemäss der Änderung vom
. August 2018.
1 Studierende im Studiengang Systemtechnik, die ihr Stu- dium vor dem Herbstsemester 2019/2020 aufgenommen haben, schlies- senihrStudiummitdenVertiefungengemässdervorderÄnderungvom
.August 2019 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Stu- dierenden, die infolge Verzögerungen in die Vertiefung «Robotik und Mechatronik» übertreten.
Studierende im Studiengang Systemtechnik, die ihr Studium im Herbstsemester 2019/2020 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium mit den Vertiefungen gemäss der nach der Änderung vom 22.August 2019 geltenden Regelung ab.
Im Übrigen gilt mit Ausnahme der in den § Regelungen zu den Vertiefungstiteln die Stu –26 festgelegten dienordnung gemäss Än- derung vom 22.August 2019.
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1 Studierende im Vollzeitstudium im Studiengang Verkehrs- systeme, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2024/2025 aufgenom- men und bis Ende Frühlingssemester 2027 nicht abgeschlossen haben, werden der Regelung gemäss der Änderung vom 11.Mai 2023 unter- stellt.
Studierende im Teilzeitstudium im Studiengang Verkehrssysteme, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2024/2025 aufgenommen und bis Ende Frühlingssemester 2028 nicht abgeschlossen haben, werden der Regelung gemäss der Änderung vom 11.Mai 2023 unterstellt.
OS 65, 246. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 20. April 2010.
LS 414.252.3.
Eingefügt durch B vom 5. Juli 2012 (OS 67, 494; ABl 2012-09-07). In Kraft seit
. September 2012.
Eingefügt durch B vom 18. Oktober 2012 (OS 68, 91; ABl 2012-12-21). In Kraft seit 1. September 2013.
FassunggemässBvom18.Oktober2012(OS68,91;ABl2012-12-21).InKraft seit 1. September 2013.
Eingefügt durch B vom 21. März 2013 (OS 68, 274; ABl 2013-04-26). In Kraft seit 1.September 2013.
Fassung gemäss B vom 21. März 2013 (OS 68, 274; ABl 2013-04-26). In Kraft seit 1.September 2013.
Eingefügt durch B vom 30. Oktober 2014(OS 70, 15; ABl 2014-12-19). In Kraft seit 1.April 2015.
Fassung gemäss B vom 30. Oktober 2014 (OS 70, 15; ABl 2014-12-19). In Kraft seit 1.April 2015.
Eingefügt durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 33; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1.Februar 2019.
Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 33; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1.Februar 2019.
Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 74, 566; ABl 2019-10-11). In Kraft seit 1.Dezember 2019.
Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 74, 566; ABl 2019-10-11). In Kraft seit 1. Dezember 2019.
Eingefügt durch B vom 4. Juni 2020 (OS 75, 442; ABl 2020-07-17). In Kraft seit
.Oktober 2020.
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Fassung gemäss B vom 4.Juni 2020 (OS 75, 442; ABl 2020-07-17). In Kraft seit
.Oktober 2020.
Aufgehoben durch B vom 4.Juni 2020 (OS 75, 442; ABl 2020-07-17). In Kraft seit 1.Oktober 2020.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 512; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.
Eingefügt durch B vom 1.September 2022 (OS 77, 569; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1.Januar 2023.
Fassung gemäss B vom 1.September 2022 (OS 77, 569; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1.Januar 2023.
Fassung gemäss B vom 1.September 2022 (OS 77, 569; ABl 2022-10-28). In Kraft seit 1.April 2023.
Eingefügt durch B vom 11.Mai 2023 (OS 78, 308; ABl 2023-06-16). In Kraft seit 1.August 2024.
Fassung gemäss B vom 11.Mai 2023 (OS 78, 308; ABl 2023-06-16). In Kraft seit 1.August 2024.
.253.711 Bachelorstudiengänge School of Engineering – ZHAW Anhang22 zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge des Departements Technik und Informatik (School of Engineering) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge des De- partements Technik und Informatik (School of Engineering) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblatt- sammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.