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414.253.715

Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Masterstudiengang Engineering an der ZHAW 414.253.715

1.7. 24 - 125

Studienordnung

für den Masterstudiengang Engineering

an der Zürcher Hochschule für Angewandte

Wissenschaften

(vom 30. Oktober 2014)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 2008, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand fungsordnun vom 29. Jan

DieseStudienordnungregeltinErgänzungzurRahmenprü- g für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW uar 2008 (RPO) den Masterstudiengang Engineering an der ZHAW.

Die ZHAW führt den Masterstudiengang in Kooperation mit der Berner Fachhochschule, der Fachhochschule Graubünden, der Fach- hochschule Nordwestschweiz, der Ostschweizer Fachhochschule, der Haute école spécialisée de Suisse occidentale, der Hochschule Luzern sowie der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana durch.7

Art. 2

Anhang sungsvo Credits Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den Zulas- raussetzungen, zu den Modulen und den zu erreichenden ECTS- 4, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3

Vertiefungen angeboten wer

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen den:

  1. Aviation,
  2. Business Engineering,
  3. Civil Engineering,
  4. Computer Science,
  5. Data Science,
  6. Electrical Engineering,
  7. Energy and Environment,

.253.715 Masterstudiengang Engineering an der ZHAW h.6 Information und Cyber Security,

  1. Mechanical Engineering,
  2. Mechatronics and Automation,
  3. Medical Engineering, l.7 Photonics and Laser Engineering. Vollzeit- und Teilzeitstudium und Umfang

Art. 4

Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeit- studium angeboten werden.

DerStudiengangumfasstStudienleistungenvon90ECTS-Credits4.

Vollzeitstudierende müssen sich pro Semester auf Module in einem Mindestumfang von 27 ECTS-Credits und Teilzeitstudierende in einem Mindestumfang von 12 ECTS-Credits anmelden. Die Studienleitung ent- scheidet über Ausnahmen.6 Anrechnung von ECTS- Credits4

Art. 5

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits4 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange- rechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. Betreuung der Studierenden und Studien- vereinbarung

Art. 6

Jeder und jedem Studierenden wird eine Studienberatung (Advisor) zugewiesen.

Der Advisor erarbeitet mit der oder dem Studierenden einen individuellen Studienplan.

Der erarbeitete Studienplan wird in einer Studienvereinbarung festgehalten.

Kommt keine Einigung zwischen dem Advisor und der oder dem Studierenden über den Studienplan zustande, entscheidet die Studien- leitung.

  1. Zulassung Voraus- setzungen

Art. 7

Bewerberinnen undBewerber mit einem Abschluss in einer technischen Studienrichtung werden zum Studium zugelassen, wenn sie

  1. über einen sehr guten Hochschulabschluss verfügen oder
  2. die Voraussetzungen für eine nachträgliche Qualifikation erfüllen.

Die nachträgliche Qualifikation setzt einen guten Hochschulab- schluss, Berufspraxis, eine akademische Weiterbildung und die Eignung für die gewählte Vertiefung am entsprechenden Institut oder Zentrum voraus.7

Die Einzelheitenzur Definitioneinessehr guten und guten Hoch- schulabschlusses und zu den übrigen Voraussetzungen der nachträg- lichen Qualifikation werden im Anhang festgehalten.

Masterstudiengang Engineering an der ZHAW 414.253.715

.7. 24 - 125 Qualifikations- gespräch

Art. 8

Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungs-

Art. 7

voraussetzungen gemäss erfolgreich durchlaufen 2 Einzelheiten zumQuali erfüllen, müssen ein Qualifikationsgespräch . fikationsgespräch werden im Anhangge- regelt.

  1. Module Modul- kategorien

Art. 9

Jedes Modul ist einer Kategorie zugeordnet. Einzelheiten zu den Kategorien und den zu belegenden Modulen werden im Anhang geregelt.

Art. 10 Modulsprachen Italienisch du 2 Die Studiere

Module können in Deutsch, Englisch, Französisch oder rchgeführt werden. nden müssen dem Unterricht in Englisch folgen kön- nen.4 Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen

Art. 11

1 WerdenmehrWahlpflichtmodulealsnötigbelegt,sogelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Im Anhang wird geregelt,

  1. obdieBelegungvonüberzähligenWahlpflichtmodulenmöglichist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.

  1. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Expertinnen und Experten

Art. 12

Die ZHAW setzt für die Bewertung der fachlichen Vertie- fungund derMasterarbeitExpertinnen undExpertenein.Diesearbei- ten mit der oder dem betreuenden Dozierenden zusammen.

Expertinnen und Experten haben bei der Notenvergabe eine beratende Funktion. Der abschliessende Entscheid wird durch die betreuende Dozierende oder den betreuenden Dozierenden gefällt.

Art. 13 Masterarbeit wendigen ECTS wurden. Die S ten Fällen Au 2 Die Mastera

MitderMasterarbeitkannbegonnenwerden,wenndienot- -Credits4 in den übrigen Modulkategorien erworben tudienleitung kann auf Antrag des Advisors in begründe- snahmen zulassen. rbeit kann länger als ein Semester dauern.

.253.715 Masterstudiengang Engineering an der ZHAW

Art. 14

Nachbesserung «Masterarbeit» Advisor entsch E. Abschluss u Für Module aus der Kategorie «Fachliche Vertiefung» und kann eine Nachbesserung angeboten werden. Der eidet über Art und Zeitpunkt der Nachbesserung. nd Masterdiplom Abschluss des Studiums

Art. 15

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

  1. 90 ECTS-Credits4 erreicht und b.7 alle vorgeschriebenen Plicht- und Wahlpflichtmodule bestanden sind.

Die Einzelheiten zur Verteilung der zu erwerbenden ECTS-Cre- dits4 sind im Anhang geregelt.

Art. 16

Abschlussnote Modulnoten. Di Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der e Modulnoten werden nach ECTS-Credits4 gewichtet.

Art. 17

Titel ZHAW i schlos F. Sch Aufheb herige

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n Engineering mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» abge- sen. lussbestimmung ung bis- n Rechts

Art. 18

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften vom 18. September 2008.

  1. Übergangsbestimmung vom 22. August 20193

Art. 19

1 Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/2021aufgenommenhaben,schliessenihrStudiummitdenVertie- fungen gemäss der vor der Änderung vom 22.August 2019 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierenden, die infolge Ver- zögerungen in die Vertiefungen gemäss der nach der Änderung vom

.August 2019 geltenden Regelung übertreten.

Masterstudiengang Engineering an der ZHAW 414.253.715

.7. 24 - 125

Im Übrigen gilt die Studienordnung gemäss der Änderung vom

.August 2019.

OS 70, 17; Begründung siehe ABl 2014-12-19. Vom Fachhochschulrat geneh- migt am 9. Dezember 2014.

Inkrafttreten: 1. August 2015.

Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 35; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 35; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 513; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Eingefügt durch B vom 7.März 2024 (OS 79, 198; ABl 2024-04-19). In Kraft seit 1.August 2024.

Fassung gemäss B vom 7.März 2024 (OS 79, 198; ABl 2024-04-19). In Kraft seit 1.August 2024.

.253.715 Masterstudiengang Engineering an der ZHAW Anhang7 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Enginee- ring an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.