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414.253.811

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

1.1.25 -127

Studienordnung

für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht,

Betriebsökonomie, International Management,

Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht

an der Zürcher Hochschule für Angewandte

Wissenschaften16

(vom 29. Januar 2009)1

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Rahmenprüfu derZHAWvom2 Departement Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an 9.Januar2008(RPO)3 dieBachelorstudiengängedes s Wirtschaft, Management und Recht.

Art. 2

Anhang geboten dulen, Studien Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den an- en Vertiefungen, zur Studienform und den zu belegenden Mo- werden in einem Anhang geregelt. gänge und Vertiefungen

Art. 3

Die ZHAW bietet am Departement Wirtschaft, Manage- ment und Recht die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Be- triebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an.16

Der Studiengang Betriebsökonomie kann in den folgenden Ver- tiefungen durchgeführt werden:22

  1. Banking and Finance, b.17 Behavioral Design,
  2. Financial Management,
  3. General Management,
  4. Human Centered Organization,

.253.811 Bachelorstudiengänge an der ZHAW f.23 Insurance Management,

  1. Marketing,
  2. Politics and Management.

Der Studiengang Wirtschaftsinformatik kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:

  1. Business Information Systems,
  2. Data Science.

Art. 4 Studienform zeitstudium 2 Ein Wechse kehrt ist er

Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeit- und als Teil- geführt werden.13 l vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umge- st nach bestandenem Assessment möglich. Anrechnung von ECTS- Credits10

Art. 5

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits10 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech- net.

Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Art. 6

Wiederholung von Modulen

Art. 7

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

  1. Zulassung zum Studium Aufnahme- prüfung

Art. 8

Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und StudienanwärtermüsseneineAufnahmeprüfungablegen.DasDeparte- ment Wirtschaft, Management und Recht der ZHAW stützt sich dabei auf die Vorgaben des Berufsmaturitätsreglements des Kantons Zürich vom 8. September 20142.7

Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang gere- gelt. Endgültige Abweisung

Art. 9

1 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Stu- diengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Stu- dium im inhaltlich entsprechenden Studiengang verweigert. Die Ent- scheidung liegt bei der Studienleitung.

Personen, die in den Studiengängen Angewandtes Recht oder Wirt- schaftsrecht endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum je- weils anderen Studiengang verweigert.18

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

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  1. Assessmentstufe

Art. 10 Umfang ten dre 2 Die A

Die ersten zwei Semester im Vollzeitstudium und die ers- i Semester im Teilzeitstudium bilden die Assessmentstufe. ssessmentstufe umfasst 60 ECTS-Credits10.

Art. 11 Modulgruppe nung der Mod dits10 gewic 2 Nicht best Nichtbestehe

DieAssessmentstufebildeteineModulgruppe.ZurBerech- ulgruppennote werden die Modulnoten nach ECTS-Cre- htet. andene Module der Assessmentstufe können nur nach n des gesamten Assessments wiederholt werden. Wechsel der Vertiefung

Art. 12

Ein Wechsel der Vertiefung während des Assessments ist nicht möglich.

Wer das Assessment in einer Vertiefung nicht besteht, kann für die Wiederholung in eine andere Vertiefung wechseln. Das Assessment in einem Studiengang darf insgesamt einmal wiederholt werden.13

Art. 13 Abschluss a. die Mod b. keine M erzielt wu c. 240 ECT d. höchste 2 ECTS-Not ziert mit 3 Minus-EC schen eine Anzahl ECT D. Hauptst Zulassung Hauptstudi

Das Assessment ist bestanden, wenn ule gemäss Anhang absolviert sind, odulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» rde, S-Notenpunkte erreicht wurden, ns 12 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden. enpunkte errechnen sich aus der Modulnote multipli- der Anzahl ECTS-Credits10 des Moduls. TS-Notenpunkte errechnen sich aus der Differenz zwi- r ungenügenden Note und der Note4,0, multipliziertmit der S-Credits10 des Moduls. udium zum um

Art. 14

DerBeginndesHauptstudiumsineinerVertiefungsetztdas Bestehen des Assessments in der jeweiligen Vertiefung voraus.

Art. 15

Modulgruppe Zur Berechnu nach ECTS-Cr 2 Die Studie stimmen, die bestanden se

1 Das Hauptstudium bildet in der Regel eine Modulgruppe. ng der Note des Hauptstudiums werden die Modulnoten edits gewichtet. ngänge können in den Anhängen einzelne Module be- nicht zur Modulgruppe gehören und deshalb zwingend in müssen.

.253.811 Bachelorstudiengänge an der ZHAW

Nicht bestandene Module der Modulgruppe des Hauptstudiums können nur nach Nichtbestehen des gesamten Hauptstudiums wieder- holt werden. Wechsel der Vertiefung

Art. 16

Ein Wechsel der Vertiefung nach Beginn des Hauptstudiums

Art. 18der

Rahmenpr richtetsichsinngemässnach chelor- und Masterstudien üfungsordnungfürBa- gänge an der ZHAW vom 29. Januar 20083.

Art. 17 Abschluss a. die Mod b. keine M erzielt wu c. 480 ECT d. höchste e.12 die n 2 Die Bere

Das Hauptstudium ist bestanden, wenn ule gemäss Anhang absolviert sind, odulnote 1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» rde, S-Notenpunkte erreicht wurden, ns 18 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden, icht zur Modulgruppe gehörenden Module bestanden sind. chnung der ECTS-Notenpunkte und der Minus-ECTS-

Art. 13

Notenpunkte richtet sich nach E. Prüfungen und andere Leistu Abs. 2 und 3. ngsnachweise Expertinnen und Experten

Art. 18

Mündliche Prüfungen werden von einer oder einem Dozie- rendenunterBeizugeinerExpertinodereinesExpertenabgenommen.7

Als Expertinnen und Experten werden Dozierende der ZHAW eingesetzt. Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.

Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie- renden.13

Kommt keine Einigung zustande, stehtder Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

Art. 19 Bachelorarbeit10 dritten Semester ten Semester des stimmt den genaue 2 Die Studienleit

Mit der Bachelorarbeit kann im Vollzeitstudium ab dem des Hauptstudiums, im Teilzeitstudium ab dem vier- Hauptstudiums begonnen werden. Der Anhang be- n Zeitpunkt.13 ung kann Ausnahmen bewilligen.

Art. 20

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

.1.25 -127

  1. Studienabschluss und Bachelordiplom Bestehens- voraussetzungen

Art. 21

Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn

  1. das Assessment und das Hauptstudium bestanden sind,
  2. die Bachelorarbeit bestanden ist.
  3. . . .14

Art. 22

Abschlussnote und der gemäss und im Hauptst Credits gewich b. ECTS-Credit aus Wahlpflich

Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten der Pflicht- Anhang relevanten Wahlpflichtmodule im Assessment udium zusammen. Die Modulnoten werden nach ECTS- tet. s t- modulen20

Art. 22

a.9 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studienleitung regelt,

  1. obdieBelegungvonüberzähligenWahlpflichtmodulenmöglichist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.

Art. 23

Titel geschl a. Bac b. Bac [Verti c. Bac d. Bac fung i e. Bac G. Sch Genehm

Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab- ossen: helor of Science ZHAW in Angewandtem Recht, helor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in efungsrichtung], helor of Science ZHAW in International Management, helor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertie- n [Vertiefungsrichtung], helor of Science ZHAW in Wirtschaftsrecht. lussbestimmungen igung und Inkrafttreten

Art. 24

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2009 in Kraft.

Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hoch- schule Winterthur vom 8. Juni 2006.

  1. allgemein

.253.811 Bachelorstudiengänge an der ZHAW

  1. Übergangsbestimmungen

Art. 25

Allgemein 2010 aufge bestimmung Studierend Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/ nommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangs- en. e im Assessment

Art. 26

Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.

StudierendeimTeilzeitstudium,dieimFrühlingssemester2010das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assess- ment nach dieser Studienordnung. Die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 bleibt im dritten Semester der Assessmentstufe (Herbstsemester 2009/2010) anwendbar.

Der Anhang legtfest, welchebereitserbrachten Leistungen ange- rechnet werden und welche neu zu erbringen sind. Studierende im Hauptstudium

Art. 27

Studierende, die im Herbstsemester 2009/2010 das Haupt- studium beginnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom 8. Juni 2006 fort.

Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2012 und Studierende im Teilzeitstudium, die bis Ende Frühlings- semester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.

Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leis- tungen.

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. Juli 20114

Art. 28

Allgemein nomie mit haben, unt Studierend

Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsöko- Vertiefung in Business Information Technology begonnen erstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen. e im Assessment

Art. 29

1 Studierende,diedasAssessmentimStudiengangBetriebs- ökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang Wirt- schaftsinformatik.

Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

.1.25 -127 Studierende im Hauptstudium

Art. 30

Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebs- ökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology schlies- sen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebs- ökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology» ab.

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. November 20166

Art. 31

Allgemein nomie mit unterstehe Studierend im Assessm

Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsöko- Vertiefung in International Management begonnen haben, n den nachfolgenden Übergangsbestimmungen. e ent

Art. 32

1 Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebs- ökonomie mit Vertiefung in International Management nicht bestan- den haben, wiederholen das Assessment im Studiengang International Management.

Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet. Studierende im Hauptstudium

Art. 33

Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebs- ökonomie mit Vertiefung in International Management schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökono- mie mit Vertiefung in International Management» ab.

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 20.August 202012

Art. 34

Allgemein informatik bestimmung Studierend

Studierende, die ihr Studium im Studiengang Wirtschafts- begonnenhaben,unterstehendennachfolgendenÜbergangs- en. e im Assessment

Art. 35

1 Studierende im Vollzeitstudium, die im Frühlingssemester 2021 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assess- ment nach der Regelung gemäss der Änderung vom 20.August 2020.

Studierende im Teilzeitstudium, die im Herbstsemester 2021/2022 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment in einer Vertiefung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik.

Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen ange- rechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

.253.811 Bachelorstudiengänge an der ZHAW Studierende im Hauptstudium

Art. 36

1 Studierende, die ab dem Frühlingssemester 2022 mit dem Hauptstudium beginnen, wählen eine der Vertiefungsrichtungen. Sie schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschafts- informatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» ab.

Die Studierenden, die das Hauptstudium noch ohne Vertiefung begonnen haben, schliessen bis Ende des Frühlingssemesters 2024 mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik» ab. Danach schliessen sie mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in Business Information Systems» ab.

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. Juni 202218 Studierende im Studiengang Betriebs- ökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing

Art. 37

1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing, die das Studium bis Ende Frühlings- semester 2026 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Ba- chelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Ac- counting, Controlling, Auditing» ab.

Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Financial Ma- nagement» ab.

Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen ange- rechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1.Juni 202321 Studierende im Studiengang Betriebs- ökonomie, Vertiefung Economics and Politics

Art. 38

1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2027 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Economics and Politics» ab.

Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Politics and Management» ab.

Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen ange- rechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

.1.25 -127

  1. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19.August 202423 Studierende im Studiengang Betriebs- ökonomie, Vertiefung Risk and Insurance

Art. 39

1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertie- fung Risk and Insurance, die vor dem Herbstsemester 2025/2026 mit dem Studium begonnen und das Studium bis Ende des Frühlingssemes- ters 2028 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Risk and Insurance» ab.

Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Insurance Ma- nagement» ab.

Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen ange- rechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

OS 64, 168. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 24. März 2009.

LS 413.326.

LS 414.252.3.

Eingefügt durch B vom 12.Juli 2011 (OS 66, 803; ABl 2011, 2386). In Kraft seit

.September 2011.

Fassung gemäss B vom 12.Juli 2011 (OS 66, 803; ABl 2011, 2386). In Kraft seit

.September 2011.

Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1.April 2017.

Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1.April 2017.

Aufgehoben durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 111; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1.April 2017.

Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Aufgehoben durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 37; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Eingefügt durch B vom 20.August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1.Januar 2021.

Fassung gemäss B vom 20.August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1.Januar 2021.

Aufgehoben durch B vom 20.August 2020 (OS 75, 577; ABl 2020-10-23). In Kraft seit 1.Januar 2021.

.253.811 Bachelorstudiengänge an der ZHAW

Eingefügt durch B vom 20.August 2020 (OS 76, 384; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1.November 2021.

Fassung gemäss B vom 20.August 2020 (OS 76, 384; ABl 2021-07-23). In Kraft seit 1.November 2021.

Eingefügt durch B vom 8.Juli 2021 (OS 77, 14; ABl 2021-10-29). In Kraft seit

.Februar 2022.

Eingefügt durch B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 514; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.April 2023.

Eingefügt durch B vom 1.Juni 2023 (OS 78, 314; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1.August 2024.

Fassung gemäss B vom 1.Juni 2023 (OS 78, 314; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1.August 2024.

Eingefügt durch B vom 19.August 2024 (OS 79, 392; ABl 2024-08-23). In Kraft seit 1.November 2024.

Fassung gemäss vom 19.August 2024 (OS 79, 392; ABl 2024-08-23). In Kraft seit 1.November 2024.

Bachelorstudiengänge an der ZHAW 414.253.811

.1.25 -127 Anhang24 zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ange- wandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirt- schaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessamm- lung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.