gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.825
Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW 414.253.825
1.1.25 -127
Studienordnung
für den Masterstudiengang Banking and Finance
an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften
(vom 29. September 2011)1, 2
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom 29 and Finance Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnungfürBachelor-undMasterstudiengängeander . Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Banking .
Anhang genden Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ S U und 4.6 tudium und mfang
Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstu- dium angeboten werden.11
Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits. Anrechnung von ECTS- Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits sind ab dem Zeitpunkt ihrer Vergabe sechs Jahre anrechenbar. Die Stu- diengangleitung entscheidetüber die Anrechnung sowie über allfällige Ausnahmen von der Befristung.
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studium zugelassen:
.253.825 Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW
DieStudiengangleitungentscheidetüberdieGleichwertigkeitder Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
Falls die Studierenden bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Banking and Finance» besitzen, kön- nen Nachqualifikationen von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.11 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt- lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
Durchführung 2 Es besteht Wahlpflichtmo
1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten dul.8
, 16 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs- nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW 414.253.825
.1.25 -127 Expertinnen und Experten
Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxis- projekten, herangezogen werden.
Expertinnen und Experten haben eine beratende Funktion.
Wiederholung von Modulen
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.
In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass t bestandene Leistungsnachweise nachgebessert werden achbesserung kann nur erfolgen, wenn der nicht bestan- nachweis mindestens mit der Note 3,5 bewertet wurde.11 eiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet. hluss und Masterdiplom
Titel ZHAW i Abschl Studiu
Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n Banking and Finance» abgeschlossen. uss des ms
Der Mastertitel wird vergeben, wenn
Abschlussnote Notenderpromot ECTS-Credits g
DieAbschlussnoteerrechnetsichausdemDurchschnittder ionsrelevantenModule.DieModulnotenwerdennach ewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen
a.13 1 WerdenmehrWahlpflichtmodulealsnötigbelegt,sogel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.
.253.825 Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Banking and Finance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008.
Studierende,dieihrStudiumunterderStudienordnungvom
. September 2008 aufgenommen haben, werden für das weitere Stu- dium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Bewertung und Gewichtung von bereits abgeschlossenen Mo- dulen ändert sich dadurch nicht. Die Studiengangleitung regelt die Be- rücksichtigung von bereits erbrachten Leistungsnachweisen aus noch nicht abgeschlossenen Modulen bei Bedarf durch individuelle Transfer- regelungen.
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2016/ 2017 aufgenommen haben, schliessen dieses nach der vor der Änderung vom 7.April 2016 geltenden Regelung ab.
OS 67, 2; Begründung sieheABl 2011, 3463. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 8. November 2011.
Inkrafttreten: 1. Februar 2012.
LS 414.252.3.
Eingefügt durch B vom 7. April 2016 (OS 71, 237; ABl 2016-04-29). In Kraft seit 1. August 2016.
Fassung gemäss B vom 7. April 2016 (OS 71, 237; ABl 2016-04-29). In Kraft seit 1. August 2016.
AufgehobendurchBvom7.April2016(OS71,237;ABl2016-04-29).InKraft seit 1. August 2016.
Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 117; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 117; )ABl 2017-01-13. In Kraft seit 1. April 2017.
FassunggemässBvom24.Oktober2017(OS73,54;ABl2017-11-17).InKraft seit 1. Februar 2018.
Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW 414.253.825
.1.25 -127
Aufgehoben durch B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 54; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.
Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 36; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.
AufgehobendurchBvom23.August2018(OS74,36;ABl2018-12-07).InKraft seit 1. Februar 2019.
Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 42; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 42; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 518; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.
Eingefügt durch B vom 5. September 2024 (OS 79, 411; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1.Dezember 2024.
.253.825 Masterstudiengang Banking and Finance an der ZHAW Anhang7 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Banking and Finance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Banking andFinanceanderZürcherHochschulefürAngewandteWissenschaf- ten wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.