gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen
414.253.835
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW 414.253.835
1.1.25 -127
Studienordnung
für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften
(vom 22.August 2019)1, 2
Die Hochschulleitung,
gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
Gegenstand Rahmenprüfu der ZHAW vo schaftsinfo Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an m 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Wirt- rmatik.
Anhang genden Studien und Umf Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt. form ang
DerMasterstudiengangwirdalsTeilzeitstudiumangeboten.
Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90 ECTS-Credits. Anrechnung von ECTS- Credits
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werdenwährendsechsJahrenabdemSemesterihresErwerbsangerech- net. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:
.253.835 Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW
DieStudiengangleitungentscheidetüberdieGleichwertigkeitder Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. c.
Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs.1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach- weis bestehen.
Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Fach- gebiet «Wirtschaftsinformatik» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangs- kompetenzen müssen im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet werden.
a.4 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt- lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
Modulsprachen Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.
Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten dul.
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW 414.253.835
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Für Leistungsnachweise in Form einer Projektarbeit und tkanneineeinmaligeNachbesserungerbrachtwerden, wenn
Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet. Expertinnen und Experten
Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Projekt- arbeiten, herangezogen werden.
Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera- tende Funktion.
Masterarbeit begonnen werd Mit der Masterarbeit kann frühestens im dritten Semester en. Bestehen und Wiederholung von Modulen
1 Ein Modul ist bestanden, wenn
Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs- nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Mo- duls nach Massgabe des Anhangs wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.5
Das Studium ist bestanden, wenn
Abschlussnote Notenderpromot ECTS-Credits g Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der ionsrelevantenModule.DieModulnotenwerdennach ewichtet.
.253.835 Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Die Studiengangleitung regelt,
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.
Titel sen: « F. Sch Aufheb herige
Der Masterstudiengang wird mit folgendem Titel abgeschlos- Master of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik». lussbestimmungen ung bis- n Rechts
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 14. Juni 2012. Übergangs- bestimmung vom 22.August 2019
Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/2021 aufgenommen haben, schliessen dieses bis Ende Frühlings- semester 2021 in der Kooperation und mit den Bestehensvoraussetzun- genderKooperationab.ImÜbrigengiltdieStudienordnungvom22.Au- gust 2019.
OS 75, 44; Begründung siehe ABl 2019-11-01. Vom Fachhochschulrat geneh- migt am 1. Oktober 2019.
Inkrafttreten: 1.April 2020.
LS 414.252.3.
Eingefügt durch B vom 8.Juli 2021 (OS 77, 20; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
.Februar 2022.
Fassung gemäss B vom 8.Juli 2021 (OS 77, 20; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
.Februar 2022.
Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 519; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
.Januar 2023.
Fassung gemäss B vom 5.September 2024 (OS 79, 412; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1.Dezember 2024.
Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – ZHAW 414.253.835
.1.25 -127 Anhang4 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschafts- informatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaf- ten wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.