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414.253.855

Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

International Business an der ZHAW 414.253.855

1.1.25 -127

Studienordnung

für den Masterstudiengang International Business

an der Zürcher Hochschule für Angewandte

Wissenschaften

(vom 10. Dezember 2015)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Rahmenprüfu derZHAWvom2 national Bu Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an 9.Januar2008(RPO)3 denMasterstudiengangInter- siness.

Art. 2

Anhang genden Studium Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt. und Umfang

Art. 3

1 DerMasterstudiengangwirdalsVollzeitstudiumangeboten.

DerStudiengangumfasstStudienleistungenvon90ECTS-Credits7. Anrechnung von ECTS- Credits7

Art. 4

AnderZHAWoderandernortsaufkonsekutiverMasterebene erworbeneECTS-Credits7 werdenwährendsechsJahrenabdemSemes- terihresErwerbsangerechnet.DieStudiengangleitungentscheidetüber Ausnahmen.

  1. Zulassung zum Studium Voraus- setzungen

Art. 5

1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:5

  1. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Cre- dits7 mit mindestens guten Leistungen,
  2. gleichwertigerHochschulabschlussauseinemverwandtenStudien- gang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen.
  3. Anforderun- gen an den Bachelor- abschluss

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DieStudiengangleitungentscheidetüberdieGleichwertigkeitder Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs.1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach- weis bestehen.

Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.

  1. Zusätzliche Zulassungs- voraussetzungen

Art. 6

, 9 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

  1. einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Com- mon European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
  2. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6

a.7 Personen,dieaneineranderenHochschuleineineminhalt- lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

  1. Module Modulsprache und Durchführung

Art. 7

Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.

  1. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Bestehen von Modulen

Art. 8

1 Ein Modul ist bestanden, wenn

  1. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
  2. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs- nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen und Experten

Art. 9

In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.

International Business an der ZHAW 414.253.855

.1.25 -127 Nachbesserung oder Nachprüfung

Art. 10

EineNachbesserungoderNachprüfungeinzelnerLeistungs- nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei- bung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.

Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung. Wiederholung von Modulen

Art. 11

Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.

  1. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 12

Titel ZHAW i Besteh voraus

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n International Business» abgeschlossen. ens- setzungen

Art. 13

Der Mastertitel wird vergeben, wenn

  1. alle erforderlichen Module bestanden und
  2. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

Art. 14

Abschlussnote Notenderpromot ECTS-Credits g

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der ionsrelevantenModule.DieModulnotenwerdennach ewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen

Art. 15

1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studiengangleitung regelt,

  1. obdieBelegungvonüberzähligenWahlpflichtmodulenmöglichist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.

OS 71, 120; Begründung siehe ABl 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat geneh- migt am 9. Februar 2016.

Inkrafttreten: 1.Mai 2016.

LS 414.252.3.

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Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 121; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1.April 2017.

Fassung gemäss B vom 24.Oktober 2017 (OS 73, 58; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1.Februar 2018.

Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Aufgehoben durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1.April 2020.

Eingefügt durch B vom 8.Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit

.Februar 2022.

Fassung gemäss B vom 8.Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit

.Februar 2022.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 521; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Fassung gemäss B vom 5.September 2024 (OS 79, 414; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1.Dezember 2024.

International Business an der ZHAW 414.253.855

.1.25 -127 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Interna- tional Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.