Lexipedia

414.253.865

Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Accounting and Controlling an der ZHAW 414.253.865

1.1.23 -119

Studienordnung

für den Masterstudiengang Accounting

and Controlling an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften

(vom 10. Dezember 2015)1, 2

Die Hochschulleitung,

Art. 2

gestützt auf terstudiengän schaften (ZHA der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas- ge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- W) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

  1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Gegenstand Rahmenprüfu ZHAW vom 29 ting and Co Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnungfürBachelor-undMasterstudiengängeander . Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Accoun- ntrolling.

Art. 2

Anhang genden Studium Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Modulen, werden in einem Anhang geregelt. und Umfang

Art. 3

Der Masterstudiengang kann als Voll- oder Teilzeitstudium angeboten werden.

Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Cre- dits6. Anrechnung von ECTS- Credits6

Art. 4

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits6 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange- rechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.

  1. Zulassung zum Studium Voraus- setzungen

Art. 5

1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen: a.5 Bachelorabschluss in Business Administration im Umfang von

ECTS-Credits, wovon mindestens 12 ECTS-Credits aus den Themenbereichen Accounting and Controlling stammen müssen,

.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW

  1. gleichwertigerHochschulabschlussauseinemverwandtenStudien- gang im Umfang von 180 ECTS-Credits, wovon mindestens 12 ECTS-Credits aus den Themenbereichen Accounting and Cont- rolling stammen müssen.

DieStudiengangleitungentscheidetüberdieGleichwertigkeitder Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

  1. in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Spra- che zu folgen,
  2. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.

Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Themen- bereich «Accounting and Controlling» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangskompetenzen müssen in diesem Fall im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet werden.

Art. 6

Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

Art. 6

a.9 Personen,dieaneineranderenHochschuleineineminhalt- lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

  1. Module

Art. 7

Modulsprachen Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

Art. 8 Durchführung 2 Es besteht Wahlpflichtmo D. Prüfungen

Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten dul. und andere Leistungsnachweise Modul- bewertung

Art. 9

1 Dein Modul ist bestanden, wenn

  1. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
  2. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.

Accounting and Controlling an der ZHAW 414.253.865

.1.23 -119

Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs- nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.

Art. 10

Nachbesserung Masterarbeit m ist und der ni Note 3,50 bewe tens die Note

Eine Nachbesserung ist nur für Projektarbeiten und die öglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten cht bestandene Leistungsnachweis mindestens mit der rtet wurde. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchs- 4,00 vergeben werden. Expertinnen und Experten

Art. 11

1 Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxis- projekten, herangezogen werden.6

Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera- tende Funktion. Wiederholung von Modulen

Art. 12

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und Modalitäten fest.

  1. Studienabschluss und Masterdiplom

Art. 13

Titel ZHAW i Abschl Studiu

Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science n Accounting and Controlling» abgeschlossen. uss des ms

Art. 14

Der Mastertitel wird vergeben, wenn a.6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und

  1. 90 ECTS-Credits6 erreicht sind.

Art. 15

Abschlussnote Noten der prom ECTS-Credits g

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der otionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht- modulen

Art. 16

1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gel- ten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studienleitung regelt,

  1. obdieBelegungvonüberzähligenWahlpflichtmodulenmöglichist,
  2. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech- nung der Abschlussnote herangezogen.

OS 71,125; Begründung sieheABl 2016-02-26.Vom Fachhochschulratgeneh- migt am 9. Februar 2016.

Inkrafttreten: 1. Mai 2016.

LS 414.252.3.

Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 122; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 122; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.

Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 40; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019.

AufgehobendurchBvom23.August2018(OS74,40;ABl2018-12-07).InKraft seit 1. Februar 2019.

Eingefügt durch B vom 22.August 2019 (OS 75, 53; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

Fassung gemäss B vom 22.August 2019 (OS 75, 53; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.

Fassung gemäss B vom 2.Juni 2022 (OS 77, 522; ABl 2022-08-19). In Kraft seit

.Januar 2023.

Fassung gemäss B vom 5.September 2024 (OS 79, 415; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1.Dezember 2024.

Nummerierung gemäss B vom 5.September 2024 (OS 79, 415; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1.Dezember 2024.

Accounting and Controlling an der ZHAW 414.253.865

.1.23 -119 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting andControllinganderZürcherHochschulefürAngewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accoun- ting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wis- senschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch indieZürcherLoseblattsammlung(LS)aufgenommen.Erkannbeider Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.