terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
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Masterstudiengang Circular Economy Management 414.253.875 Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 2. Juni 2022)1, 2
Die Hochschulleitung, gestützt auf
terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Circular Economy Management.
genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
dium angeboten werden. Umfang 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
ebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem von ECTS- Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entschei- Credits det über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
werden zum Studium zugelassen: setzungen a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studien- gang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,
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b. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50, c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50. 2 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist, b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren. 3 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige
Abweisung an lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, einer anderen Hochschule wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
C. Module
Modulsprache
und Durch- 2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. führung 3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bestehen von
Modulen a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird. 2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs-
nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen
und Experten Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden. 2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera-
tende Funktion.
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nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei- oder Nach- bung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 prüfung erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und
Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung von Modulen legt Termine und Modalitäten fest.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
voraussetzungen a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Noten der gemäss Anhang relevanten Module. Die Modulnoten wer- a. Allgemein den nach ECTS-Credits gewichtet.
die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. aus Wahlpflicht- 2 Die Studiengangleitung regelt, modulen
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind. 3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-
nung der Abschlussnote herangezogen.
ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.
1 OS 77, 430; Begründung siehe ABl 2022-07-29. 2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2022. 3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024. 5 Nummerierung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27).
In Kraft seit 1. Dezember 2024.
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Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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