Lexipedia

414.253.875

Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Präambel

Masterstudiengang Circular Economy Management 414.253.875 Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 2. Juni 2022)1, 2

Die Hochschulleitung, gestützt auf

§ 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas-

terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Circular Economy Management.

§ 2 Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang

genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

§ 3 1 Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstu- Studium und

dium angeboten werden. Umfang 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.

§ 4 An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Master- Anrechnung

ebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem von ECTS- Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entschei- Credits det über Ausnahmen.

B. Zulassung zum Studium

§ 5 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen Voraus-

werden zum Studium zugelassen: setzungen a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studien- gang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,

1. 1. 25 - 127 1

414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management

b. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50, c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50. 2 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem

a. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist, b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren. 3 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.

Endgültige

§ 6 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt-

Abweisung an lich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, einer anderen Hochschule wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.

C. Module

Modulsprache

§ 7 1 Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.

und Durch- 2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. führung 3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten

Wahlpflichtmodul.

D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Bestehen von

§ 84 1 Ein Modul ist bestanden, wenn

Modulen a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird. 2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungs-

nachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen

§ 95 1 In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass

und Experten Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden. 2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera-

tende Funktion.

2

Masterstudiengang Circular Economy Management 414.253.875

§ 105 1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungs- Nachbesserung

nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei- oder Nach- bung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 prüfung erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und

Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.

§ 115 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Wiederholung

Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung von Modulen legt Termine und Modalitäten fest.

E. Studienabschluss und Masterdiplom

§ 125 Der Mastertitel wird vergeben, wenn Bestehens-

voraussetzungen a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.

§ 135 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Abschlussnote

Noten der gemäss Anhang relevanten Module. Die Modulnoten wer- a. Allgemein den nach ECTS-Credits gewichtet.

§ 145 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten b. ECTS-Credits

die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. aus Wahlpflicht- 2 Die Studiengangleitung regelt, modulen

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind. 3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-

nung der Abschlussnote herangezogen.

§ 155 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science Titel

ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.

1 OS 77, 430; Begründung siehe ABl 2022-07-29. 2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2022. 3 LS 414.252.3.

4 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27). In

Kraft seit 1. Dezember 2024. 5 Nummerierung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27).

In Kraft seit 1. Dezember 2024.

1. 1. 25 - 127 3

414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management

Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

4