gestützt auf § Abs.2 und 32 Abs.1 lit.e des Fachhochschulgesetzes
414.411.9
Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
Präambel
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
1.1.22 -115
Weisung
zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen
der Pädagogischen Hochschule Zürich
(vom 12. Dezember 2011)1, 2
Die Hochschulleitung,
Art. 24
Art. 29
vom 2.April 2007 (FaHG)3 und Pädagogischen Hochschule Züri Abs.1 der Hochschulordnung der ch vom 7.April 20084, beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen Zweck und Geltungsbereich
Art. 1
Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Ver- anstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.
Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anla- genvonderVerwaltungsdirektorinoderdemVerwaltungsdirektormit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
Art. 2
Grundsatz sie nicht nisse der B. Nutzung DieRäumeundAnlagenkönnenexterngenutztwerden,wenn für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürf- PHZH benötigt werden. sbedingungen Nutzungs- ausschluss
Art. 3
Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn
- Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,
- Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Haus- dienstes wiederholt oder krass missachtet werden,
- der falsche EindruckeinesBezugsderVeranstaltungoderderVer- anstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,
.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
- die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,
- sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Ver- anstaltende nicht verträglich ist,
- die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder OrganisationeineThematikeinseitig,propagandistischoderextrem darstellt. Spezielle Nutzungs- bestimmungen
Art. 4
FürdasTagungszentrumSchlossAugiltfolgendeNutzungs- regelung:
- Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus-undWeiterbildungsveranstaltungen,Sitzungen,Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten.
- Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheri- ger Einführung vermietet.
Art. 5
Nutzungsdauer Verlängerungen 2 Die Nutzungs a. Montag bis b. Samstag von kommen auch be
1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt. sind im Vertrag festzulegen. zeiten des Campus sind vorbehältlich Abs.4: Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr, 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs i Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur An- wendung).
Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbe- hältlich Abs.4:
- Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr,
- Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr,
- Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr.
An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der be- triebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbe- trieb.
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
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Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die
Art. 3
Nutzungszeiten analog ordnung der Pädagogisc Anlässe oder aussergew Abs.1 der Weisung zur Allgemeinen Haus- hen Hochschule Zürich aufgrund begründeter öhnlicher Umstände beschränken.
Art. 6 Verpflegung und den von Ausnahmen en rum Schloss 2 Verpflegun den. Die Ben verrechnet.1
Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über tscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszent- Au.7 g darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfin- utzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird 1 Einhaltung der geltenden Bestimmungen
Art. 7
Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden. Haftung und Schäden
Art. 8
Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haf- tung ab.
Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haf- ten für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personen- schäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu ver- sichern.
Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Haus- dienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.
Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.
- Nutzungsgesuch und Vertrag Nutzungs- gesuche
Art. 9
Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie ha- ben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung ste- hende Person oder Organisation offenzulegen. Beurteilung der Nutzungs- gesuche
Art. 10
1 Das Eventmanagement bzw. das TagungszentrumSchloss Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreserva- tionskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nut-
Art. 3
zungsausschluss gemäss vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen verbunden werden.
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InteressentinnenundInteressentenkönnenablehnendeEntscheide des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen.
Art. 11 Vertrag Au schli trag in Räumlich keiten i 2 Eine R spruchte Veransta
Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss esst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Ver- elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von keiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlich- st untersagt.11 ückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht bean- n Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer ltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung ge-
Art. 12
mäss 3 Das kann die b – nicht möglich. Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als estellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar
Art. 13
ist. Buchu mitte Appli für d bleibt vorbehalten. ng ls Online- kation en Campus
Art. 11
a.10 1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Cam- pus für Online-Buchungen freigeben.
Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wo- durch der Vertragsschluss zustande kommt.
Art. 12
Annullierungen Tagungszentrum ment@phzh.ch bz Online-Applikat ten werden die
1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanage- w. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels ion getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkei- Stornierungen direkt in der Online-Applikation vor- genommen.
Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Ver- trag. Es werden die in Abs.2 geregelten Annullierungskosten in Rech- nung gestellt.
Bei Annullierungen
- bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,
- 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,
- 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
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Art. 13
Rücktritt ist jederz Vertrag zu a. infolge reserviert Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor eit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom rückzutreten, wenn höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der e noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann,
Art. 3
b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss vorliegen.
- Tarife
Art. 14
Tarifordnung Anlagen richt
1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und en sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Wei- sung.
Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Be- triebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt.
Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen inbegriffen.5 Ermässigung und Erlass
Art. 15
1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltun- gen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisatio- nen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungs- gebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.
Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-recht- lichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zweck- setzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass pro- fitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungs- direktorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt.
Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin oderderVerwaltungsdirektor.GegenablehnendeEntscheidekannin- nert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.
Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus wer- den der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerin- nen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schul- präsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfü- gung gestellt.7
.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Zusätzliche Gerätenutzun- gen und Auf- wendungen
Art. 16
Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleis- tungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7
Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet. Tarif- änderungen
Art. 17
Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischenVertragsabschlussundVeranstaltungdreiMonateüberschrei- tet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.
- Schlussbestimmungen Aufhebung von Erlassen
Art. 18
DieseWeisungersetztdieWeisungzurVermietungvonRäu- men der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowiedieWeisungzumTagungszentrumSchlossAuderPädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.
Art. 19
OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43.
Inkrafttreten: 1. April 2012.
LS 414.10.
LS 414.410.
Eingefügt durch B vom 29.August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1.Dezember 2012.
Fassung gemäss B vom 29.August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1.Dezember 2012.
Fassung gemäss B vom 30.Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1.September 2018.
Aufgehoben durch B vom 30.Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1.September 2018.
Fassung gemäss B vom 11.Juli 2019 (OS 74, 515; ABl 2019-07-19). In Kraft seit 1.Januar 2020.
Eingefügt durch B vom 6.Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1.Januar 2022.
Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1.Januar 2022.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
.1.22 -115 Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
. Allgemeine Bestimmungen
.1 Inbegriffene Leistungen7 Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten:
- Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,
- Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Stan- dardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flip- charts, Whiteboard, Pinnwand),
- Endreinigung.
.2 Nicht inbegriffene Leistungen6 Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt, namentlich7:
- Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen,
- Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Gar- derobe, Abendkasse, technischer Support usw.), c.11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abhol- service für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Schloss Au usw.),
- Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägi- gen Nutzung,
- Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Über- setzungsanlage usw.).
.3 Tarifarten7
Für den Campus gelten folgende Tarife:
- Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und mehrtägige Veranstaltungen,
.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH b.9 Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro Woche). Der Semestertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine mitsportlicher oderkulturellerAusrichtung undistfürSporthallen und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwend- bar.
Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife:
- Tagestarif (7.00–18.00 Uhr),
- Abendtarif (18.00–23.00 Uhr), c.11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des Abendtarifs zusätzlich verrechnet.
Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die verein- barte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25% des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.11
Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nach- bereitung) wird für alle Räume und Anlagen 1/2 des Tagestarifs ver- rechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen.
BeieinermehrtägigenNutzungwirdabdem3.TageinRabattvon
% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt.
.4 Rechnungstellung7
Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach Vertragsende.
Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung verlangt werden.
. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen7 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausser- halb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstal- tungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3). Campus Gruppenräume9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Gruppenraum bis 50 m2 16 beweglich möbliert 300
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.1.22 -115 Seminarräume9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Seminarraum, klein bis 80 m2 30 Reihenbestuhlung 400 Seminarraum, mittel bis 120 m2 57 Reihenbestuhlung 600 Hörsaal, klein bis 100 m2 80 fest möbliert 800 Hörsaal, mittel bis 200 m2 150 ansteigend, 1 500 fest möbliert Hörsaal, mittel bis 200 m2 180 ansteigend, 1 500 fest möbliert Hörsaal, gross bis 500 m2 400 ansteigend, 2 500 fest möbliert Spezialräume und Anlagen11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff.1.3 des Anhangs) Foyer Sihlhof 100 m2 80 400 (nur in Kombination mit Raumnutzung im gleichen Gebäude) Patio 237 m2 100 beweglich möbliert 300 Sporthalle 4 390 m2 387 Einfachhalle 1 000 6 000 Sporthalle 1, 2 417 m2 400 einzelne Sporthalle 1 000 6 000 oder 3 in der Dreifachhalle Sporthalle 1–3 1251 m2 1200 Dreifachhalle 2 800 16 800 Musik/Performance 162 m2 60 Sing-/Theaterraum 500 3 000 Schulküche 112 m2 16 inkl. Essraum 800 Atelier Kunst und 68 m2 16 Holz- oder 600 Design Metallwerkstatt Medien-/ bis 80 m2 18 Mac- und Windows- 1 000 Informatikraum Arbeitsplätze Räumlichkeiten 300 bzw. Flächen für Verpflegung
.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Tagungszentrum Schloss Au11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 250 Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 350 Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 600 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 150 Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 250 Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 600 Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 300 Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 250 Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 250 Bibliothek 94 m2 48 Lounge 250 Erdgeschoss 433 m2 800 Ganzes Schloss 1 200 Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300
. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen priva- ten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstal- tungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltun- gen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von Fr. 500 pauschal anfällt.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
.1.22 -115 Raumtyp Grösse Max. Austattung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 400 Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 600 Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 1 000 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 200 Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 400 Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 2 000 Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 600 Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 500 Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 500 Bibliothek 94 m2 48 Lounge 600 Erdgeschoss 433 m2 4 000 Ganzes Schloss 6 500 Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300 Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr.500 pau- schal.11
. Tarife Gerätenutzung Campus11 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss:
.10 pro Seite A4
.20 pro Seite A3 farbig:
.20 pro Seite A4
.80 pro Seite A3 Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon) 100 pro Veranstaltung Andere Geräte, soweit verfügbar 100 pro Veranstaltung
.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au10 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss:
.10 pro Seite A4
.20 pro Doppelseite A4
.20 pro Seite A3
.40 pro Doppelseite A3 farbig:
.20 pro Seite A4
.40 pro Doppelseite A4
.80 pro Seite A3
.60 pro Doppelseite A3 Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch 100 pro Veranstaltung Aktivlautsprecher (Mikrofon) im Aussengebrauch 50 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2 250 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage mobil 150 pro Veranstaltung art 90 Elektronischer Flipch Konzertflügel 200 pro Konzertflügel stimmen Andere Geräte, soweit 6. Dienstleistungstar Dienstleistungen Tari Technischer Support 1 Eventmanagement (Anla Hausdienst 80 pro Stu Reinigung 60 pro Stun Kulturhistorische Füh (pro 20 Personen je e pro Veranstaltung Veranstaltung durch Schoekle, Thalwil auf Anfrage verfügbar 100 pro Veranstaltung ife11 f in Fr. 20 pro Stunde ssbetreuung) 80 pro Stunde nde de rung Schloss Au 250 pro Leitung ine Leitung erforderlich)