20073, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
414.422.3
Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 Reglement zum Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik an der Pädagogischen Hochschule Zürich und am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (vom 12. März 2024)1, 2
Der Fachhochschulrat, gestützt auf
20073, beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik an der Pädagogischen Geltungsbereich Hochschule Zürich (PHZH) und am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften (D-GESS) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich). 2 Dieses Reglement gilt für
a. Bewerberinnen und Bewerber zu diesem Studiengang, b. Studierende dieses Studiengangs.
diengangs, wobei der Studiengang administrativ der Abteilung Master Fachdidaktik des Prorektorats Ausbildung der PHZH angegliedert ist. Leading House ist die PHZH. 2 Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemein-
samen Vereinbarung geregelt.
richt an Pädagogischen Hochschulen oder an anderen Institutionen, die im Bereich Fachdidaktik lehren und forschen, zu qualifizieren.
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414.422.3 Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik
Akademischer
Titel reich absolvierten Studiengang gemeinsam den akademischen Titel: «Master of Arts PHZH ETH in Fachdidaktik Mathematik». Die eng- lische Übersetzung lautet «Master of Arts PHZH ETH in Mathematics Education». Anwendbares
Recht der PHZH. Vorbehalten bleibt Abs. 2. 2 Das Recht der ETH Zürich ist anwendbar:
a. für das Erbringen von Studienleistungen im Rahmen von Modulen an der ETH Zürich, b. für die An- und Abmeldemodalitäten zu Modulen der ETH Zü- rich, c. bei Aufenthalten in Räumlichkeiten und der Nutzung von Infra- struktur der ETH Zürich und d. bei unredlichem Verhalten und Disziplinarverstössen, sofern diese an der ETH Zürich begangen wurden und die PHZH nicht die Dis- ziplinarhoheit beansprucht. 3 Die Zuständigkeit für Mitteilungen und den Erlass von Verfügun-
gen richtet sich nach den Vorgaben von Abs. 1 und 2. 4 Über Fragen, die durch die rechtlichen Grundlagen gemäss Abs. 1
und 2 nicht geregelt sind, entscheiden die Prorektorin oder der Prorek- tor Ausbildung der PHZH und die Vorsteherin oder der Vorsteher des D-GESS der ETH Zürich gemeinsam. Daten-
bearbeitung von Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Reglements fallen, soweit dies für die Umsetzung dieses Reglements erforderlich ist. 2 Daten gemäss Abs. 1 sind insbesondere Informationen über Eig-
nung, Leistung und Verhalten. 3 Hinsichtlich der Personen, die unter den Geltungsbereich dieses
Reglements fallen, arbeiten die PHZH und die ETH Zürich zusammen und geben einander von sich aus oder auf Anfrage Informationen ein- schliesslich Personendaten bekannt, sofern dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Informations-
pflicht Weise bekannt gegeben und sind verbindlich. 2 Die Studierenden sind verpflichtet, sich über sämtliche studien-
relevante Belange, insbesondere über die für sie geltenden Erlasse und Fristen, selbstständig zu informieren. Rechtsschutz
sich nach dem Recht der verfügenden Hochschule.
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Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 B. Zulassung
PHZH. 2 Die PHZH publiziert die Fristen und Anmeldeformalitäten und
legt fest, welche Dokumente der Bewerbung beizulegen sind. 3 Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, alle bisher
erbrachten und für das Studium relevanten Studienleistungen bei der Bewerbung auszuweisen. 4 Auf nicht frist- oder formgerecht eingereichte Bewerbungen wird
nicht eingetreten.
schweizerischen Abschlüsse voraus: Voraus- setzungen a. einen universitären Bachelor- oder Masterabschluss in Mathema- tik, b. einen Bachelor- oder Masterabschluss einer Pädagogischen Hoch- schule. 2 Eine Zulassung ist auch mit einem den oben genannten Abschlüs-
sen gleichwertigen schweizerischen oder ausländischen Abschluss mög- lich.
Hochschule in einem gleichen oder gleichartigen Studiengang endgültig hindernisse abgewiesen worden ist, wird nicht zugelassen.
kungsausschuss über Zulassung bzw. Nichtzulassung von Bewerberinnen entscheid und Bewerbern. 2 Die Abteilung Master Fachdidaktik des Prorektorats Ausbildung
der PHZH informiert die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über den Entscheid des Lenkungsausschusses. 3 Ein Nichtzulassungsentscheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung
und unterliegt dem Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hoch- schulen.
wird durch den Lenkungsausschuss widerrufen. Es erfolgt eine Exma- Zulassung trikulation. 2 Bereits erworbene Kreditpunkte werden storniert.
3 Bereits ausgestellte Urkunden müssen zurückgegeben werden bzw.
werden eingezogen.
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414.422.3 Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik
Fachwissen-
schaftliche zen in Mathematik im Umfang von mindestens 48 Kreditpunkten (ECTS Kompetenzen und Auflagen Credits) vorausgesetzt. 2 Sofern die fachwissenschaftlichen Kompetenzen nicht bereits im
Rahmen der Vorbildung erworben worden sind, werden Auflagen bis zu einem Umfang von 48 Kreditpunkten auferlegt. Diese Auflagen werden im Anschluss an den Zulassungsentscheid auf Antrag der Studiengangs- leitung vom Lenkungsausschuss verfügt. 3 Mit den Modulen des Masterstudiums darf erst begonnen werden,
wenn mindestens 30 Kreditpunkte an fachwissenschaftlichen Kompe- tenzen in Mathematik nachgewiesen werden können. Die restlichen Auf- lagen können parallel zum Masterstudium erarbeitet werden. 4 Die Auflagen müssen vor Beginn der Masterarbeit vollständig er-
füllt sein.
C. Immatrikulation
Immatri-
kulation und vom Sekretariat der Abteilung Master Fachdidaktik des Prorektorats Administration Ausbildung der PHZH administriert. 2 Die Studierenden, die zum Studiengang zugelassen sind, erhalten
den mit der Immatrikulation üblichen Zugang zur Infrastruktur und zu den für den Studiengang erforderlichen Leistungen der PHZH und der ETH Zürich. 3 Die Studierenden müssen während aller Semester, in denen sie
Leistungen in Anspruch nehmen, an der PHZH immatrikuliert sein. Gebühren
die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule5 und der Weisung zu den Gebühren der Pädagogischen Hochschule Zürich4. Änderung
persönlicher men, Geschlecht, Bürgerrecht und Bürgerort der Kanzlei unter Vorlage Daten der Legitimationskarte und der entsprechenden amtlichen Dokumente persönlich zu melden. 2 Adressänderungen sind innert zehn Tagen bekannt zu geben. Post-
zustellungen an die bisherige Adresse gelten als rechtmässig erfolgt, wenn die Adressänderung nicht fristgerecht angezeigt wurde. Exmatrikulation
trittserklärung der oder des Studierenden oder einem rechtskräftigen Abweisungsentscheid der Prorektoratsleitung Ausbildung.
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Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 2 Ein Abweisungsentscheid kann insbesondere aus den folgenden
Gründen erfolgen: a. Nichtbezahlung der Semestergebühr trotz Mahnung, b. Studienverzicht trotz Immatrikulation.
D. Studium
2 Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten ist das Erbringen Studiengangs
von als genügend bewerteten Leistungen. Ein Kreditpunkt entspricht einer studentischen Arbeitsleistung von rund 30 Stunden.
Studienprogramm, mit dem ihre Bestehensvoraussetzungen festgelegt Studien- programm werden. 2 Das individuelle Studienprogramm wird vom Lenkungsausschuss
auf Antrag der Studiengangsleitung verfügt. Es enthält eine Auflis- tung a. der für den Abschluss des Studienprogramms erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtmodule aus dem Curriculum gemäss Anhang, b. der für den Nachweis der fachwissenschaftlichen Kenntnisse ange- rechneten Vorleistungen und c. der (fachwissenschaftlichen) Auflagen. 3 Nach sechs Jahren ab Immatrikulation oder falls Module nicht
mehr angeboten werden können, sind Anpassungen des individuellen Studienprogramms zulässig.
Fachdidaktik, Erziehungswissenschaft, Berufspraxis und Fachliche Ver- bereiche tiefung. 2 In jedem dieser Ausbildungsbereiche ist die im individuellen Stu-
dienprogramm festgehaltene Anzahl von Pflicht- und Wahlpflichtmodu- len zu absolvieren. 3 Für den Masterabschluss sind in diesen Ausbildungsbereichen fol-
gende Leistungen zu erbringen: a. Fachdidaktik: 30 Kreditpunkte, b. Erziehungswissenschaft: 12 Kreditpunkte, c. Berufspraxis: 6 Kreditpunkte, d. Fachliche Vertiefung: 12 Kreditpunkte.
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414.422.3 Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik
4 Der Ausbildungsbereich Fachliche Vertiefung umfasst zwei Ver-
tiefungen, die den Studierenden in Abhängigkeit der Vorbildung zuge- teilt werden: a. Studierende, die zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium über eine EDK-anerkannte Lehrbefähigung verfügen, absolvieren die fachliche Vertiefung zum Thema Fachwissenschaftliche Spezialisie- rung. b. Studierende, die zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium nicht über eine EDK-anerkannte Lehrbefähigung verfügen, absolvieren die fachliche Vertiefung zu den Themen Erziehungswissenschaft und Pädagogik. Masterarbeit
und umfasst 30 Kreditpunkte. 2 Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche, selbstständig abzufas-
sende schriftliche Arbeit, die ein Thema der Fachdidaktik Mathematik behandelt. 3 Die Masterarbeit wird grundsätzlich durch eine am Studiengang
Fachdidaktik Mathematik beteiligte Dozentin oder einen Dozenten der PHZH, des D-GESS oder der Kernprofessuren der didaktischen Aus- bildung in den mathematischen Fächern der ETH Zürich betreut. 4 Studierende können eigene Themen für die Masterarbeit sowie eine
Betreuungsperson vorschlagen. Die von den Studierenden vorgeschlage- nen Masterarbeitsthemen und Betreuungspersonen müssen vom Len- kungsausschuss genehmigt werden. Der Lenkungsausschuss kann aus- nahmsweise fachlich qualifizierte Betreuungspersonen aus anderen Insti- tutionen für die Betreuung von Masterarbeiten zulassen. 5 Die Frist für das Verfassen der Masterarbeit beträgt zwölf Mo-
nate. In begründeten Fällen kann der Lenkungsausschuss die Frist ver- längern. 6 Die Masterarbeit wird benotet.
Endgültige
Abweisung ein Wahlpflichtmodul definitiv nicht substituiert werden, sind die ge- forderten Studienleistungen endgültig nicht erbracht und erfolgt die endgültige Abweisung vom Studiengang durch die Prorektoratsleitung Ausbildung der PHZH.
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Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 E. Module (Lerneinheiten), Leistungsnachweise und Kreditpunkte
hängende Einheiten (Module) gegliedert. 2 Die Module erstrecken sich über längstens zwei Semester und um-
fassen mindestens einen Leistungsnachweis.
dung bei der das Modul durchführenden Hochschule erforderlich. Die Abmeldung Modulbuchung bzw. -anmeldung ist gleichzeitig die Anmeldung zum Leistungsnachweis.
oder mündlichen Prüfungen, Referaten, Unterrichtseinheiten in der Leistungs- berufspraktischen Ausbildung, schriftlichen Übungen oder schriftlichen nachweisen Arbeiten.
tungsnachweis auf der Notenskala 1 bis 6 mit einer genügenden Note oder mit «bestanden» bewertet worden ist. Noten unter 4 sind ungenü- gend. Halbe und Viertelnoten sind zulässig. Kreditpunkte werden voll- ständig oder nicht vergeben. 2 Die Vergabe von Kreditpunkten auf der Basis blosser Anwesenheit
ist ausgeschlossen. 3 Wurde ein Modul erfolgreich absolviert, werden für das gleiche oder
ein inhaltlich ähnliches Modul keine weiteren Kreditpunkte angerech- net. In Zweifelsfällen entscheidet der Lenkungsausschuss.
einmal wiederholt werden. eines Moduls 2 Ist ein Wahlpflichtmodul des individuellen Studienprogramms de-
finitiv nicht bestanden, kann es durch ein anderes Wahlpflichtmodul substituiert werden.
werden. der Master- 2 Die Wiederholung besteht entweder aus einer Überarbeitung der arbeit
als ungenügend benoteten Masterarbeit oder aus dem Verfassen einer neuen Masterarbeit zu einem neuen Thema gemäss
der Wiederholung entscheidet der Lenkungsausschuss auf Antrag der Betreuungsperson. 3 Der Lenkungsausschuss legt auf Antrag der Betreuungsperson die
Frist für die Überarbeitung fest.
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414.422.3 Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik
Unverschulde-
ter Hinderungs- PHZH ein unverschuldeter Verhinderungsgrund ein, ist ein schriftliches grund Abmeldegesuch einzureichen. Entsprechende Gesuche sind an die Ab- teilungsleitung Master Fachdidaktik zu richten. Verhinderungsgründe sind zu belegen. Werden medizinische Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen. 2 Tritt ein Verhinderungsfall unmittelbar vor oder während einer
Prüfung bzw. Teilprüfung ein, ist dies unverzüglich der Prüfungsaufsicht zu melden. Innerhalb einer Woche nach der Prüfung ist die Meldung mit Begründung und Beleg des Verhinderungsgrundes bei der Abtei- lungsleitung Master Fachdidaktik nachzureichen. Werden medizinische Gründe geltend gemacht, ist der Meldung ein ärztliches Zeugnis beizu- legen. 3 Die Abteilungsleitung Master Fachdidaktik entscheidet über die
Anerkennung des Verhinderungsgrundes als unverschuldeter Verhinde- rungsgrund. 4 Die Geltendmachung von Verhinderungsgründen, die sich auf einen
bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen, ist ausgeschlossen. Nicht-
erscheinen oder hinderungsgründe sowie bei Nichterscheinen an einer Prüfung oder Nichteinreichen Teilprüfung an der PHZH gilt diese als absolviert und wird mit «nicht bestanden» bewertet. 2 Besteht die Prüfung oder Teilprüfung aus einer schriftlichen Arbeit
und wird diese nicht fristgerecht eingereicht, wird diese mit «nicht be- standen» bewertet. Leistungs-
übersicht kation der PHZH einen Leistungsüberblick einsehen, der eine Auf- stellung über die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Kreditpunkte und die Leistungsbewertungen enthält. Es werden sowohl die bestan- denen als auch die nicht bestandenen Leistungen ausgewiesen. 2 Allfällige Unstimmigkeiten bezüglich der semesterweise neu aus-
gewiesenen Leistungen sind dem Prorektorat Ausbildung der PHZH innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Informations-
zugang und dienleistungen sind an diejenige Hochschule zu richten, die das betref- Akteneinsicht fende Modul durchgeführt hat. 2 Alle übrigen Informationszugangsgesuche sind an die PHZH zu
richten.
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Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 3 Zur Sicherstellung der Geheimhaltung von Prüfungsfragen können
die Herausgabe der Prüfungsunterlagen und die Herstellung von Kopien oder Abschriften von Arbeiten verweigert sowie die Dauer der Ein- sichtnahme beschränkt werden. Es gelten die Bestimmungen der das Modul durchführenden Hochschule.
dienleistungen im Umfang von höchstens 30 Kreditpunkten können von Kredit- punkten für den Masterabschluss angerechnet werden, falls a. die Studienleistungen äquivalent sind zu Inhalten des individuellen Studienprogramms, b. die vorgängig erbrachten Studienleistungen bei der Anmeldung zum Studiengang ausgewiesen wurden und c. es sich nicht um die Masterarbeit handelt. 2 Über die Anrechnung entscheidet der Lenkungsausschuss auf
schriftlichen Antrag der Studierenden. Die Studierenden sind verpflich- tet, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Studien- gangsleitung einzureichen. 3 Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung des individuellen Studienpro-
gramms.
bis sechs Jahre nach Erwerb für das Masterdiplom gültig und damit Kreditpunkten anrechenbar. 2 In begründeten Fällen kann die Gültigkeit der Kreditpunkte durch
den Lenkungsausschuss verlängert werden.
Studierenden im Rahmen des Masterstudiengangs geschaffen werden, liegen die ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse bei der PHZH. 2 Auf Antrag sind abweichende Vereinbarungen möglich.
F. Masterabschluss
Mathematik» wird verliehen, wenn alle erforderlichen Voraussetzun- und Entzug gen erfüllt sind. 2 Wurde ein Mastertitel aufgrund unredlichen Verhaltens erteilt, wird
dieser durch die PHZH und das D-GESS der ETH Zürich entzogen.
den bestandenen Masterabschluss.
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414.422.3 Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik
2 Im Notenausweis werden die Ergebnisse sämtlicher für den Master-
abschluss angerechneten Module sowie die Lehranteile der beteiligten Hochschulen inhaltlich und umfangmässig in Kreditpunkten aufge- führt. 3 Der Notenausweis wird in deutscher und englischer Sprache aus-
gestellt. Diplomurkunde
a. die Personalien der Absolventin oder des Absolventen, b. den akademischen Titel «Master of Arts PHZH ETH in Fach- didaktik Mathematik», c. die Namen der beiden beteiligten Hochschulen mit Logo, d. die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors der PHZH, e. die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors der ETH Zürich. 2 Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausgestellt, auf Ge-
such wird mit der Urkunde eine englische Übersetzung ausgehändigt. Diplomzusatz
ment») ausgestellt. Der Diplomzusatz ist eine standardisierte Erläute- rung des Masterabschlusses. 2 Der Diplomzusatz wird in deutscher und englischer Sprache aus-
gestellt. Übergangs-
bestimmung aufgenommen haben, gilt das Reglement zum Joint Degree Masterstu- diengang Fachdidaktik Mathematik an der Pädagogischen Hochschule Zürich und am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 13. Dezember 2016.
1 OS 79, 243; Begründung siehe ABl 2024-03-28. 2 Inkrafttreten: 1. September 2024. 3 LS 414.10.
4 LS 414.410.5.
5 LS 414.20.
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Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik Mathematik 414.422.3 Anhang: Curriculum
Bereich Modul Modulbezeichnung ECTS Fachdidaktik FDM 605 Stufenspezifische Aspekte der Mathematik- 3 didaktik A FDM 610 Mathematikdidaktik als wissenschaftliche Disziplin 3 FDM 625 Stufenspezifische Aspekte der Mathematik- 3 didaktik B FDM 630 Bildungspolitische Entwicklungen im Bereich 3 Mathematik(unterricht) FDM 640 Aktuelle Themen der Mathematikdidaktik A 3 FDM 641 Aktuelle Themen der Mathematikdidaktik B 3 FDM 650 Wahrnehmung, Analyse und Reflexion von 3 Mathematikunterricht FDM 660 Historische und gesellschaftliche Aspekte 3 von Mathematik(unterricht) FDM 670 Herausforderungen beim Lehren und Lernen 3 von Mathematik FDM 680 Mathematikdidaktik unter internationaler 3 Perspektive Berufspraktische FDM 520 Hospitationen 2 Ausbildung FDM 540 Praktikum auf tertiärer Stufe 4 Erziehungs- FDM 420 Menschliches Lernen 2 wissenschaft FDM 430 Unterstützung und Diagnose von Wissenserwerbs- 3 prozessen FDM 470 Einführung in die fachdidaktische Forschung 1 3 FDM 475 Einführung in die fachdidaktische Forschung 2 4 Fachliche Vertie- FDM 150 Geschichte der Mathematik 4 fung A: Fachwis- FDM 170 Mathematik im Technorama 4 senschaftliche Spezialisierung FDM 171 Schulmathematik zum Weiterdenken 4 Fachliche FDM 440 Lernen und Entwicklung 4 Vertiefung B: FDM 450 Inklusive Bildung 4 Erziehungs- wissenschaft FDM 530 Schulisches Praktikum 4 und Pädagogik Masterarbeit FDM 900 Masterarbeit 30
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