Ausgehend von der in § 4 des Gesetzes über die Universität 4 verankerten Verpflichtung zur Sicherung der Qualität in der etabliert die Universität Zürich neben anderen Instrumenten udentische Beurteilung von Lehrveranstaltungen als Instrument alitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Durch dieses Instru- oll ein kontinuierlicher Austausch einerseits zwischen Studie- und Dozierenden sowie anderseits zwischen Dozierenden und r die Lehre verantwortlichen Personen der Universität Zürich ragen der Lehre angeregt werden. Dieser interne Prozess der ion der Lehre dient der Förderung einer sehr guten Lehrquali- d einer hochstehenden Lehrkultur. der Einführung studentischer Lehrveranstaltungsbeurteilun- Rahmen der systematisch durchgeführten Befragungen der renden werden folgende Ziele angestrebt: Studierenden tragen durch ihre Rückmeldungen an die Dozie- zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lehre bei.
- DieDozierendenerhaltendurchdieRückmeldungenderStudieren- den Hinweise zur Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Lehre. Die Dozierenden treten mit ihren Studierenden in einen Dialog über ihre Lehre.
- Die für die Studienprogramme verantwortlichen Personen sowie die Dekaninnen oder Dekane erhalten Informationen über die Qualität der Lehrveranstaltungen in den Studienprogrammen und Instituten oder Seminaren ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie tre- ten mit ihren Dozierenden in einen Dialog über die Lehre, können entsprechend Massnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lehrqualität in ihrem Studienprogramm ableiten und diese stufen- gerecht innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches umsetzen.
- Die Universitätsleitung erhält von den Dekaninnen oder Dekanen Informationen über die Beurteilung der Qualität von Lehrveran- staltungen durch die Studierenden, welche in strategische Über- legungen zur Entwicklung der Lehre einfliessen können.
.121 Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden – R Geltungs- bereich und Zuständigkeiten