studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Fakultät) der Uni- versität Zürich (UZH). 2 Diese Rahmenverordnung gilt sinngemäss für die besonderen Pro-
gramme (insbesondere Notariatsprogramm) gemäss der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich vom 27. Au- gust 2018 (VZS)3. 3 Fakultätsübergreifende Studiengänge sowie hochschulübergrei-
fende Double- und Joint-Degree-Studiengänge werden in separaten Rahmenverordnungen geregelt. 4 Über Fragen, die in dieser Rahmenverordnung und in der Stu-
dienordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Fakultätsvorstand.