dalitäten der Double Degree Masterstudiengänge an der Rechtswissen- Geltungsbereich schaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) und an den ausländischen Partnerfakultäten (Partnerfakultäten), soweit sie die Durchführung des jeweiligen Double Degree Masterstudiengangs an der RWF UZH betreffen. 2 Für die Durchführung der Double Degree Masterstudiengänge
an den jeweiligen Partnerfakultäten gelten die dortigen Rechtsgrund- lagen.