Es wird zwischen Anerkennung und Anrechnung von Leis- tungen unterschieden. Anerkannte Leistungen sind nicht Bestandteil desAbschlusses,werdenaberimLeistungsausweissowieimAcademic Record aufgeführt. Angerechnete Leistungen sind Bestandteil des Abschlusses.
AufAntragkannderDoktoratsausschussgleichwertigeLeistungen, die ausserhalb des gewählten Lehrveranstaltungsprogramms erbracht worden sind, anrechnen.
Die Doktoratsordnung kann für einzelne Programme eine Ober- grenzefür die von ausserhalb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakul- tät erlangten anrechenbaren ECTS Credits festlegen.
Leistungen,dievorAufnahmedesDoktoratsprogrammserbracht wurden, kann die oder der Prüfungsdelegierte für den Doktorats- abschluss anrechnen, wenn es sich um Leistungen auf dem Niveau des Doktoratsprogramms handelt.
ECTS Credits, die bereits für einen Abschluss angerechnet wur- den, können nicht nochmals für ein Doktoratsprogramm angerechnet werden.
Wurden Pflichtmodule bereits auf Masterstufe erfolgreich besucht und an den Abschluss angerechnet, so kann die oder der Prüfungs- delegierte bewilligen, diese Module im Doktoratsstudium durch Mo- dule des Wahlpflichtbereichs zu ersetzen.
. Teil: Fehlversuche und Wiederholungen