Die an der Verteidigung anwesenden Professorinnen und Professoren des Lehrbereichs legen anschliessend die endgültigen Noten in den Gutachten für die Dissertation, die Gesamtnote und das Prädikat für die Promotion fest. Bei den Gutachten bedürfen Ab- weichungen vom Notenvorschlag der Zustimmung der Person, die das Gutachten verfasst hat.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der in den Gutachten vergebenen Noten für die Dissertation und der Note für die Verteidigung, gerundet auf eine Nachkommastelle. Dabei werden die Dissertation und die Verteidigung im Verhältnis von 2:1 gewichtet.
Für die Gesamtnote wird ein Prädikat verliehen: – 5 oder besser: magna cum laude (sehr gut), – 4,5 bis unter 5: cum laude (gut), – 4 bis unter 4,5: rite (genügend).
Für hervorragende Leistungen (Gesamtnote mindestens 5,5) kann das Prädikat summa cum laude (mit Auszeichnung) verliehen werden.
Doktorat in Informatik – Promotionsverordnung 415.423.23
.7.12 - 77 Endgültige Abweisung