In jedem Fall ist ein schriftlich begründetes Abmeldungs- gesuchspätestenszweiArbeitstagenachdemTermindesLeistungsnach- weises zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arzt- zeugnis) bei der Studienprogrammdirektorin oder dem Studienpro- grammdirektor einzureichen.
Bei Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere schriftliche Arbeiten), kann vor Ablauf der Abgabefrist ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden.
Die Studienprogrammdirektorin oder der Studienprogrammdirek- torentscheidetüberdieBewilligungdesGesuchs.WirddasGesuchnicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
In Zweifelsfällen kann die Studienprogrammdirektorin oder der StudienprogrammdirektoreineVertrauensärztinodereinenVertrauens- arzt einbeziehen.
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Leistungsnach- weisohneAbmeldungfernoderreichtsieoderereinGesuchverspätet ein, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Leistungs- bewertung