Das Doktorat nach PO 2006 wird auf das Herbstsemester 2019 geschlossen.
Für Doktorierende, die ihr Doktorat bis 31.Juli 2019 nicht abge- schlossen haben, kann die Dekanin oder der Dekan ausnahmsweise in begründeten Fällen eine Verlängerung dieser Frist bis längstens Früh- jahrssemester 2023 gewähren. Eine weitere Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
Wird das Gesuch nicht bewilligt oder kann das Doktorat innert der Fristverlängerung nicht abgeschlossen werden, erfolgt die Über- führung in das Doktorat gemäss dieser PromVO.
Bei einer Überführung in das Doktorat gemäss dieser PromVO konstituiertdieGraduiertenschuleinAbsprachemitdenDoktorieren- den die Betreuungs- oder Promotionskommission. Die für den Ab- schluss des Doktorats geltenden Bedingungen sowie die noch fehlen- den Leistungen werden in der Doktoratsvereinbarung festgehalten.
V über die Promotion an der Philosophischen Fakultät 415.452
.1.19 - 103 Übergangs- bestimmungen für Doktorie- rende gemäss PVO 2009