Die jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge betragen
- für Personen in Ausbildungen auf der Sekundarstufe II mindestens 12000 Franken.
- für Personen in Ausbildungen auf der Tertiärstufe mindestens 16000 Franken.
Die jährlichen Höchstansätze gemäss Abs. 1 erhöhen sich bei Per- sonen in Ausbildung, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um 4000 Franken pro Kind.
Die Höchstansätze können von der Konferenz der Vereinbarungs- kantone an die Teuerung angepasst werden.
Für Ausbildungen auf der Tertiärstufe können Stipendien teilweise durch Darlehen ersetzt werden (Splitting), wobei der Stipendienanteil mindestens zwei Drittel des Ausbildungsbeitrages ausmachen soll.
In der Gestaltung der Ausbildungsbeiträge, die über die Höchst- ansätze hinausgehen, sind die Kantone frei. Besondere Ausbildungs- struktur