511.11
Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Präambel
1 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich 511.11 1.7.06 - 53 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich (vom 17. November / 22. Dezember 2004)1 1. Dieser Vertrag ersetzt den auf den 31. Dezember 2004 auslau- fenden Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung der Aufgaben des Kreis- kommandanten des Militärkreises Zürich und des Sektionschefs der Stadt Zürich vom 6. September / 27. September 2000. 2. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kan- ton Zürich und der Stadt Zürich bei der Erfüllung von Verwaltungs- aufgaben im militärischen Bereich, welche die Dienstabteilung Schutz & Rettung Zürich des Polizeidepartements der Stadt Zürich zu Guns- ten der Direktion für Soziales und Sicherheit2 des Kantons Zürich (Amt für Militär und Zivilschutz) übernimmt, die Unterstellungsver- hältnisse und die Entschädigungsfolgen. 3. Schutz & Rettung Zürich vollzieht die einschlägigen eidgenös- sischen und kantonalen Vorschriften. Fachtechnisch ist Schutz & Ret- tung Zürich mit Bezug auf diese Aufgaben dem Amt für Militär und Zivilschutz unterstellt, administrativ dem Polizeidepartement der Stadt Zürich. 4. Der Kanton entrichtet der Stadt für die Erfüllung dieser Auf- gaben eine Pauschalentschädigung im Betrag von Fr. 550 000 für das Jahr 2005 und von Fr. 490 000 für das Jahr 2006. Die Pauschalentschä- digung deckt die Kosten und Aufwendungen der Stadt für die Aufga- ben gemäss der Aufstellung im Anhang zu diesem Vertrag (inkl. Per- sonal-,Raum-undBetriebskosten).DieAuszahlungerfolgtjeweilsper 30. Juni des laufenden Jahres. Der Kanton kann, bei gleich bleibender Entschädigung, den von der Stadt erbrachten Aufgabenbereich nach einer Ankündigungsfrist von drei Monaten herabsetzen. 5. Die pauschale Abgeltung ab dem Jahr 2007 wird jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres (erstmals bis 30. Juni 2006) neu fest- gelegt.
2 511.11 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich 6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er gilt für die Mindestdauer von zwei Jahren und kann frühestens auf den 31. De- zember 2006 gekündigt werden. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten jeweils auf den 31. Dezem- ber gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag stillschwei- gend jeweils um ein Jahr verlängert. 7. Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und den Vertrags- parteien in je zwei gegengezeichneten Exemplaren ausgehändigt. 1 OS 60, 78. 2 Heute: Sicherheitsdirektion (OS 61, 112).
3 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich 511.11 1.7.06 - 53 Anhang AufgabengemässZiffer4desVertrageszwischendemRegierungs- rat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfül- lung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich Meldewesen – An- und Abmeldungen – Adressänderungen, Berufsänderungen – Änderung AHV-Nummer – Bürgerrechtsaufnahmen/-entlassungen – Abwesenheit vom Wohnort (bis ein Jahr) – Auslandurlaub (Mitwirkung; Urlaub wird vom kantonalen Kreis- kommando erteilt) – Grenzgänger – Einforderungen von Dienstbüchlein – Aufforderungen/Vorladungen – Einvernahmen – Nachforschungen – Todesfälle Auskunftserteilung über alle militärischen Bereiche – Telefonisch und persönlich – Plakataushang Führung der Sektionskontrolle auf EDV – Online-Bearbeitung mit PISA
4 511.11 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich Rekrutierung – Beschaffung der Daten von 16-, 17- und 18-jährigen Schweizer- bürgern und Schweizerbürgerinnen – NachforschungenbeiNichtantretenzumOrientierungstagbzw. zur Rekrutierung Entlassungen – Einfordern der Dienstbüchlein und der Schiessbüchlein Militärische Dokumente – Hilfestellung und Vermittlung für die Ausfertigung von Dienst- büchlein-Duplikaten,militärischenLeistungsausweisenundSchiess- büchlein – Führerausweise und Erkennungsmarken Mannschaftsausrüstungen – Überprüfung der Platzverhältnisse bei Gesuchen um Bewilligung für die Hinterlegung der Ausrüstung im Zeughaus Widerhandlung MStG – Vorladen der fehlbaren AdA – Einvernahmen und Berichterstattung Gesuche um Verschiebung, Dispensation, Umteilungen und UC – Hilfestellung für das Verfassen der entsprechenden Gesuche – Weiterleitung an die zuständigen Stellen Wehrpflichtersatz – Adressnachforschungen