DieseVerordnungtrittamTagenachihrerVeröffentlichung im Amtsblatt2 in Kraft.
OS 43, 553 und GS IV, 54. Vom Regierungsrat erlassen.
7. August 1970.
Heute: koordinierten.
Aufgehoben durch RRB vom 21. Juli 1982 (OS 48, 498). In Kraft seit 1. Okto- ber 1982.
Fassung gemäss RRB vom 21. Juli 1982 (OS 48, 498). In Kraft seit 1. Oktober 1982.
Fassung gemäss RRB 19. Dezember 1990 (OS 51, 382). In Kraft seit 1. Januar 1991.
FassunggemässRRBvom15.März2006(OS61,112; ABl2006, 348).In Kraft seit 1. Mai 2006.
Die Gemeinde Bertschikon wurde nach dem Zusammenschluss mit der Ge- meinde Wiesendangen auf 1. Januar 2014 aus der Tabelle entfernt.
Die Gemeinde Sternenberg wurde nach dem Zusammenschluss mit der Ge- meinde Bauma auf 1. Januar 2015 aus der Tabelle entfernt.
Die Gemeinde Kyburg wurde nach dem Zusammenschluss mit der Gemeinde Illnau-Effretikon auf 1. Januar 2016 aus der Tabelle entfernt.
Die Gemeinde Hofstetten wurde nach dem Zusammenschluss mit der Ge- meinde Elgg auf 1. Januar 2018 aus der Liste entfernt.
Die Gemeinde Hirzel wurde nach dem Zusammenschluss mit der Gemeinde Horgen auf 1. Januar 2018 aus der Liste entfernt.
DieGemeindenOberstammheim,UnterstammheimundWaltalingenwurden nach dem Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Stammheim auf 1.Januar 2019 aus der Liste entfernt.
DieGemeindenSchönenbergundHüttenwurdennachdemZusammenschluss mit der Gemeinde Wädenswil auf 1. Januar 2019 aus der Liste entfernt.
Die Gemeinden Humlikon und Adlikon wurden nach dem Zusammenschluss mit der Gemeinde Andelfingen auf 1.Januar 2023 aus der Liste entfernt.