Dieses Gesetz schafft die Grundlage für den Bau eines Poli- zei- und Justizzentrums Zürich in Zürich-Aussersihl, in dem zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie das Polizeigefängnis und einweiteresBezirksgefängnisdesBezirksZürichzusammengeführtwer- den sollen.
Auf den Zeitpunkt des Bezugs des Polizei- und Justizzentrums Zürich werden das provisorische Polizeigefängnis aufgehoben und das bisher genutzte Kasernenareal im Zürcher Stadtkreis 4 sowie dessen Gebäude (Militärkaserne, Polizeikaserne, Zeughäuser) für eine andere Nutzung vollständig freigegeben.5