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551.63

Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

Präambel

Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich 551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich (vom 11. Juni 2021)1, 2

Der Institutsrat, gestützt auf

§ 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton

Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensi- schen Instituts Zürich vom 14. September 2018 (Vereinbarung FOR)3, beschliesst:

§ 1 Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Gegenstand

Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftrag- geberinnen und Auftraggebern.

§ 2 Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Krite- Allgemeine

rien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich Vorgaben an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebühren- tarife.

§ 3 1 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Gebühren-

Grundauftrages gemäss

§ 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kosten- festsetzung

deckend. 2 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb

des Grundauftrages gemäss

§ 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR min-

destens kostendeckend. 3 Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang

erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet. 4 Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach

Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang. 5 Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sicher-

gestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend ver- rechnet. 6 Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig.

Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.

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Rechnung-

§ 4 Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der

stellung letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps wer- den sie quartalsweise verrechnet. Verantwortlich-

§ 5 Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätig-

keiten keit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungs- erfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.

1 OS 76, 417; ABl 2021-06-18. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022. 3 LS 551.60.

4 Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; ABl 2025-05-23). In

Kraft seit 1. Januar 2026.

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Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich 551.63 Anhang4

Gebühren Forensisches Institut Zürich Stundenansätze Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS) Fr. 185 Expertin oder Experte (Exp) Fr. 220 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat Fr. 130 Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion Tagespauschale Fachspezialistin oder Fachspezialist Fr. 1400 Tagespauschale Expertin oder Experte Fr. 1800 Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person Fr. 100 Saug-Asservat nach Zeitaufwand (FS) Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst Vorsorgliche Durchsuchung (Private) nach Zeitaufwand (FS) Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe Fr. 35/kg und Pyrotechnika Pauschalen Fotografie/3D Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträge nach Zeitaufwand (FS) Scannen Objekt, Grundgebühr Fr. 600 Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr Fr. 1200 Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), Fr. 1400 Grundgebühr Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein) nach Zeitaufwand (FS) Täterhöhenrekonstruktion nach Zeitaufwand (Exp) Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung und Gesichtsvergleich Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private) Fr. 60 Echtheitsprüfung Ausweisdokument Fr. 100 Vorbeurteilung Gesichtsbildvergleich Fr. 550 Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungen nach Zeitaufwand (FS) Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA und Schusswaffen Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, Sichtbarmachung Fr. 370 DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht) Fr. 370 DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro Asservat Fr. 100 Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung Fr. 925 (inkl. Abgleich)

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Stundenansätze Pauschalen Unfalluntersuchung Glühlampen, pro Asservat (exkl. Labor) Fr. 500 Aufzeichnungsgeräte, pro Gerät Fr. 370 Reifen/Räder, pro Asservat Fr. 1100 Sicherheitsgurten, pro Asservat Fr. 740 Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-Bericht Fr. 800 Auslesung digitale Spuren aus Fahrzeug Fr. 550 Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchung Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro Asservat Fr. 400 Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat Fr. 530 Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 Asservate Fr. 400 Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Asservate nach Zeitaufwand (FS) Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), Grundgebühr Fr. 600 Zusätzlich pro Schmauch-Analyse Fr. 300 Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 Asservate Fr. 400 Brandschuttanalytik komplett, pro Asservat Fr. 260 Fahrkosten Stundenansätze Fahrkosten, normale Transporte, pro km Fr. 1 Fahrkosten, ADR-Transporte, pro km Fr. 1.30 Zuschlag Zuschlag für Express-Untersuchung 50%

Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material

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